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Herbert

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Herbert

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Beitrag 10983 , Fachkundelehrgang in Wertingen ("T2-Lehrgang") [Alter Beitrag10. März 2002 um 10:35]

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Fachkundelehrgang in Wertingen

Um die vielfach verstreuten Beiträge zum Lehrgang in Wertingen mal etwas zu bündeln, mache ich an dieser Stelle einen neuen Thread auf.

Ich bitte alle, die zu diesem Thema etwas beitragen wollen und schon beigetragen haben, künftig hier zu posten. Mit Unterstützung der Forum-Administratoren werden hier auch Links und Hinweise auf die früheren Beiträge zu diesem Thema reingesetzt. Ich habe einen offenen Zugang gewählt, damit auch die Lehrgangsteilnehmer schreiben können, die im Forum bisher nicht registriert sind.

Dies soll auch ein Angebot an diejenigen sein, die zu einem späteren Zeitpunkt mal die Fachkundeprüfung machen wollen. Vielleicht will der eine oder andere seine etwas schon etwas eingerosteten Kenntnisse wieder aufpolieren. Aber auch allen anderen, die sich etwas intensiver mit den Rahmenbedingungen des gehobenen Raketenmodellflugs beschäftigen wollen, steht diese Runde hier offen.

Einen schönen Sonntag wünscht

Herbert
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Beitrag 10990 [Alter Beitrag10. März 2002 um 11:36]

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Fangen wir gleich mal an mit den Grundsatzlinks:

zur Frage: Wie bekommt man einen T2-Schein ?

1. In der RAMOG-Homepage
http://www.ramog.de/ramog/t2schein.htm

2. In diesem Forum

http://www.raketenmodellbau.org/showthread.php?s=&threadid=592&pagenumber=1
Hendrik

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Beitrag 10994 [Alter Beitrag10. März 2002 um 11:52]

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Hallo Herbert!

Welcher Link hier auch gut hinpaßt, ist folgender:

Resume des letzten Lehrganges im Sept. 2000...

T2 Lehrgang 2000 - Der Rückblick

Viele Grüße,

Hendrik

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Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
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Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Andreas H.

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Beitrag 11000 [Alter Beitrag10. März 2002 um 12:39]

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Also, dann fange ich mal an zu fragen.

1. Dürfen wir den Held5000 vorn mit Epoxy verschließen, wenn eine elektronische Auswurfmöglichkeit verwendet wird?

2. Wird ein bestimmter Zünder vorgeschrieben?

Gruß Andreas
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Beitrag 11006 [Alter Beitrag10. März 2002 um 14:07]

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Selbst auf die Gefahr hin, daß ich als zur Zeit nicht Registrierter nicht akzeptiert werde, versuche ich mal zu antworten.

Ich habe diese Frage zwar nicht ausdrücklich mit dem Prüfungsbeamten geklärt. Doch aus der ausdrücklichen Regelung, einen 18 mm A oder B -Motor als Verzögungssatz einkleben zu können, stellt der obere Verschluß eines Held 5000 keine Gefahrenvergrößerung dar und der Motor ändert auch seine Abbrandeigenschaften dadurch nicht. Zudem würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Verschluß der Motorenaufnahmehülse der Motor bei Brennschluß nach hinten herausgeschleudert (Trotz Halteklammer). Dies wäre eine Gefahrenmehrung, vor allem wenn jemand die leere und noch heiße Hülse auf den Kopf bekommt. Das fragwürdige Gefühl dabei hatte ich persönlich schon mal und möchte es nicht unbedingt wiederholen.
Alles in allem sehe ich kein Hindernis, die Motorenhülse oben zu verschließen.

Zum Material des Zünddrahtes schreiben wir nichts bestimmtes vor. Es muß nur sicher funktionieren.
Natürlich können auch industriell hergestellte und zugelassene Anzünder (z.B. SNO) eingesetzt werden.

Viele Grüße
Herbert Gründler,
einer der beiden Lehrgangsleiter
Herbert

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Beitrag 11036 [Alter Beitrag10. März 2002 um 21:56]

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Nachdem ich wieder offiziell in der Runde bin, möchte ich meine Hinweise um einige Links erweitern.

