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Neil
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Beitrag 69336
, Verwirrt von Ce Zulassung 75g und so???
[26. Februar 2005 um 04:04]
Hi,
ich bin ein bißchen verwirrt gewesen und Oliver konnte mir etwas weiter helfen. Es geht um folgendes: Aerotech oder andere Motoren aus dem Ausland per CE zulassen. CE ist für Explosivstoffe gedacht. Motoren >75g sind sowas. <75g sind pyrotechnisch und dafür ist weiterhin die BAM zuständig. Das bedeutet also, das nur Motore >75g mit einer CE Zulassung für uns ohne Probleme mit T2 zu fliegen sind. Alle anderen Motore <75g fallen weg und können nur mit BAM Ausnahme auf Flugtagen geflogen werden. Das alles ist soweit nicht schlimm für diejenigen die einen T2-Schein haben. Aber was machen die T1 die gerne einen Aerotech mal fliegen möchten. Die müssen dann bis zu einem Flugtag warten. Ich habe daher den Eindruck, das CE nur etwas für T2 bringt und nicht dem Nachwuchs zu gute kommt. Vielleicht kann einer mal kurz darstellen was für Motore das betreffen und deren Leistung. Ist das dann schon L1 oder L2? aber bitte last die Leveldiskussion hier raus. Ich will die Angabe nur für die Leistung haben damit ich sehe wo wir dann stehen mit unseren Möglichkeiten. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 69339
[26. Februar 2005 um 10:33]
Moin,
ich meine der größte 75er ist ein G80. Zitat: Sorry, aber dahinter verstehe ich den Sinn jetzt net so ganz. Für einen T1er ist eh bei > 20g. Feierabend, ob nun ein AT(od.Sonstige) 21, 35, 74, 76 gramm Treibmittel enthält ist doch dabei egal. T1 u. T2 wird doch nur an der Treibladungsmenge reguliert (ok, Cluster, Stufen) und net an der Art der Motorenzulassung Wenn ein T1er einen größeren Motor fliegen will und er hat gerade keinen T2 Inhaber in der Nähe wird ihm außer einem Flugtag wohl net viel übrigbleiben. Btw: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sind Motoren die mehr als 75 gramm Treibmittel haben nicht von der BAM zuzulassen, sondern es "genügt" eine CE Zulassung. Ist das so jetzt richtig? Das wird mittlerweile sehr undurchsichtig weil jeder was anderes erzählt und einige wieder mal meinen sich ausschweigen zumüssen. Gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Neil
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Beitrag 69340
[26. Februar 2005 um 10:39]
Hi,
ich rede von Aerotech unter 20g. Die müßten wenn wir das Motorenangebot für T1 erhöhen wollen von der BAM zugelassen werden. Ich habe es so verstanden wie geschrieben. Ab 75g ist es Explosivstoff und es kann eine CE geben. Evtl. ist ja das auch der Grund warum die BAM nichts größeres für eine Ausnahme gehnemigt, weil es icht deren Schaffensbereich mehr ist. Aber wie gesagt, ich bin verwirrt und wünsche mir von irgendwo her Aufklärung. Ich will nicht noch mehr verwirren. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 69341
[26. Februar 2005 um 10:56]
Zitat: Ok, nu hab ich geblickt was Du meinst, bin noch net ganz wach gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
oliver
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2002 Wohnort: 89250 Senden Verein: SOLARIS-RMB;T2; Tripoli #09637 Beiträge: 897 Status: Offline |
Beitrag 69343
[26. Februar 2005 um 12:04]
Hi Neil,
zu sage die CE-Zulassung bringt nur etwas für T2-Scheininhaber ist nüchtern betrachtet natürlich so richtig. Dies resultiert aber aus der Abstufung <75gr.>75gr. Folglich ist es auch richtig, dass die Motoren für den T1-Bereich über die BAM zugelassen werden müssen. Ich habe mal auf der Seite von AeroTech nachgeschaut, und auch hier gibt es Motoren die <=20gr. Treibsatzmasse haben. Diese sind aber sogenannte Reloads für das 18mm und 24mm Gehäuse. Hier bin ich nun aber überfragt wie Reloads gesetzlich gehandhabt werden, sprich gehören diese noch zum T1-Bereich ? Schaut man nun auf die NAR-Motorenliste, so sieht man, dass gerade im SingleUse-Bereich zwei Motoren zur Zulassung eingereicht wurden die <=20gr. Treibsatzmasse haben. Wie da aber gerade der Stand der Dinge ist kann ich leider nicht erkennen. Im Reloadbereich sind derzeit folgende Motoren erhältlich : D13, D24 Für den SU-Bereich geplant : D21, E30 Für den Reloadbereich geplant : D15, D24, E16, E23, E28, ciao Oliver Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken. - Pythagoras - Modellbau-Factory |
Neil
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Beitrag 69344
[26. Februar 2005 um 12:09]
Hi,
Zitat: Sind das alle noch von derMasse her <20g also T1 Motore? Das wäre doch eine ordentliche Pallette. Ich denke es wird bei der Zulassung über BAM ein Problem mit dem Delay geben. Da muss man ja doch noch erdentlich basteln an so einem Motor. Als Fazit kann man also ganz nüchtern sagen, das wir T2ler uns freuen können, die T1 wahrscheinlich nichts neues bekommen werden. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
oliver
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2002 Wohnort: 89250 Senden Verein: SOLARIS-RMB;T2; Tripoli #09637 Beiträge: 897 Status: Offline |
Beitrag 69349
[26. Februar 2005 um 13:12]
alle Motoren sind <= 20gr. Treibsatzmasse und haben standardmäßig bis zu vier Delayzeiten.
