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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 15187 , Starterlaubnis für Wasserraketen [Alter Beitrag19. Juni 2002 um 12:55]

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Leider hat sich die Luftfahrtbehörde in Braunschweig nicht sonderlich mit meiner Anfrage auseinandergesetzt und mit heute nur geantwortet, dass man für Raketen mit mehr als 20 g Treibsatz eine Aufstiegserlaubnis benötigt, dass sichergestellt werden müsste, dass die Teile innerhalb von 250 m niedergehen und deshalb wäre eine Ortsbegehung notwendig gewesen (Wohngebiet).

Schwache Leistung eigentlich.

Oliver
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Beitrag 15784 [Alter Beitrag04. Juli 2002 um 21:30]

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Ich habe heute wegen einer anderen Genehmigung mit der Bearbeiterin meiner o.g. Anfrage telefoniert, diese teilte mir mit, dass auch Wasserraketen unter die 20 g Grenze in § 16 LuftVO fallen. Genauso schwachsinnig wie das Geschwindigkeitslimit für Raketen im Luftraum G, aber was will man machen.

Oliver
stefhuber

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stefhuber

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Beitrag 15796 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 11:51]

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Hi Oliver,

heißt das, daß man die Raketen dann nur mit 20ml
Wasser betanken darf oder daß die gespannte Luft
nur ein Gewicht von 20g haben darf?

Was ist bei der Wasserrakete der Treibsatz? Doch wohl die kombination des Wassers und der gespannten Luft,
die über ein Volumenpolster das Wasser ausstößt und somit den Antrieb verursacht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann doch
nach der Expansionsformel der Aussoß-Druckdifferenz.

Bis bald mit Wasserstrahl-Höhenberegnungsanlage.

Stefan

... wenn die Disteln brennen wird das Feld frei ...
Oliver Arend

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Beitrag 15797 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 12:18]

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20 g Wasser sind wohl das Limit. Aber mit 20 g Luft kannst Du in der 1 l-PET-Flasche schon recht viel anstellen.

Oliver
LaCroix

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LaCroix

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Beitrag 15798 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 12:26]

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Ich vermute eher, das die Leute im Amt nicht gepeilt haben, was eine Wasserakete ist... ( die dinger gibts doch bei divesen Händlern und da sind mehr als 20g Wasser/Luft drin...)

Vielleicht haben die auf Wasserstoff/Knallgas getippt???

Sonst wäre das ja schon wieder so, das ich keine Sektflasche öffnen darf ohne Genehmigung, weil der Treibsatz ( sekt) des Flugkörpers(Korken) mehr als 20 g schwer ist confused confused

Außerdem hätte die doch bei Verstehen der Sachlage auf die Ruckkörperverordnung ( 200 Literbar) verweisen müssen und eventuell eine Druckfestigkeitsprüfung der Colaflaschen?? verlangen müssen fg

Gruß,
Thomas

Und damit treibe ich mich selbst in den Ruin!!!
Rainer

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Beitrag 15799 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 12:40]

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Ich schätze mal, die Dame vom Amt
hat NUR das Wort "Rakete" gelesen
und völlig falsch interpretiert.

LaCroix hat schon Recht,
ich starte jetzt nur noch Sektraketen
mit einem "Prosit" auf die Amtsschimmel-(Stuten)

fg
Rainer
Oliver Arend

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Beitrag 15800 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 12:54]

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Ich weiß es nicht.

Bin aber auch kein aktiver Wasserraketenflieger, von daher kratzt es mich nicht so sehr.

Oliver
stefhuber

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Beitrag 15804 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 14:33]

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Hallo zusammen,

nachdem ich gerade eine Topstar-Rakete baue (oder wars C*Light) ist diese Auskunft schon wichtig
zu wissen.
Vor allem, was damit angestellt werden kann..
Mit einem B-Treibsatz sind auch schon mal
über 800meter erreichbar. Die betrifft dann auf
jeden Fall den kontrollierten Luftraum. Gut, daß
ich Kontakte zur dfs habe.


CU
Stefan

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Stefan Wimmer

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Beitrag 15808 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 15:05]

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Zitat:
Original geschrieben von LaCroix
Sonst wäre das ja schon wieder so, das ich keine Sektflasche öffnen darf ohne Genehmigung, weil der Treibsatz ( sekt) des Flugkörpers(Korken) mehr als 20 g schwer ist confused confused


Falsch!
Der Sektkorken ist ein Projektil und kein Flugkörper mit Eigenantrieb, deshalb gilt für den der §16 LuftVO nicht. Könnte aber ggf. mit dem ja gerade neulich wieder verschärften WaffG in Konflikt kommen smile smile frown

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
LaCroix

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Beitrag 15816 [Alter Beitrag05. Juli 2002 um 20:27]

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Mist.. einem ist es ja doch aufgefallen...censored censored

@Stefan W

Das mit dem Waffengesetz könnte glatt sein...

Was bin ich froh, in Ö zu wohnen, wo man bis 50 gramm Treibsätze OHNE Bewilligung benutzen darf, und wo Schwarzpulver ebenfalls frei erhältlich ist ab 18 big grin

Und Wasser gibts auch in Hülle und Fülle... wink

Dafür nehme ich es gerne in Kauf, etwas langsamer fahren zu müssen smile

Gruß,
Thomas

Und damit treibe ich mich selbst in den Ruin!!!
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