Als Nachschlagewerk für die Originaltexte im Luftfahrtrecht empfehle ich die Seite

http://www.luftrecht-online.de/grundlagen/grundlagen/grundlagen-recht.htm

Fast alle Bestimmungen über das Sprengstoffrecht findet man unter
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Spreng/InhSpren.html

Herbert
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Beitrag 11049 [Alter Beitrag11. März 2002 um 11:56]

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Hallo Herbert,
Du schriebst:
"Doch aus der ausdrücklichen Regelung, einen 18 mm A oder B -Motor als Verzögungssatz einkleben zu können, stellt der obere Verschluß eines Held 5000 keine Gefahrenvergrößerung dar und der Motor ändert auch seine Abbrandeigenschaften dadurch nicht. Zudem würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Verschluß der Motorenaufnahmehülse der Motor bei Brennschluß nach hinten herausgeschleudert (Trotz Halteklammer). "
Da komme ich nicht ganz mit. Gefahrenmehrung hin oder her. Ich will nicht päpstlicher als der Papst sein, aber meines Wissens erlischt mit jeder Veränderung an einem pyrotechnischen Gegenstand die Genehmigung durch die BAM. Etwas anderes wäre es nur, wenn SF zum Beispiel ein Verzögerungssystem mit Ausstoß für den Held 5000 anbietet. Als „T2-ler“ hätte man dann die Berechtigung dieses System einzusetzen. Gegebenenfalls darf man vielleicht auch zwei Motoren übereinander gesteckt einsetzen oder über dem „Helden“ eine Verzögerungsschnur mit Ausstoß anbringen. Ansonsten muß wohl eher die Halterung für den Motor geschlossen sein, um ein vorzeitiges Ausstoßen zu verhindern. Kann es sein, daß die Absprache (die ich sicher für vernünftig halt) nur zwischen Dir und dem abnehmenden Beamten getroffen wurde? Das könnte dann aber bedeuten, daß jeder Anwender sich ausserhalb der Legalität bewegt (weil die Bam-Zulassung erloschen ist) und bei Unfällen persöhnlich haftet.
Ich würde mich über eine Entkräftung meiner Befürchtungen freuen und verbleibe

m.f.G. Andreas
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Beitrag 11050 [Alter Beitrag11. März 2002 um 12:14]

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Zitat:
Original geschrieben von Unregistered
Hallo Herbert,

Als „T2-ler“ hätte man dann die Berechtigung dieses System einzusetzen.

Das könnte dann aber bedeuten, daß jeder Anwender sich ausserhalb der Legalität bewegt (weil die Bam-Zulassung erloschen ist) und bei Unfällen persöhnlich haftet.


m.f.G. Andreas




Hallo Unregistered - Andreas....2, der mit unserem Vogtländer Andreas nichts zu tun hat...!

..... und T2ler ist man nach dem Lehrgang.
Ich weiß nicht warum ihr so hartnäckig bohrt!

Wenn es erlaubt ist, dann ist es doch gut!
Wenn wir als "?Übergangslösung?" die ausdrückliche T2-Erlaubnis haben, einen A-, B-, oder C-Motor einzukleben, dann seid doch froh.

Und wenn SF seine H5k-Verzögerungen CE-zugelassen hat, dann brauchen wir diese "Übergangs?"-Sondererlaubnis auch nicht mehr.

Wenn es uns erlaubt ist bewegt sich auch kein Anwender außerhalb der Legalität.

Denkt Ihr eigentlich, Herbert würde auf diesem offiziellen Lehrgang, an dem mehrere Beamte von Gewerbeaufsichtsämtern und von Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz teilnehmen, auch nur den leisesten Hauch von "Illegalität" vermitteln?

Mal auf Deutsch: Für wie bescheuert haltet Ihr eigentlich die Organisatoren dieses Lehrganges?

Oder wird hier verzweifelt nach einem Fünkchen Illegalität gesucht, um entsprechende amtliche Stellen auf die bösen T2ler hinzuweisen?

Ich kann dieses Verhalten nicht nachvollziehen!

Viele Grüße,

Hendrik

PS.: Der auch beim 2. Kölschen Raketenseminar alles gesetzteskonform durchführen wird, nur für den Fall, daß auch bei mir jemand was suchen möchte....

SOL-2

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Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Andreas H.

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Beitrag 11051 [Alter Beitrag11. März 2002 um 12:18]

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Hallo,

nun ist in der Tat ein weiterer Andreas auf den Plan getreten,
meine Fragen sind beantwortet - danke!


Viele Grüße aus dem Vogtland

Andreas H.
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Beitrag 11052 [Alter Beitrag11. März 2002 um 12:23]

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Hallo Vogtländer Andreas,

dieses Spiel mit den unregistereds usw. ist ein alter Schuh.

Man profitiere von den Registrationsproblemen von Herbert, in dem man als unregistered schreibt und unterschreibe mit Andreas, da man sich hierbei auf den Namen einer vertrauenswürdigen Person bezieht....

Tschööööööööööö aus Kölle, wo so langsam wieder die Keller trocknen....

Hendrik

SOL-2

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