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LaCroix

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LaCroix

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Beitrag 15245 , Verkauf ohne BAM? [Alter Beitrag20. Juni 2002 um 11:26]

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Hallo...
Ich bin letztens auf die Baby-bottle-Rockets gestoßen, die ich für einen guten Preis (5cent/stück) bekommen kann.

Diese dinger haben c. 0,61 N Ø-schub (mit briefwaage gemessen wink )
und 0,25s Brennzeit...

Impuls ca 0,15 Ns bei einem Peak von 1- 1,5 N

Somit reichen sie für Miniraketen von 10-12 gramm Startgewicht inkl. Motor ( ca 4 gramm)

Allerdings haben sie Keine BAM-zulassung...

Sie werden jedoch von der Herstellenden Firma auch in D verkauft!!!! Halt dort nur Palettenweise, (ich bekomme sie hier in Österreich in 50stk-Bündeln, aber bei uns darf man pro Nase ja 50 gramm ladung/Rakete verballern, wir sind da nicht sooo streng... big grin big grin ) aber sie WERDEN IN DEUTSCHLAND verkauft... OFFIZIELL!!!

Wie kann das nun gehen... Gibt es eine Untergrenze, bei der die BAM sich nichtmehr drum schert?
Die Dinger werden ja an 12-jährige vergeben wink, haben eine Pulvermasse von weeeit unter 0,5 gramm (kein Gewichtsunterschied vor und nach dem Ausbrennen meßbar!!!)

Hoffe es weiß jemand bescheid smile

Gruß,
Thomas

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 15247 [Alter Beitrag20. Juni 2002 um 11:38]

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Klingt so ähnlich wie die MicroMäxxe...

Ich vermute mal es ist Klasse I-Feuerwerk, hat in Deutschland eine Zulassung und darf deshalb auch an Minderjährige abgegeben und ganzjährig verwendet werden.

Olier
LaCroix

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LaCroix

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Beitrag 15248 [Alter Beitrag20. Juni 2002 um 11:47]

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Klasse I ist richtig... Aber es hat laut Händleraussage ( habe drauf angesprochen) KEINE BAM!!!

Wird aber trotzdem Verkauft... in Massen!

Wie geht das? Gibt es eine generelle Zulassung für solches Minifeuerwerk ( eigentlich ist das teil ja nur eine schnell verbrennende Papierhülse, bei dem Schwarzpulveranteil...) ??

Gruß,
Thomas

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MrMaster

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Beitrag 15249 [Alter Beitrag20. Juni 2002 um 11:55]

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Ich glaube mal das es so geht wie bei der Deutschen Autotuning Industrie!

Kaufen darfst Du es, aber die Benutzung in Deutschland ist verboten.
Sprich die LaCucaracha Fanfare darfst Du zwar kaufen und einbauen, aber die Benutzung im Strassenverkehr ist absolut TABU!

Und die BRD hat noch massig solcher Sinnlosen Gesetze.


Gruss

MrMaster

"Dies hier ist ein MrMaster. Diese pussierlichen Tierchen nutzen ihr Gesicht als primäre Standfläche." big grin
LaCroix

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Beitrag 15250 [Alter Beitrag20. Juni 2002 um 12:00]

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Nope... wenn du mal versuchst einen Aoerotech zu importieren merkst du, das die Deutschen gesetze in DIESER hinsicht strenger sind... Man darf Artikel ohne BAM nichtmal importieren... sie werden vernichtet...

Allein unter diesem Gesichtspunkt finde ich es interessant, das mein Händler Palettenweise dieses Zeug OHNE BAM in Frankfurt gelagert hat... big grin

Normalerweise dürfte man sie ja auch dann nicht verkaufen, weil BENUTZT werden sie Massenhaft( jedes jahr... und nicht nur zu Silvester)

Gruß,
Thomas

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Beitrag 17011 [Alter Beitrag08. August 2002 um 14:10]

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Hi Lacroix!wavey
Ich denke mal Oliver hat Recht.(auch wenn ich zugegebenermaßen da nicht do auskenne!)
Falls es möglich(und erlaubt!) ist, könntest du mir eine Packung dieser Motoren schicken? Sind nähmlich um einiges billiger als die Micro Maxe!!!!bounce
Wie sieht es gestzesmäßig bei solchen Motoren eigentlich mit Bündelungen aus?confused

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Hendrik

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Beitrag 17018 [Alter Beitrag08. August 2002 um 15:47]

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Es bestehen eingeschränkte BAM-Ausnahmebescheide die das Erfordernis der Zulassung beim Import von Motoren unter 20 g Treibstoffgewicht regeln.
Das bezieht sich jedoch auf den Import und nicht auf den privaten Umgang.

