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Christian S.

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Christian S.

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Beitrag 35194 , T2/Unbedenklichkeitsbescheinigung [Alter Beitrag05. September 2003 um 21:20]

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Braucht man für den T2 wie für andere §27-Genehmigungen (z.B. Schwarzpulverscheine für Vorder- und Wiederladerschützen) auch die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung? Falls ja, was steht denn der Unbedenklichkeit alles entgegen? Konkret gefragt: Gegen mich läuft derzeit ein Verfahren, weil ich beim Abbiegen eine Radfahrerin von ihrem Gefährt geschubst habe. Es ist ihr außer in paar blauen Flecken nix passiert, aber es ist eben der polizeiliche Lauf der Dinge. Ist man mit sowas noch unbedenklich?

Zerknirschte Grüße
Christian

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Waldi

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Waldi

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Beitrag 35197 , Re: T2/Unbedenklichkeitsbescheinigung [Alter Beitrag05. September 2003 um 22:13]

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Zitat:
Original geschrieben von Ch. Schims
Braucht man für den T2 wie für andere §27-Genehmigungen (z.B. Schwarzpulverscheine für Vorder- und Wiederladerschützen) auch die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Ja, die braucht's!

Falls ja, was steht denn der Unbedenklichkeit alles entgegen? Konkret gefragt: Gegen mich läuft derzeit ein Verfahren, weil ich beim Abbiegen eine Radfahrerin von ihrem Gefährt geschubst habe. Es ist ihr außer in paar blauen Flecken nix passiert, aber es ist eben der polizeiliche Lauf der Dinge. Ist man mit sowas noch unbedenklich?

Nur eine (oder zwei, bin mir im Moment nicht ganz sicher) rechts-
kraeftige Verurteilung wegen Alkohol am Steuer wuerde Deine
Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Fall bringen frown

Zerknirschte Grüße
Christian




Du darfst hoffen bounce

Waldi
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 35233 [Alter Beitrag06. September 2003 um 17:37]

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Auf was sie in jedem Fall achten sind Vergehen, die in Zusammenhang mit Sprengstoff und Waffen stehen. Bei einem Verkehrsdelikt, der nicht gerade zu schweren Verletzungen oder Tod führte, dürfte es wohl keine Probleme geben.

Oliver
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