ciao Oliver Zitat: Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken. - Pythagoras - Modellbau-Factory |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 69401
[27. Februar 2005 um 14:39]
Zitat: ...nicht ganz! Nicht nur Du wirfst hier immer wieder Äpfel und Zwetschgen in einen Korb. Die ganze EU-Mimik ist primär eine wettbewerbsrechtliche Sache. Wer irgendwo in der EU nach den harmonisierten Richtlinien irgendwas zugelassen hat (sein's nun Kirschbonbons oder Explosivstoffe), dem kann man es nicht mehr verwehren, die Dinge EU-weit in den Vertrieb zu bringen. Und für Explosivstoffe (zu denen leider alle Raketenmotoren dazugezählt werden) gibt es hierfür eben diese harmonisierte EU-Baumuster-Zulassung. Hat die irgendwer mal in der EU z.B. für AT-Motoren machen lassen (d.h. dafür kräftig bezahlt), so kann er die Motoren EU-weit in den Handel bringen. So weit - so schön, der Handel ist nun also EU-weit geregelt. Für die VERWENDUNG kommen aber wieder die einzelnen Staaten ins Spiel, denn hier haben sie sich die Hoheit bewahrt. Das heißt also, auch wenn z.B. die ATs irgendwann mal eine EU-Baumusterzulassung haben sollten, kann es durchaus sein, daß der Schwede mit seinem legal erworbenen AT-Motor am Sonntagnachmittag mal eben auf's Feld geht um eine Rakete fliegen zu lassen (falls deren nationalen Regeungen dies so hergeben), der dt. Michel aber weiterhin für seinen ebenfalls legal erworbenen AT ggf. einen T2-Schein und eine rechtzeitig beantragte Aufstiegerlaubnis braucht. Ich wiederhole nochmal: Die Verwendung wird weiterhin national (und damit wahrscheinlich EU-weit höchst unterschiedlich) geregelt. Und weil es bei uns noch zusätzlich die Einteilung in T1/T2 gibt, welche speziell für T1 eben die Zugänglichkeit und die Verwendung nochmal drastisch vereinfacht (keine extra Aufstiegserlaubnisse, vereinfachte Lagerung etc.) steht es natürlich jedem Zulassungsinhaber frei, für Deutschland ggf. zusätzlich noch die Einstufung einer gewissen Untermenge der EU-zugelassenen Motoren in die Klasse T1 vornehmen zu lassen (und wiederum zu bezahlen). Falls es änliche Regelungen in anderen EU-Ländern gibt, kann er es natürlich aus dort so halten. In jedem Fall wird aber die entsprechende nationale Stelle die Einteilung vorzunehmen haben (und bezahlt haben wollen). Das ganze ist also immer ein Rechenbeispiel für den Zulassenden, welcher ja irgendwann doch mal ein wenig betriebswirtschaflich herangehen, und die anfallenden Kosten mit den zu erwartenden Einahmen aufrechnen muß. Und da kommen dann eben auch wir als Enduser in die Kalkulation: Werden wir dann auch brav die etwas teureren Motoren bei dem/den Händler/n kaufen, die die Extrakosten auf sich genommen haben, oder muß er(müssen die damit rechnen, daß dann viele den Weg über die grüne Grenze nehmen werden um ein paar Euros zu sparen? (Ist zwar illegal, strafbar etc. aber man kennt das ja auch bei Schnaps, Zigaretten und so...) Und jetzt ratet mal, warum die Zulassungssuchenden bei den EU-Stellen dermaßen Schlange stehen.... - ähhhh?... (Und das mit den 75g kommt von woanders her (Stichwort Ausnahmebewilligungen), das habe ich aber schon mal in einem anderen Thread dargelegt). It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
Christian S.
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Köln Verein: Solaris-RMB / TRA #11159 L1 Beiträge: 1023 Status: Offline |
Beitrag 69406
[27. Februar 2005 um 15:33]
Nur noch kurz zu den kleinen AT-Reloads unter 20 Gramm: Hier geht es m.E. um Wiederladen, das keinesfalls unter T1 fällt. Selbst bei T2 ist das Wiederladen ja ein eigener Genehmigungsbestandteil.
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 69465
[28. Februar 2005 um 10:28]
Zitat: Das ist richtig! Aber es gibt ja auch SU von AT die <20g Treibmittel sind. Die wären dann, sofern die das Baumustergedöns irgendwo in der EU erlangt haben (nicht jede BAM-ähnliche Behörde ist auch so teuer wie die BAM!) für jeden T1er frei verwendbar. cheers, Oli4 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |