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Oli4

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Oli4

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Beitrag 66868 , Motoreneintrag im T2-Schein [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 20:17]

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Moin,

ich hatte eben ein sehr interessantes Gespräch mit Herrn Döhring von Amt für Sicherheitstechnik in Kassel.

Demnach muss ich als Händler keine ZUGELASSENEN PT2-Motoren in den Schein eintragen. Er hat mir auch den § in der SprengVO (glaub ich) genannt. Ich bekomme das auch noch mal schriftlich. D.h. also, dass ich nur wissen muss, ob der Käufer T2-Schein-Inhaber ist. Eintragungspflichtig sind diese zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände (T1 & T2) jedoch nicht.

Das vereinfacht die Sache doch ungemein. Kein lästiges Hin-und Herschicken des Scheins, wenn man ihn mal vergessen hat.

Nicht zugelassene Motoren, Reloads, Schwarzpulver, etc. sind natürlich eintragungspflichtig.

Auch ganz interessant: Ein geladener BC125 wäre nicht eintragungspflichtig, da zugelassen. Wohl aber die Reloads!

ciao,
Oli4

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Rocketboy25

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Beitrag 66870 [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 20:40]

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Ist doch eintragungspflichtig da >75g Treibstoff = Explosivstoff, kein pyrot.Gegenstand.

Abstürzende Einbauten:#43251
Oli4

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Oli4

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Beitrag 66871 [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 20:47]

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Zitat:
Original geschrieben von Rocketboy25
Ist doch eintragungspflichtig da >75g Treibstoff = Explosivstoff, kein pyrot.Gegenstand.



Jahaa, die 75g-Grenze steht aber nicht im Gesetz! Die hat die BAM eingeführt - reine Willkür sonst nix!

cheers,
Oli4

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Brzelinski

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Beitrag 66884 [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 22:20]

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Bitte für mich das ganze noch mal lagsam.
J.Boegel

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Beitrag 66889 [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 22:40]

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Zitat:
Original geschrieben von Brzelinski
Bitte für mich das ganze noch mal lagsam.




also da ist zum einen die SprengVo mit ihren Anhängen.
Die regelt u.A. wer warum wieviel wovon haben darf, denn unser Gesetzt sieht da ein Bedürfnis und dgl. vor.
Auch die Unterbringung, der Umgang etc. ist da alles fein säuberlich drin geregelt.


Jetzt ist da aber die Fa. Aerotech mit Ihren Motoren die in Deutschland keinen "TÜV" haben.
Da hat die BAM (quasi Raketenmotor TÜV) :"OK, mit Ausnahmegenehmigung aber nur wenn der jew. Antrieb nicht mehr wie 75 gramm Treibmittel enthält" gesagt.
Alles was treibstoffmäßig darüber liegt, vom Gewicht her, ist ein Explosivstoff und kein Pyrotechnischergegenstand der Unterklasse T2.

Oder mal ganz anderst: Du hast ein Führerschein für ein PKW ( früher Klasse 3) und der Tüv sagt jetzt:" Alles was auf vier Rädern steht und mehr Bums unter der Haube hat wie 90 Ps ist ein LKW".

...und LKW und 3er Führerschein paßt net big grin

Das Gesetz sagt:" Auto mit 3er is ok" und der Tüv:".. sagt das is aber kein Auto sondern ein LKW"

...eigentlich ganz einfach big grin


Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 66893 [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 23:39]

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Warum sollte der BC-Reload nicht zugelassen sein? Der BC360-Reload ist zugelassen, den BC125 konnte ich eben gerade auf keiner BAM-Liste finden.

Oliver
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Beitrag 66895 [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 23:50]

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Der BC125 ist vom WIWEB (Wehrtech. Institut für Waffen,Explosivstoffe und Balistik oder so ähnlich ) zugelassen nicht von der BAM deswegen nicht in der BAM liste.

Abstürzende Einbauten:#43251
MikeHB

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Beitrag 66897 , Re: Motoreneintrag im T2-Schein [Alter Beitrag24. Januar 2005 um 23:53]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4


...Demnach muss ich als Händler keine ZUGELASSENEN PT2-Motoren in den Schein eintragen. ...

ciao,
Oli4




Tja, und dann? Wenn ich meinen Schein in einigen Jahren verlängern lassen möchte stehen da "nur" 1,5 Kg SP drinn und keine Motoren. Dann wird mich der Beamte fragen warum ich mir so viele Motoren habe eintragen lassen. Wie soll ich dem das dann klar machen? "Der Döhring hat aber gesagt..." wird bei unserem Bremer Beamten nicht ziehen...

Grübelt
Michael

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J.Boegel

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Beitrag 66899 , Re: Re: Motoreneintrag im T2-Schein [Alter Beitrag25. Januar 2005 um 00:21]

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Zitat:
Original geschrieben von MikeHB


"Der Döhring hat aber gesagt..." wird bei unserem Bremer Beamten nicht ziehen...

Grübelt
Michael





...das Gesetzbuch aufmachen, mitm Finger auf die passende Passage zeigen( reicht Oli4 noch nach sowie er sie schriftlich hat) und sagen:" Guckst du, is Bundesgesetz, gilt auch hier in Bremen bounce ".

Außerdem: soll er doch weniger eintragen, haben darfst Du sie dennoch. fg

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Harald Hügel

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Beitrag 66976 , Eintragungspflicht [Alter Beitrag26. Januar 2005 um 13:52]

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..man ist überglücklich mit einem solchen sogenannten T2-Schein! Als Sportschütze habe ich da eh keine Probleme mit den Einträgen( ca 5kg NC-Pulver und 2kg SP sind pro Jahr schon machbar!). Bei der Verlängerung gibts dann natürlich auch keine offenen Fragen bezüglich der Bedürfnis.

Nun, ich finde es toll dass zugelassene Motoren nicht eintragungspflichtig sind. Was jedoch wenn nach 5 Jahren die §27-Erlaubnis verlängert werden soll und kein Motor-Eintrag vorhanden ist? Deshalb glaube ich dass prinzipiell ein Eintrag die Aktivitäten widerspiegelt. Eventuell natürlich noch einige Reloads, Schwarzpulver, NC-Pulver eintragen lassen. Das Amt wird natürlich keine Bescheinigungen von Flugtagen verlangen, woraus man den tatsächlichen Verbrauch der Motoren usw nachweist.

Am besten ist natürlich eine gewisse Transparents, d.h. dass man den Beamten vom Ordnungsamt mal besucht und sich und seine Hobbys vorstellt.

Gruß,
Harald

Harald
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