Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Erlaubnis nach §27 SprengG (T2-Schein): Formulierungshilfe
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Lschreyer

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Lschreyer

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Beitrag 7626317 [Alter Beitrag23. Juni 2013 um 22:16]

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Über die RG Klasse ist nichts zu finden, nirgends, daher meine Zweifel. Aber offenbar bleibt sie bestehen, ich hatte auf meine Anfrage keine Antwort bekommen.

Dann sollte die noch mit rein, sicher ist sicher.

Louis

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studdy

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Beitrag 7626590 , Erlaubnis §27 [Alter Beitrag25. Juli 2013 um 22:28]

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Ich habe heute meinen "Schein" bekommen.
Stand noch etwas von T2 Raketenmotoren im Schein ! Dies habe ich dann noch heute in P2 ändern lassen.
Ansonsten sieht es ganz gut aus. Können wir ja in Manching besprechen.
Der Sachbearbeiter war sehr freundlich. Er hatte sich Informationen von der Bezirksregierung eingeholt.
Da war ein Raketenflieger der im Rhein-Sieg Kreis 2008 eine Erlaubnis bekommen hatte . Wer war das ?
Jedenfalls hat er wohl Eintragungen von dort übernommen.
Für das Ordnungsamt Gummersbach bin ich der Erste mit der Erlaubnis.

Es geht immer weiter.
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