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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 14367 , Haftpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen [Alter Beitrag29. Mai 2002 um 20:54]

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In den Nachrichten für Luftfahrer I-68/96 (mit Änderungen), abrufbar unter

http://www.dfs.de/Flight_Preparation/Luftsport/page16887.html

steht geschrieben: "Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegel teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen, bedürfen nicht der Genehmigung (§ 74 Abs. 4, § 6 Abs. 2 LuftVZO, § 99 Abs. 2 und 3 LuftVZO)."

Scheinbar unabhängig davon: "Vom Veranstalter ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ihre Höhe bestimmt die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Haftpflichtdeckungssumme richtet sich nach Art und Umfang der Veranstaltung und darf 1 Mio. DM für Personen- und 300.000 DM für Sachschäden nicht unterschreiten. "

Meine Frage, nachdem eine Veranstaltung nicht anmeldepflichtig ist, da wir keine Luftfahrzeuge betreiben, die zulassungspflichtig sind, dann ist doch auch der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht nicht mehr notwendig, oder täusche ich mich?

Oliver
bobito

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bobito

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Beitrag 14369 [Alter Beitrag29. Mai 2002 um 21:27]

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Ich denke mir, Veranstaltung ist Veranstaltung. Du könntest ja mal VFS Grümmer anrufen oder mailen.

In früheren Zeiten haben die mir eigentlich immer prompt helfen können.

Grüße aus dem Büro beim Roboten
Boris

Schrecklich diese Umweltverschmutzung:
Gestern eine Dose Sardinen aufgemacht, alles voller Öl, alle Fische tot!
Tommy

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Beitrag 14371 [Alter Beitrag29. Mai 2002 um 22:11]

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Hallo zusammen,

also wenn man eine offizielle Veranstaltung macht wie jetzt wir am 2. SMRT an dem auch Zuschauer eingeladen werden muß man eine Veranstalter-Haftplicht abgeschlossen werden falls einem Zuschauer etwas zustößt (z.B. wenn er umknickt oder so)
Bei kleineren Flugveranstaltungen bei denen Zuschauer nicht offiziel eingeladen werden benötigt man solch eine Versicherung nicht.

Gruß, Tommy

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Rolf

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Beitrag 14390 [Alter Beitrag30. Mai 2002 um 21:28]

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"(z.B. wenn er umknickt oder so) "

Stimmt, und bei öffentlichen Veranstaltungen sollte man immer eine solche abschließen. Allerdings sind Schäden, welche durch Flugmodelle bei einer Veranstaltung entstehen, durch die Veranstaltungsversicherung NICHT gedeckt, sondern es haftet immer der Flugmodell-Halter (auch wenn dieser nicht versichert ist!). Das kann dann teuer werden (aber eben kein Problem des Veranstalters, wenn man von den entstehenden Unannehmlichkeiten absieht).

Am besten schon im Vorfeld Risiken mindern, daß nichts passiert.

Gruesse Rolf
Oliver Arend

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Beitrag 14401 [Alter Beitrag31. Mai 2002 um 10:23]

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Klingt plausibel.

Die von Boris angesprochene Firma bietet eine Veranstalter-Haftpflicht mit 512.000 EUR Deckungssumme für 38,68 EUR im Jahr (also für alle Veranstaltungen), wenn man Mitglied im DAeC ist (hach, es gibt doch Vorteile ;-).

Kennt jemand noch andere günstige Anbieter?

Oliver
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