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Maier Sepp

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Maier Sepp

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Beitrag 55917 , T-2 Schein in Österreich [Alter Beitrag07. September 2004 um 12:31]

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Leider Siet`s bei uns in Österreich mit dem Raketen Modellsport ein wenig mager ausroll eyes (sarcastic)
oder villeicht hab ich nur die falschen kontakte ? naja
villeicht hat einer von euch eine peilung wo man in österreich einen t-2 schein machen kann und wo man die gesetzlichen vorschriften für österreich her bekommt
Christian S.

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Christian S.

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Beitrag 55918 [Alter Beitrag07. September 2004 um 12:51]

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Der T2-Schein ist eine rein deutsche Erfindung, die in Österreich keinerlei Bedeutung hat. In Österreich gibt es - so weit ich mich erinnere - weniger Probleme mit den Treibsätzen als mit der Flughöhenbeschränkung auf 150 Meter. Wende Dich am besten mal an La Croix, der kommt aus der Nähe von Wien.

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Maier Sepp

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Maier Sepp

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Beitrag 55919 [Alter Beitrag07. September 2004 um 12:59]

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dank dir !!!!

nicht lachen
aber wo find ich einen link zu la croix?
Maier Sepp

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Maier Sepp

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Beitrag 55920 [Alter Beitrag07. September 2004 um 13:11]

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hab ihn gefundenroll eyes (sarcastic)
Bobrocket

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Bobrocket

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Beitrag 64350 [Alter Beitrag22. Dezember 2004 um 12:17]

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Hallo,

T2 Schein gibt es in Österreich nicht.Bei uns in Österreich gilt das klassische Sprengstoffgesetz mit einer Unterteilung Klasse 1,2 und 3.

Klasse 1 und 2 sind Feuerwerk oder Treibsätze bis max. 50g Füllung. Darüber entspricht die Klasse 3. Diese gilt auch für Bündelungen (Cluster) und Stufenzündungen.

Der Luftraum G ist bis 300m/üG. frei verfügbar. Was aber nicht bedeutet z.B. das Sportflugzeuge zum Abschuß freigegeben sind. Bis 300m benötigt man keine ofizielle Starterlaubnis. Ab Klasse 3 ist diese sowohl als auch vorgeschrieben.

Eine Sprengmeisterprüfung kannst Du in Deiner Gemeinde beantragen. Dazu muß man aber in Österreich einen Psychotest absolvieren und mindestens 24 Jahre alt sein. Die Sprengmeisterprüfung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, da im Gegensatz zu Deutschland zwar ein Allgemeingesetz besteht, jedoch das jeweilige Bundesland durch sogenannte Erlässe die Gesetzesgebung beliebig verändern kann.

Der klassische "Gummibaragraph", hast sicher schon mal gehört in Österreich.
Grüße Bobrocket fg

Die größe des Weltalls zeigt wie bedeutungslos die Menschheit ist.
LaCroix

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LaCroix

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Beitrag 64355 [Alter Beitrag22. Dezember 2004 um 13:58]

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Allerdings ist meines Wissens der Sprengmeister in vielen Bundesländern an eine "Bedarfsprüfung" gebunden, ausserdem kostet er ein Heidengeld.

Dafür weis man nachher, wie man effektiv enien Baum oder eine Gartenhäuschen vom Grundstück entfernt.

Leider sind Treibsätze bis 50 gramm bei uns zwar erlaubt, aber für gewöhnlich nicht erhältlich.

Mir ist kein Händler in Ö bekannt, der mehr als das "deutsche" Sortiment führt, meist ist es grad mal ein A8 / B4 und mit vieeeeel Glück auch mal ein C6.

Die Versorgungslage ist ausserdem schlechter als in D, weil diese Kleinmengen hier komplett in der Warteschleife verhungern... Bestellung mit über 2 Monaten Wartezeit keine Seltenheit.
Eine Bestellung in einem Deutschen Webshop ist da um Welten schneller.

