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Akira25

Anzündhilfe

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Beitrag 12799 , Einmal eine rechtliche Frage [Alter Beitrag19. April 2002 um 08:32]

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Meine erste Rakete hat (leider) noch nicht einmal Ihren Erstflug hinter sich da habe ich schon Pläne für eine zweite in der Schublade. Allerdings Frage ich mich ob ich diese dann so ohne weiteres Starten kann.

Die zweite Rakete soll mit 4 C6-3 gebündelt als eine Stufe gestartet werden (Das Problem alle gleichzeitig zu Zünden einmal außen vor gelassen)

Wenn ich das bislang mit dem T2 Schein richtig verstanden habe, dürfte ich diese auch ohne T2 Schein starten, da die reine Treibsatzladung bei einem kalkulierten Durchschnittswert von 4,8 Gramm die 20 Gramm Marke ab der man den Schein benötigt nicht übersteigt.

Mich würde nun interessieren ob das alles so richtig ist oder ob ich das Gewicht der Ausstoßladungen mit berücksichtigen muss (weil dann dürfte ich locker über 20 Gramm liegen)

Viele Grüße

Mario
Dirk

Überflieger

Dirk

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Beitrag 12801 , Re: Einmal eine rechtliche Frage [Alter Beitrag19. April 2002 um 09:01]

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Zitat:
Original geschrieben von Akira25

Wenn ich das bislang mit dem T2 Schein richtig verstanden habe, dürfte ich diese auch ohne T2 Schein starten, da die reine Treibsatzladung bei einem kalkulierten Durchschnittswert von 4,8 Gramm die 20 Gramm Marke ab der man den Schein benötigt nicht übersteigt.

Viele Grüße

Mario




Hallo Mario!

Leider hast Du das falsch verstanden. Die Bündelung von Motoren (Clustern) ist ohne T2 Schein nicht erlaubt. Dabei ist es egal wieviel g Treibsatzladung die Dinger auf die Wage bringen.

Gibt es keinen Verein bei Dir in der Nähe?
(So ging es mir auch....)

Gruß Dirk


Erwin Behner

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Beitrag 12816 [Alter Beitrag19. April 2002 um 14:30]

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Hallo Mario,

vielleicht käme für dich da Hendrik (Wohnort Köln) in Frage. Schreib ihm einfach mal eine mail. Vielleicht kennt er sogar jemand der noch näher an dir dranwohnt.

Viele Grüße
Erwin
Dennis T

Raketenbauer

Dennis T

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Beitrag 12823 [Alter Beitrag19. April 2002 um 15:40]

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Hi,
du darfst T2-Flüge auch ohne einen T2-Schein zu haben absolvieren, allerdings muss dann ein Scheininhaber vor Ort sein. Das sollte eigentlich auf fast jedem Flugtag der Fall sein, ansonsten muss man halt mal private Treffen mit Scheininhabern organisieren, was ja auch nicht das riesige Problem sein sollte.
Wenn du Interesse an einem T2-Schein hast, dann kannst du ja, da du ja eh schon über 21 bis, an einem der nächsten Kurse teilnehmen. Ich an deiner Stelle würd's machen, wenn du wirklich Interesse hast;
ich muss ja noch was warten.angry angry angry

Bush's on a highway to hell with the whole world blind, leading it straight into the flames.
Erwin Behner

SP-Schnüffler

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Beitrag 12831 [Alter Beitrag20. April 2002 um 17:46]

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Hee, gut aufgepasst Dennis! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. smile

Viele Grüße
Erwin

P.S. Grüß mir Hamminkeln! (Hab dort eingeheirate Verwandschaft wink)
Kai A.

Moderator

Kai A.

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Beitrag 12839 [Alter Beitrag21. April 2002 um 01:23]

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Zitat:
Original geschrieben von Erwin Behner
Hee, gut aufgepasst Dennis! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. smile




Doch:
Private Treffen mit T2-Schein-Inhabern für T2-Starts gehen nur, wenn der "Scheininhaber" auch eine Aufstiegserlaubnis hat. wink



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