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Neil

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Neil

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Beitrag 11133 , Copyright [Alter Beitrag12. März 2002 um 20:19]

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Hi,

ich wollte demnächst meine beiden großen Leidenschaften verbinden.
Das wären Raketen und UNIMOGS.
Sobald ich einen UNIMOG habe, was nicht mehr lange dauern kann, wollte ich da dann auch eine Rampe samt 4m Raketenatrappe draufbauen. So als Gag um durchs Dorf zu fahren.
Jetzt die Frage die ich an euch habe.
Wenn ich das Ding jetzt RAMOG nenne, eine Kombination aus RAkete und uniMOG, vestoße ich dann gegen das Copyright dee RAMOG?

Gruß

Neil, der das nicht alles so ernst meint.

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Kai A.

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Kai A.

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Beitrag 11137 , Re: Copyright [Alter Beitrag12. März 2002 um 20:58]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil
...wollte ich da dann auch eine Rampe samt 4m Raketenatrappe draufbauen. So als Gag um durchs Dorf zu fahren.




Hi Neil!

Atrappe? Damit kann doch Achims "Crazy daughter" transportiert werden! Und damit durchs Dorf zu fahren: cool

wavey Kai


bobito

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bobito

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Beitrag 11140 [Alter Beitrag12. März 2002 um 22:19]

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Wir haben in DL gar kein Copyright. Gegebenenfalls hat die RAMOG vor einem angelsächsischen Gericht ein solches angemeldet. Dann hätte sie eins.

Dann würde das aber auch so da stehen.

Aber einen Markennamen o.ä. schützt man eh nicht via (c) sondern via Markenschutz. Fahr mal zur Uni Dortmund, da ist eine auskunftfähige Stelle zum Marken- und Namensrecht - unten in nder Bibliothek neben dem Normenkeller. wink

Nicht ganz billig die Recherche, aber wenns Dir so am Herzen liegt! Aber ich befürchte (oder hoffe) als e.V. hat die RAMOG eh die älteren Rechte! Justitia censored wirds richten fg

Bis zum 23. zum Drehen! Dann kannst Du ja ein Ding drehen

Alles jute

Boris

Schrecklich diese Umweltverschmutzung:
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Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 11159 [Alter Beitrag13. März 2002 um 14:04]

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Soweit ich weiß,

übernam die RAMOG e.V. die Namensrechte von der Hermann-Oberth-Gesellschaft (HOG) e.V., denn aus der HOG internen Raketenmodellsportgruppe (RAMOG) geht die heutige RAMOG e.V. hervor!

Aber eine Frage bei Herbert, ob Du Deinen RaketenuniMOG RAMOG nennen darfst, würde für Aufklärung sorgen. Zumal Du mit Deinem Gefährt ja dann für unseren Verein Werbung machst....tinysmile

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Johannes (Axe) Haux

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Johannes (Axe) Haux

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Beitrag 11164 [Alter Beitrag13. März 2002 um 15:09]

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Zitat:
Original geschrieben von bobito
Wir haben in DL gar kein Copyright. Gegebenenfalls hat die RAMOG vor einem angelsächsischen Gericht ein solches angemeldet. Dann hätte sie eins.




Hi,

mal ein kurzer Ausflug ins Urheber- und Markenrecht (nicht komplett, nicht fuer Juristen).

In DL haben wir das Urheberrecht, das, ganz grob gesagt, Recht des Urhebers (Kuenstlers) un seinem Werk. Dieses Recht schuetzt alle Werke (ohne Anmeldung . . .) also auch Dein Raketenzeitungscover oder Dein Osterbildchen.
Nimand darf die kommerziell verwenden ohne dein Einverstaendnis (und angemessene Verguetung).
Deshalb gibt es z.B. auch die Pauschalabgaben auf Kopierer und Leerkasetten.
Da der Kuenstler Anrecht auf angemessene Verguetung hat, der Privatman aber das Recht auf seine Privatkopien und das ganze sowieso nicht Ueberwachbar ist kassiert die GEMA und die VGWort und Bild (oder so aehnlich) fuer die Kuenstler diese Pauschbetraege und verteilt sie (nach einem ihnen gerecht erscheinenden Schluessel, der z.B. E-Musik bevorzugt) an die Kuenstler.

Das US-Recht hat sich inzwischen auch veraendert. Wenn frueher noch eine Anmeldung notwendig war und mit dem (C) gekennzeichnet wurde, so ist diese Anmeldung nicht mehr notwendig eine einfache Kennzeichnung (C) genuegt.

Das US (C) kann auch mit Vertraegen komplett an Firmen uebertragen werden (bestes Beispiel: Michael Jackson hat mit Apple Records alle Beatlesrechte gekauft - d.H. MJ hat die vollen Rechte an Beatlestitel und NICHT die 2 uebriggebliebenen Beatles) in DL ist das nicht moeglich, hier koennen nur die Verwertungsrechte 'verkauft' werden. Der Urheber hat unveraeusserliche Rechte.

Zitat:
Original geschrieben von bobito

Aber einen Markennamen o.ä. schützt man eh nicht via (c) sondern via Markenschutz. Fahr mal zur Uni Dortmund, da ist eine auskunftfähige Stelle zum Marken- und Namensrecht - unten in nder Bibliothek neben dem Normenkeller. wink

Nicht ganz billig die Recherche, aber wenns Dir so am Herzen liegt! Aber ich befürchte (oder hoffe) als e.V. hat die RAMOG eh die älteren Rechte! Justitia censored wirds richten fg

Bis zum 23. zum Drehen! Dann kannst Du ja ein Ding drehen

Alles jute

Boris




@Neil
Das Markenrecht ist ein anderer Schuh. Hier wird eine Handelsmarke geschuetzt.
Diese Handelsmarke ist IMMER fuer eine/mehrere
spezielle(s) Produkt(e)/Marktsegment(e) gueltig.
Das macht das Marken und Patentamt in Munchen.
Z.B. Hat sich die Telekom die Farbe MAGENTA schuetzen lassen und einen kleinen Verlag verklagt der sie auf seiner Webseite verwendet hat (ueber Telekomunikation erreichbar) - da es manchmal vernuenftige Richter gibt und selten Rechtssprechung auch gerecht ist, ist sie unterlegen (ebenso wie Ferero mit Kinderschokolade gegen www.kinder.at).
Du koenntest also auch Persil auf deinen Unimog schreiben, da er kein Waschmittel ist und Du nicht mit Waschmittel handelst.
Dieses gewerbliche Handeln war auch fuer die ftp-explorer Urteile wichtig. FvG hat diese Prozesse nur gewonnen, weil er 1. die Marke explorer (Symicron) vertritt und weil das Gericht einen link auf die US-Seite einer Firma, mit dem Produkt ftp-explorer, als gewerbliches Handeln (Foerderung des Handels) angesehen hat und damit dem PRIVATEN Webseitenbetreiber einem Gewerbetreibenden gleichgestellt hat (inzwischen auch gestorben, da explorer zu wenig unterscheidbar ist, das Produkt das (angeblich) geschuetzt wurde keiner je gesehen hat . . .).

Wenn Du also privat auf deinen privaten Unimog RaMog schreibst sind Probleme nicht zu erwarten.

Hoffen mehr genutzt als verwirrt zu haben - Gruss Johannes

Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy)
Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway)
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto Fürst von Bismarck)
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