Gruß,
Thomas

Und damit treibe ich mich selbst in den Ruin!!!
Reinhard

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Beitrag 64395 [Alter Beitrag23. Dezember 2004 um 01:46]

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Hallo,

Ganz zutreffend ist dies nicht. Es handelt sich hierbei um das Pyrotechnikgesetz
Die Klassen I-IV beziehen sich auf Feuerwerk (pyrotechn. Gegenstände für Unterhaltungszwecke).
Klasse II geht bis 50gr. ohne explizite Höhenbegrenzung
Klasse III reicht bis 250gr. und beinhaltet auch Bündelungen. Höhenlimit: 100m
Klasse IV hat keine Gewichtsbeschränkungen. Höhenlimit: 200m

Der Sprengschein hat mit Feuerwerk nichts zu tun. Ein Freund von mir hat ihn aber fürs Raketenfliegen (und aus Interesse) gemacht.

Was man wirklich darf, und was nicht, weiß ich leider nicht. Bisher hörte ich nur die Meinung, dass die Klassen des Pyrotechnikgesetzes angewendet werden können. IMHO handelt es sich aber bei den Motoren um pyrotechn. Gegenstände für technische Zwecke (3. Abschnitt), ähnlich wie in Deutschland, und nicht um Gegenstände für Unterhaltungszwecke. Jedoch enthält der 3. Abschnitt nur ein paar Sonderfälle wie Hagelabwehrraketen und Signalmittel.
Vielleicht gibt es dann keine allgemeinen Gewichtsbeschränkungen smile.
Abgesehen davon, kann man mit einem "Kl. II" - Motor ohne Probleme die 200m der Kl. IV knacken, was mir etwas "unpassend" erscheint.

Die Kurse sind in der Tat nicht sehr günstig.

Sprengschein: z.B. 532€
Kl. III ~300€
Kl. III+IV ~600€

Wenigstens hat man im Gegensatz zu Deutschland bessere Chancen einen Kl. III/IV Schein zu erwerben, da man offensichtlich keine Mithilfe an entsprechenden Feuerwerken nachweisen muss. Ich war kurz davor, an einem 3stündigem Kl. III Crashkurs mitzumachen, aber so lange ich nicht weiß, ob ich ihn brauche, ist er mir einfach zu teuer.

Die Versorgungslage ist ein anderes Thema. Die etwas größeren Motoren (Estes E, At) sind als ADR 1.4C klassifiziert. Deshalb können sie nicht am Postweg versandt werden. Vermutlich bleibt einem nichts anderes übrig, als selber in die Schweiz oder nach Italien zu fahren, um die Motoren persönlich abzuholen.

Gruß
Reinhard

PS: Hoffentlich erhalte ich bald eine Antwort vom Innenministerium, dann kann ich mehr dazu sagen.
Reinhard

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Reinhard

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Beitrag 72388 [Alter Beitrag05. April 2005 um 16:37]

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Hi,

ich hatte soeben ein nettes Telefongespräch mit dem zuständigen Herrn vom Innenministerium. Das Ergebnis ist, wie nach dem Lesen des Pyrotechnikgesetzes zu erwarten: Der Bereich Raketenmotoren ist gesetzlich nicht geregelt! (Zumindest nicht aus Konsumentensicht). Folglich gibt es auch keine Gewichtsbeschränkungen. Die nichtgewerbliche Herstellung von pyrotechn. Gegenständen, und damit auch Feststoffmotoren, ist, ausgenommen zum Lehr- und Forschungszwecke, natürlich verboten.

Bevor man also jubelt, dass „nichts verboten“ ist, sollte sich jeder Starter im Klaren darüber sein, dass auch nirgends steht, dass man Das darf. Das gilt insbesondere für Motoren über 50g bei denen die Ausrede: „Ich hätte gedacht, das ist KL.II .“ nicht mehr gilt. Selbst wenn man KL III/IV hat, müsste man unter 100/200m bleiben.

Meine persönliche Meinung:
Hier zählt die Eigenverantwortung noch mehr also anderswo. Wenn man Problemen mit den Behörden aus dem Weg gehen will, sollte man zumindest nachweisen können, das man sich an internationale Standards (Sicherheitskodex, etc…) hält, und peinlich genau darauf achten, dass man keine anderen Gesetze tangiert, aus denen sich ein Strick drehen lässt. Eine Versicherung schadet auch nicht.

Eine explizite Erlaubnis wäre mir zwar lieber, aber mit dieser Gesetzeslage kann ich leben.

Gruß
Reinhard
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