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Renegade

Anzündhilfe

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Beitrag 13996 , Experimental-Raketen! [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 08:17]

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Nochmals Hallo!

Ich habe ein wenig rumgestöbert (bei den Experimental-Raketen) und habe ein paar sehr interessante Videos gefunden. Unter anderem auch über den Test einer Gruppe die einen Raketen-Antrieb gebaut haben. Falls die Videos nicht bekannt sind unbedingt mal anschauen... erinnert ein wenig an "Rocket Boys" ;-) ! Die Videos sind etwas weiter unten auf der Seite!

http://www.optipoint.com/far/home.htm

Oder hier einen Direkt-Link:

http://www.optipoint.com/far/test7.mpg


Bei der Gelegenheit will ich mal nachfragen, ab wann man beim Raketenbau ernsthaft Schwierigkeiten mit den Behörden bekommt. Ich meine, wie hoch darf eigentlich so eine Rakete fliegen? Und welchen Treibstoff darf ich benutzen? "Dürfte" man theoretisch eine Rakete in den Weltraum schiessen ohne gleich Chef der NASA zu sein?

Renegade (alias Michael)

Dir kann jede Tür offen stehen, wenn du bereit bist sie auch einzutreten!
Dirk

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Dirk

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Beitrag 13998 , Re: Experimental-Raketen! [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 09:08]

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Zitat:
Original geschrieben von Renegade

http://www.optipoint.com/far/test7.mpg




wow...
ne "HängerRakete" !

Ich sach ja immer "pfeif doch auf die Aerodynamik"

schmunzelt ein beeindruckter Dirk eek!


Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 14005 [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 10:21]

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Jaja, die Leute von der FAR. Haben wir uns schon vor längerer Zeit drüber lustig gemacht ;-)

> Bei der Gelegenheit will ich mal nachfragen, ab wann man beim Raketenbau ernsthaft Schwierigkeiten mit den Behörden bekommt. Ich meine, wie hoch darf eigentlich so eine Rakete fliegen? Und welchen Treibstoff darf ich benutzen? "Dürfte" man theoretisch eine Rakete in den Weltraum schiessen ohne gleich Chef der NASA zu sein?

Eine Rakete darf so ohne Weiteres bis an die Obergrenze des Luftraum G fliegen, das ist in den allermeisten Teilen Deutschlands 2500 AGL, also ca. 750 m über Grund. Darüber brauchst Du eine Freigabe von der Flugsicherung (DFS). In der Nähe von Flughäfen gibt es keinen unkontrollierten Luftraum G, dort darfst Du also so ohne weiteres gar nicht fliegen. Es gibt noch einen Luftraum E, für den man wohl keine Genehmigung braucht, für den aber eine "Funkerreichbarkeitspflicht" besteht, genaues kann ich Dir da aber nicht zu sagen, weil ich den noch nicht gebraucht habe.
Falls Du mal oberhalb von sagen wir 10000 m fliegen willst wird Dir die DFS da sicherlich den richtigen Ansprechpartner nennen, wenn sie es nicht selbst ist, bei Flügen in Höhen von Satellitenorbits wirst Du aber wohl nicht umhinkommen Dir vom DLR oder so ein Startfenster geben zu lassen, damit keine Kollisionsgefahr besteht. Das ist aber nur ne Vermutung, das hat hier in Deutschland in jüngerer Vergangenheit noch keiner gemacht.

Du darfst nur fertige Treibsätze benutzen, die von der BAM zur Verwendung zugelassen sind, und wenn so einer mehr als 20 g Treibstoff enthält oder Du mehrere in einer Rakete verwenden willst, brauchst Du eine Erlaubnis nach §27 SprengG. Der letzte Lehrgang war gerade erst. Außerdem darfst Du natürlich Wasser-, Kaltgas- oder andere Raketen verwenden, die mit keinerlei Gesetzen in Konflikt kommen - bei Feststoffraketen greift halt immer das SprengG.

Oliver
Kai A.

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Kai A.

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Beitrag 14008 , Re: Experimental-Raketen! [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 10:28]

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Zitat:
Original geschrieben von Renegade

Bei der Gelegenheit will ich mal nachfragen, ab wann man beim Raketenbau ernsthaft Schwierigkeiten mit den Behörden bekommt. Ich meine, wie hoch darf eigentlich so eine Rakete fliegen? Und welchen Treibstoff darf ich benutzen? "Dürfte" man theoretisch eine Rakete in den Weltraum schiessen ohne gleich Chef der NASA zu sein?

