Achim
Moderator
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Registriert seit: Aug 2000
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Hi Neil,
Kann er das den dan überhaupt machen? Ohne unsere Erlaubnis?
Hm, eine schwierige Situation, die nicht so ohne weiteres eindeutig zu klären ist. Der Gesetzgeber unterscheidet, ob eine Person aus der Menge klar herausgehoben wird oder nicht. Einerseits will das Gesetz die Persönlichkeitsrechte des einzelnen gewahrt sehen, andererseits hat dieser Schutz auch Grenzen, da sonst theoretisch jedes Urlaubsfoto vereitelt werden könnte. So wird eine fremde Person, die sich auf einem Wochenmarkt aufhält, und bei der Aufnahme einer Marktszene mit auf dem Bild erscheint, daraus keine Persönlichkeitsrechte ableiten können. Da diese Person nur Teil eines Ganzen ist, wird sie vom Gesetz als "schmückendes Beiwerk" angesehen. Sollte es sich jedoch um eine Portraitaufnahme handeln, sieht die Sache ganz anders aus. Genau genommen setzt eine solche Aufnahme immer das Einverständnis der aufgenommenen Person voraus, auch wenn das Bild zum privaten Gebrauch gedacht ist. Wenn, wie in deinem Fall aber gezielt die Bergung des Flugzeugs gefilmt wird und dabei auch die Personen formatfüllend aufgenommen werden, dürfte dies euer Einverständnis voraussetzen. Allerdings weiß ich nicht, ob bei Aufnahmen zur Beweissicherung nicht andere Gesetze gelten. (Fahndungsfotos der Polizei) In der Amateur-Wettbewerbsfotografie gibt es diesbezüglich immer wieder Probleme. Am sichersten ist es, der aufgenommenen Person die Rechte am Bild abzugelten. Der Gesetzgeber geht im Zweifelsfalle davon aus, dass die Rechte an einem Bild dann abgegolten sind, wenn der Inhaber der Rechte eine Entlohnung erhalten und diese angenommen hat. Auf Art und Höhe der Entlohnung kommt es dabei nicht an. Das Problem ist nur, dies auch beweisen zu können. Hieb und stichfest ist auch hier immer nur ein schriftlicher Vertrag.
Achim
Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
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