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Luncher12
Wasserträger Registriert seit: Jan 2020 Wohnort: Bremen Verein: Beiträge: 5 Status: Offline |
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Moin zusammen,
aktuell habe ich die Erlaubnis für P2 nach §27 des SprengG als Privatperson beantragt. Daher mache ich mir aktuell die Gedanken, welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen. Das Amt möchte gerne ein Versicherungsnachweis haben. Soweit ich durchblickt habe, wird eine Halter-Haftpflichtversicherung für Modellraketen benötigt. Dafür würde ich mich bei AGM als Mitglied anmelden und zusätzlich die Halter-Haftpflichtversicherung über AGM abschließen. Wird ein weiterer Versicherungsschutz benötigt? Zum Beispiel für die Handhabung und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenstände der Klasse P2, also Treibsätze? Wenn ja, welche Versicherung würdet ihr empfehlen? Leider konnte ich im Netz keine passende Versicherung finden - ausschließlich Versicherungen für gewerbliche Pyrotechniker gefunden. Muss die Aufbewahrung gegenüber der Hausratversicherung mitgeteilt werden? Beste Grüße ![]() |
Trevize
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2008 Wohnort: nahe Gö Verein: Solaris, TRA (L1), AGM Beiträge: 939 Status: Offline |
Beitrag 7647630
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Guten Abend,
das Amt sollte nicht nur einen Versicherungsnachweis von dir verlangt haben, sondern auch einen Fachkundenachweis. Ich gehe davon aus, dass du diesen Fachkundenachweis vorweisen kannst (korrekt?). Dann solltest du in den Lehrgangsunterlagen zum Erwerb dieses Nachweises auch Informationen zu den notwendigen bzw. sinnvollen Versicherungen finden können. Ebenso zum ordnungsgemäßen Lagern der Treibsätze (SprengLR 410). Ggf. lohnt es sich auch, den Veranstalter des Lehrgangs zu diesem Thema anzusprechen. Eine Haftpflichtversicherung für das Fliegen von Modellraketen kannst du sowohl bei Solaris-RMB (der Verein, der diese Website betreibt), als auch bei der AGM abschließen. Wenn du P2 nur auf größeren Flugtagen fliegen willst, ist es oft auch möglich, eine Gastfliegerversicherung für den entsprechenden Flugtag abzuschließen. In Sachen Pyrotechnik hilft dir vielleicht dieser Link weiter: https://www.feuerwerk-forum.de/thema/versicherung.38931/ Grüße Hagen P.S.: Sicherheitshalber: Eine Versicherung wird dir m.E. im Schadensfall nichts nutzen, wenn du keinen Fachkundenachweis hast. Geändert von Trevize am 13. August 2020 um 19:11 |
Luncher12
Wasserträger Registriert seit: Jan 2020 Wohnort: Bremen Verein: Beiträge: 5 Status: Offline |
Beitrag 7647647
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![]() Natürlich liegt ein Fachkundenachweis vor. Ansonsten könnte man eine Erlaubnis nach §27 SprengG gar nicht erst beantragen. Bislang hatte ich berufsbedingt nur den Befähigungsschein. Nun gebe ich den Befähigungsschein ab und habe eine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragt. Bezüglich der Aufbewahrung werde ich dasselbe Prinzip wie auf der Arbeit daheim installieren. Natürlich mit einer viel geringeren Menge - 5kg. Vielen Dank ![]() Zitat: |