Viele Grüße,

Hendrik

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Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Beitrag 17019 [Alter Beitrag08. August 2002 um 15:55]

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@Hendrik

Und was heißt das jetzt? darf man die nach D einführen?

Darf man sie dort verwenden?

Bitte um Aufklärung, denn du weißt hier wohl ziemlich am meisten über BAM und co...

Danke, Thomas

Gruß,
Thomas

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Beitrag 17021 [Alter Beitrag08. August 2002 um 16:12]

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Hallo Thomas,

als ich vor einiger Zeit in sehr engem Kontakt mit der BAM wegen der Ausnahmebewilligung vom Erfordernis der Zulassung für die Verwendung von Motoren auf DAeC-Sportveranstaltungen stand, erzählte mir der Leiter des zuständigen Laboratoriums sinngemäß folgendes:
... es gibt die große Hürde 20 g.
Die Einfuhr von Motoren ohne Zulassung über 20 g oder gar über 75 g (diese Motoren zählen dann nämlich sofort zu den Explosivstoffen und nicht mehr zu den pyrotechnischen Gegenständen) Treibstoffmasse bedarf ausnahmslos einer Ausnahmebewilligung. Des weiteren muß sie für den Umgang für zivile Zwecke erweitert werden. Das SprengG bezieht im Wort Umgang die Verwendung, Herstellung, Wiedergewinnung, verbringen (Transport innerhalb der EU), vernichten, bearbeiten, erwerben und aufbewahren mit ein. Jedoch wird meist dieser Umgang auf erwerben, verbringen, vernichten und aufbewahren beschränkt.


Bei nicht zugelassenen Motoren unter 20 g sieht es anders aus.
Da gibt es einen Ausnahmebescheid der besagt, das es bei der Einfuhr von Motoren unter 20 g keine Ausnahmegenehmigung bedarf. Jedoch darf man als Raketenbauer mit solchen Motoren nicht umgehen. Es verhält sich wie bei den Radarwarnern für Autos. Man darf sie kaufen jedoch nicht ins Auto einbauen und verwenden....
Oder bei den stärkeren Federn für Luftgewehre. Man darf Luftgewehre ab 18 kaufen, auch die stärkeren Federn dazu, jedeoch darf man diese Federn nicht einbauen, da dann die Diabolos mehr als 7,5 Joule Austrittsenergie bekommen....

Demnach können nicht zugelassene Motoren unter 20 g z. B. für BAM-befreite Pyrotechniker einfach so ohne weitere Ausnahmebewilligung importiert und auch verwendet werden.

Für uns Raketenbauer sieht es anders aus. Man dürfte nicht zugelassene Motoren unter 20 g importieren, aber nicht mit ihnen umgehen, sprich Verwendung, Herstellung, Wiedergewinnung, verbringen (Transport innerhalb der EU), vernichten, bearbeiten, erwerben und aufbewahren.

D. h., man darf sie importieren, jedoch schon auf dem Weg vom Zollamt nach Hause macht man sich gemäß SprengG und Gefahrtguttransportverordnung Straße strafbar... jeder weitere Umgang verschlimmert noch diese Sache...

Viele Grüße, ich hoffe es war verständlich,

Hendrik

SOL-2

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Rolf

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Beitrag 17033 [Alter Beitrag08. August 2002 um 18:44]

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Die kleinen Teile könnten unter eine Sonderregelung fallen. So sind tatsächlich pyrotechnische Gegenstände unter einer gewissen pyrotechnischen Masse ( etwa << 1g ) nicht mehr von der BAM zulassungspflichtig, z.B. Streichhölzer.

So gab es auch mal einen Airbag-Gasgenerator für die Seite (Fa. Welz), welcher nur aus einer Druckgasflasche und einem Anzünder (pyrotechnisch) bestand. Dieses Teil benötigte auch keine BAM-Zulassung, obwohl davon bestimmt eine größere Gefahr ausging wie von einer Schachtel Streichhölzer. Na ja, die sind allerdings auch schon pleite und vom Markt wieder verschwunden.

Allerdings wäre es sicherlich sinnvoll, sich vom Importeur / Hersteller eine entsprechende Bescheinigung zu holen.
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