Zertifizierung zuletzt geändert von Andreas H.
Für Fliegerzertifizierung - Siehe auch: Level.

Außerdem verlangen die Veranstalter von Flugtagen oft die Verwendung von zertifizierten Motoren. Diese werden dazu von den entsprechenden Verbänden (NAR, TRA, etc.) auf ihre Sicherheit getestet.
Zipper zuletzt geändert von Andreas H.
Wenn der Fallschirm zu früh oder zu spät, sprich bei hoher Geschwindigkeit ausgeworfen wird, kann es passieren, dass die Schockleine in das Körperrohr einschneidet. Diesen unschönen Einschnitt nennt man Zipper.
Zünddose/Zündpfanne zuletzt geändert von Andreas H.
Die Zünddose dient zum gleichzeitigen Zünden von Schwarzpulverclustern.
Die Zünddose besteht aus einem feuerfesten Behältnis welches mit einer sehr geringen Menge Schwarzpulver beschickt wird und auf der Startrampe dicht unterhalb der Rakenmotoren angebracht wird. Durch entzünden der nach oben offenen Zündpfanne werden glühende Abbrandpartikel des Schwarzpulvers nach oben geschleudert welche die Raketenmotoren zünden.

Die Zündpfanne gibt es in unterschiedlichen Konfigurationen:
- Oben offen, einfach herzustellen - schmaucht aber das Heck der Rakete an
- Oben geschlossen mit Zündkanälen, schmaucht die Rakete nicht an - paßt jeweils nur zu einer Motorkonfiguration weil die Zündkanäle exakt auf die Motoranordnung angepaßt sein müssen.

T2 Schein pflichtig !

Beispiel: geschlossene Zünddose




Siehe auch: Zünddose
Zünder zuletzt geändert von Andreas H.
Siehe auch: Anzünder
Siehe auch: Brückenzünder
Siehe auch: SN0
Zündschnur zuletzt geändert von Andreas H.
Die Zündschnur besteht aus schwarzpulvergetränkten Baumwollfäden.
Sie dient als eine Art Leitung, welche Feuer/ Hitze von einem Punkt zu einem anderen befördert.
Die geschieht in einer fest definierten Zeit; bei den grünen Zündschnüren, welche den T1 Motoren beiliegen, in 90 sek./ Meter.

Bei den Raketenmotoren ist die Zündschnur nicht fest oder starr mit dem Treibsatz verbunden, sondern muß vom Anwender selbst in denTreibstoffblock eingesetzt und gegen herausfallen arretiert/fixiert werden.
zuständige Behörde zuletzt geändert von Andreas H.
Für die Beantragung des T2 Scheins/ Erlaubnis nach §27 SprengG muß sich der Interessent an die örtlich zuständige Behörde wenden.

Hessen:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 64.2 für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Steinweg 6
34117 Kassel
Telefon 05 61 / 1 06-0

Rheinland-Pfalz
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Karl-Helferich-Str. 2
67433 Neustadt
Tel.: 0 63 21 / 931-0

Bremen
Gewerbeaufsichtsamt Bremerhaven
Lange Str. 119
27580 Bremerhaven
Tel: 0471/952560 Fax: 0471/9525638
E-Mail: office@gewaufsichtbrhv.bremen.de

Gewerbeaufsichtsamt Bremen
Parkstr. 58-60
28209 Bremen
Tel: 0421/3616260 Fax: 0421/3616522


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