Renegade (alias Michael)




Moin Michael,

Ärger gibt es (kann es geben) wenn Du:

1. Raketen ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers bzw. -nutzers starten läßt.
2. Den Luftraum oberhalb 2500ft (in der Regel) ohne Genehmigung ankratzt, oder in anderweitig kontrollierten Lufträumen (z.B. Kontrollzonen von Flugplätzen) startest.
3. Treibstätze mit mehr als 20g Treibladung ohne Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz benutzt. (Betrifft auch Bündelung)

"Treibstoffe", die Du nutzen kannst:
von der BAM zugelassene Treibsätze, bei denen die Treibladung aus Schwarzpulver, Nitrocellulose/Nitroglycerin oder Composittreibstoffen bestehen. Und Hybridantriebe (wobei ich da von der gesetzl. Lage wenig Ahnung habe, ich glaube aber, da gibt es keine)
Und die Wasserantriebe sind auch nicht zu vergessen.

Gerade habe ich gesehen, daß Oliver das alles in "Langform" auch schon von sich gegeben hat. Naja, ich poste es trotzdem wink

Gruß,

Kai


Dennis T

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Beitrag 14035 [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 15:24]

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stimmt kai.
Hybridantriebe fallen nicht unter die §27 SprenG Erlaubnis, weil sie keine brauchen, solange man keine Treibladung mit mehr als 20g benutzt. Wer unbedingt viel Schub braucht und keine Kosten und Mühen scheut, der kann zum Hybridtriebwerk greifen, allerdings weiss ich auch nicht, ob man da so ohne weiteres alle Gase verbrennen darf. Lachgas darf man, das weiss ich, aber ob man ohne weiteres einen H/O Antrieb bauen/benutzen darf weiss ich nicht, wenn man da nämmich in größere Regionen kommt, dann kann es bekanntlich etwas brenzlig werden. Allerdings würde ich Hybridantriebe trotzdem den Profis überlassen, weil es doch schon einen versierten Bastler braucht, damit da alles glatt geht, denn die Hybride liefern mächtig Schub. Aber der Reiz ist natürlich da. Aber, wer weiß was die Zukunft bringt?!

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Oliver Arend

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Beitrag 14036 [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 15:39]

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> Hybridantriebe fallen nicht unter die §27 SprenG Erlaubnis, weil sie keine brauchen, solange man keine Treibladung mit mehr als 20g benutzt

Das ist in der Form leider falsch. Hybride, solange sie ohne irgendwie geartete Pyrotechnik auskommen (viele Hybride benutzen sog. Preheater-Grains aus Composit-Treibstoff), fallen nicht unters SprengG. Auch wenn sie mehr als 20 g Treibmittel beinhalten. Ab 20 g ist wie für alle anderen Raketen auch eine Starterlaubnis notwendig, aber das ist Luftrecht.

Ich schreib morgen mal n Antrag nach Braunschweig, weil ich bei uns im Garten ne Wasserrakete mit 50 g Treibstoff fliegen will. Mal sehen was die sagen.

Oliver
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Beitrag 14037 [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 15:52]

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@Oliver
so meinte ich das, aber stimmt, war dumm ausgedrückt, sry wenn meine aussage falsch verstanden wurde, ich meinte die pyrotechnische zündung. wenn ich nur 20g Gas mitnehmen würde, dann würde man nicht sehr weit kommen damit.

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Oliver Arend

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Beitrag 14038 [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 16:18]

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Tja, und mit pyrot. Zündung dürfest Du sie gar nicht verwenden, weil sie zulassungspflichtig wären.

Und nur 20 g Gas ist ja auch Schrott weil Dir dann noch der Brennstoff fehlt.

Oliver
Dennis T

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Beitrag 14040 [Alter Beitrag23. Mai 2002 um 16:22]

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sag ich ja

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Neil

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Beitrag 14794 [Alter Beitrag09. Juni 2002 um 13:36]

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Hi,

was hat Braunschweig zu deiner Anfrage gesagt?
Zu der Frage ob man Raketen ohne weiteres ins All pfeffern darf.
Ich denke schon das man bekannt geben sollte wenn man so ein Ding los laest. Wie reagiert da das Fruehwarnsystem der Amis? Die koennen angeblich jeden Raketenstart weltweit regisitrieren (groessere).
Dann kommt ja noch hinzu, dass das Ding wieder runter kommt, es sei den es bleibt als ganzes im Orbit und verglueht nachher.
In Schweden oder Norwgen werden Raketen auf einige 100km Hoehe geflogen (geschossen klingt besser). Wenn man jemals so einen Brummer gebaut hat, lohnt es sich sicherlich da hoch zu fahren.

Gruss

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


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