Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Wer darf Motoren konstruieren und bauen?
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Moritz

Anzündhilfe

Moritz

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Beitrag 11139 , Wer darf Motoren konstruieren und bauen? [Alter Beitrag12. März 2002 um 22:17]

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Hallo!

Vor einiger Zeit bin ich über Richard Nakkas Internetseite gestolpert und dabei am Thema KN-Zucker-Triebwerke hängengeblieben. Von seinen Motoren war ich so beeindruckt, daß ich mich nun schon etwas weitergehender mit der zugrunde liegenden Theorie beschäftigt habe. Schließlich ist es doch schön, einmal anwenden zu können, was man im Studium so vermittelt bekommt! Allerdings hätte ich mir bis letzte Woche, in der ich bei Ernst Maurer zu Gast war (er hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht; schöne Grüße an Faustus und Tom von ihm!), nie träumen lassen, daß es in DL auch nur im Entferntesten legal wäre, mehr als Baupläne Wirklichkeit werden zu lassen. Allerdings vermute ich, daß es dazu mehr als nur eines T2-Scheines bedarf. Habe ich in meiner Vermutung recht?

Schöne Grüße,

Moritz
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 11152 [Alter Beitrag13. März 2002 um 11:11]

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JEIN! smile

Einen "T2-Schein" mit diesem Namen gibt es in unserem Gesetzeswerk nicht. Es handelt sich um eine "Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes". Dort wird dann der Umfang der Erlaubnis eingetragen. Bei einer landläufig "T2-Schein" genannten Erlaubnis steht dort dann u.a. die Verwendung von erlaubnispflichtigen Raketenmodellantrieben (die sind seit 1998 nicht mehr T2) drin. Bei jemandem der Herstellen darf, steht eben das dann dort (mit) drin.

Allerdings setzt die Herstellung selbst wiederum eine zugelassene Fertigungsstätte, etliche Versicherungen und Umweltgutachten voraus, aber das lernst Du alles noch, wenn Du den Fachkundelehrgang für den Hersteller machst... big grin

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Neil

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Neil

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Beitrag 11154 [Alter Beitrag13. März 2002 um 12:13]

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Hi,

ist bei den ganzen Bürokram dann nicht sinniger mit Hybridtriebwerken zu experimentieren?
Da fallen doch die ganzen Nachweise und so weg.

Gruß

Neil

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Moritz

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Beitrag 11182 [Alter Beitrag13. März 2002 um 18:12]

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Neil,

heißt das, um Hybridtriebwerke zu bauen, bedarf es keiner zusätzlichen Erlaubnis neben derjenigen zur Verwendung von erlaubnispflichtigen Raketenmodellantrieben? Und bei Flüssigkeitstriebwerken auch nicht (ich weiß, daß die komplex sind)? Natürlich will ich sowas nicht unbedingt und demnächst bauen, im Augenblick bewege ich mich noch auf der A...D-Ebene, und mein Maschinenpark beschränkt sich auf Papierschere und Klebestift... Mich interessiert aber, was man als "Technik-Freak" an Triebwerken alles selbst bauen darf, ohne Jahre und haufenweise Geld für die notwendigen Genehmigungen investieren oder auswandern zu müssen.
Achim

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Achim

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Beitrag 11185 [Alter Beitrag13. März 2002 um 18:44]

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Für Hybridtriebwerke brauchst du meines Wissens nicht mal eine Erlaubnis nach §27, sofern zur Zündung keinerlei Pyrotechnik verwendet wird.
Probleme könnte es allenfalls mit der Druckbehälterverordnung geben.

Gruß,
Achim

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Neil

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Neil

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Beitrag 11203 [Alter Beitrag14. März 2002 um 08:09]

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Hi,

Probs mit der Druckbehälterverordnung nur wenn ich die selber bauen möchte und über 200 lbar komme. Das ist aber eine Menge für ein NOX Tank.
Das einzigste Problem was ich bei Hybride sehe ist die NOX Quelle. Die rücken das Zeug nicht so gerne heraus, weil das als Partydroge mißbraucht wird.

Gruß

Neil

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Moritz

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Beitrag 11238 [Alter Beitrag14. März 2002 um 19:03]

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Toll!

Dann ist also die größere technische Herausforderung gleichzeitig diejenige, die man leichter legal angehen darf? Dann sollte ich mich vielleicht damit beschäftigen... Trifft das Gesagte (keine Erlaubnis nach §27 SprengG) über Hybridtriebwerke auch auf Flüssigkeitstriebwerke zu? Und welche Beschränkungen außer der Mach-1-, der 25-kg-, und der Hobby-Technologie-Grenze gibt es noch?

Schönen Gruß
Moritz
Neil

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Neil

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Beitrag 11248 [Alter Beitrag14. März 2002 um 21:18]

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Hi,

da wäre die Budgetgrenze.

Bis dann.

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Beitrag 11253 [Alter Beitrag14. März 2002 um 21:32]

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OK, ich bin Student, soviel zum Budget... Allerdings glaube ich ohnehin, daß sich der Sprung vom A-Modell-Bastler (mein Stand) zum erfolgreichen Hobby-Flüssigtriebwerks-Konstrukteur (noch gaaanz weit weg!) nicht ohne abgeschlossenes Studium und auch dann nicht in unter 5 bis 10 Jahren schaffen läßt. Mich interessiert nur mal prinzipiell, was man überhaupt darf, und das scheint ja ganz schön viel zu sein, dafür daß wir in DL leben!
Hendrik

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Beitrag 11260 [Alter Beitrag15. März 2002 um 09:47]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil
Hi,

Das einzigste Problem was ich bei Hybride sehe ist die NOX Quelle. Die rücken das Zeug nicht so gerne heraus, weil das als Partydroge mißbraucht wird.

Gruß

Neil




Hallo Neil!

Man kann N2O in Deutschland beziehen, nur unter Einhaltung von Regeln, versteht sich!

Zum einen: Es gibt technisches und medizinisches Lachgas. Lediglich das medizinische unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Jedoch ist dessen Bezug ohne weitere Umstände möglich, wenn man eine schriftliche Erklärung abgibt, in der man versichert, das Lachgas einem anderen Zweck zuzuführen als es zu inhalieren. Wäre meine Vorzugsmethode, da das technische Lachgas teurer ist....

Zum anderen: Bezug von technischem Lachgas. Hier verhält es sich wie bei dem reinen Alkohol zum Cocktail-Mixen und dem Spiritus... Technisches Lachgas ist mit Zusätzen vermischt, um es "ungenießbar" zu machen und man beugt so einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Für unsere Hybriden jedoch ohne Einschränkung nutzbar. Da jedoch dem reinen Lachgas diese Zusätze zugeführt werden, ist das technische leicht teurer.

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

http://solaris.raketenmodellbau.org
Solaris-RMBder Verein fürs Forum.
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