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Lschreyer

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Lschreyer

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Beitrag 7069940 [Alter Beitrag14. August 2009 um 11:25]

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Zitat:

Die Leute schauen zu, sind begeistert und applaudieren. Nach dem Feuerwerk nehmen sie das Telefon und rufen die Polizei.



Arm oder? Das ist in D nicht anders, daher ist Anmelden Pflicht.

Was kostet es eigentlich wenn die Polizei kommt und man hat keine Anmeldung? Manch ein Feuerwerk ist das Geld vielleicht wert :-)

Ich lese gerade:

Zitat:
Schweiz Die Kategorie I unterliegt für den Käufer keine Beschränkung, für den Verkauf von Artikeln der Kategorie II wird ein Mindestalter von 12 Jahren empfohlen, aber Kantonsweise verschieden gehandhabt.



Hach...ich glaub bald, ich ziehe um...

Louis

Geändert von Lschreyer am 14. August 2009 um 11:48


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Thomas

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Beitrag 7069942 [Alter Beitrag14. August 2009 um 14:15]

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Die Kosten sind für Erlaubnisinhaber die üblichen bis zu 10000€, da musst du aber schon ein großes Feuerwerk haben. big grin
Wie hoch die realen Bußgelder sind, keine Ahnung.

Allerdings ist das eine Ordnungswidigkeit, es liegt also im Ermessen der Polizei ob sie diese überhaupt verfolgt.

Zusätzlich kann man noch eine Ruhestörung begehen und wenn was passiert ist man sowieso am Arsch.

Außerdem sind Verstöße gegen die SprengV sicher nicht hilfreich bei der Bewertung der Zuverlässigkeit.


Und dein restliches Feuerwerk ist u.U. auch noch weg.

Geändert von Thomas am 14. August 2009 um 14:15


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Andreas B.

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Beitrag 7069947 [Alter Beitrag14. August 2009 um 15:40]

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Also mir hat das Ordnungsamt vorsorglich schon mal 50 000 € Bußgeld bei Nichtbeachtung
des Verbots "angeboten"....frown !

Geändert von Andreas B. am 14. August 2009 um 15:49


Nicht quatschen, machen ;-)!

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Lschreyer

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Beitrag 7069951 [Alter Beitrag14. August 2009 um 17:03]

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Huuuiii, die mögen wirklich kein Feuerwerk, mannomann...

Louis

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