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Erwin Behner

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Beitrag 3976 , Änderung LuftVZO (DAeC) [Alter Beitrag18. Mai 2001 um 08:04]

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Folgende Meldung vom DAeC erreichte mich am 15. Mai (leider hatte ich bisher keine Zeit dies zu posten):

Zitat:
Eilmeldung vom 14. Mai 2001

Laut Pressestelle des Bundesrates hat am Freitag, 11.05.2001, die Länderkammer unter dem Tagesordnungspunkt 60 einer Novellierung der LuftVZO zugestimmt.
Auf Vorschlag des Verkehrsausschusses des Bundesrates wurde die von der Bundesregierung in der Bundesratsdrucksache eingebrachte Definition des Ultraleichtflugzeuges wieder gestrichen, so daß die Formulierung, wie in der heute gültigen Fassung, in § 1 Ziffer 7 "Luftsportgeräte einschließlich Rettungs- und Schleppgeräte" weiterhin gültig bleibt.

Begründet wurde diese Änderung mit "noch andauernder fachlicher Abstimmung zwischen Bund und Ländern über die Änderungen der luftrechtlichen Bestimmungen für Ultraleichtflugzeuge."

Zugestimmt hat der Bundesrat dem Vorschlag des BMVBW, die Massegrenze für zulassungspflichtige Flugmodelle auf 25 kg anzuheben. Dieser Antrag war auch vom DAeC gestellt worden.

Für Flugmodelle über 25 kg bis 150 kg entfällt demnächst die Verkehrszulassung, wenn die Verkehrssicherheit nach der LuftGerPV bestätigt wird. Diese Bestätigung auszustellen wird in Kürze dem DAeC übertragen werden. So sieht es der Entwurf der Beauftragungsverordnung vor, die zum 01.07.2001 in Kraft gesetzt werden soll.

Angenommen wurde ebenfalls der Wegfall der Musterzulassungspflicht für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte ohne Motor mit einer Leermasse bis zu 120 kg. Hier muß zukünftig der Hersteller die Erfüllung der Luftüchtigkeitsforderungen nachweisen.

Mit der erwähnten Änderung des Verkehrsausschusses bleibt der § 101 der LuftVZO erhalten, nachdem der Beauftragte die Anerkennung von Luftsportgeräten neuer Bauart beim BMVBW beantragen kann.

Deutscher Aero Club e.V.


Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 3988 [Alter Beitrag18. Mai 2001 um 14:01]

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Man müsste sich mal erkundigen, welche Argumente der DAeC zum Durchdrücken der 25 kg-Grenze benutzt hat. Vielleicht ließen sich diese (wenn auch eingeschränkt) auf Raketen anwenden - übrigens, die 25 kg gelten dann auch für Raketen (falls also mal jemand einen M1419 hat...).

Ich kann ja nochmal einen Blick in die vergangenen Luftsports werfen, auch wenn ich mich nicht erinnere, explizit über die Argumente gelesen zu haben.

Oliver
Neil

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Neil

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Beitrag 4339 [Alter Beitrag28. Mai 2001 um 16:56]

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Hi,

soviel wie ich weiß, gibt es schon lange eine 25 kg Grenze in der Internationalen Wettbewerbswelt. Die Argumentation liegt dann wohl bei Sportlich Konkurenzfähig bleiben.

Bis dann.

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 4340 [Alter Beitrag28. Mai 2001 um 18:19]

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Hihi - herrlich, wie in der Verlautbarung des DAeC sorgfältig vermieden wird, den DMFV zu erwähnen, der die Gesetzesinitiative IIRC initiiert hatten. Gleiches gilt umgekehrt für den DMFV und Aktivitäten des DAeC.

Ähnlichkeiten zum Verhalten von Vereinigungen im Hobby-Raketen-Bereich sind tragisch, aber sicher rein zufällig.... smile

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Tom

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Tom

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Beitrag 4344 [Alter Beitrag28. Mai 2001 um 19:23]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan W

Ähnlichkeiten zum Verhalten von Vereinigungen im Hobby-Raketen-Bereich sind tragisch, aber sicher rein zufällig.... smile




fg Welche Vereinigung hat denn schon was erreicht ? fg

Und welche macht nur Politik ?
jesus

TtinysmileM
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