Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Lagerfeuer > Fragen zu dem Flugverbot über Deutschland
Du kannst keine neue Antwort schreiben


Autor Thema 
Harald

SP-Schnüffler

Harald

Registriert seit: Mär 2001

Wohnort: Deutschland, 71069 Sindelfingen

Verein:

Beiträge: 755

Status: Offline

Beitrag 7190911 , Fragen zu dem Flugverbot über Deutschland [Alter Beitrag19. April 2010 um 00:43]

[Melden] Profil von Harald anzeigen    Harald eine private Nachricht schicken   Besuche Harald's Homepage    Mehr Beiträge von Harald finden

Ich habe da mal so ein paar Fragen zu dem Flugverbot über Deutschland, in Folge des Vulkanausbruchs in Island. Gilt dies eigentlich für alle Flugzeuge? Ich könnte mir vorstellen, dass für Segel- und Propellerflugzeuge bei den aktuellen Konzentrationen keine Gefahr besteht, weshalb diese Fluggeräte ausgenommen sein dürften und Militärs sich kaum um solche Verbote kümmern.
Wie groß ist die Gefahr bei den über Deutschland herrschenden Konzentrationen wirklich für Düsenflugzeuge. Schließlich liegt Deutschland ja doch recht weit weg von Island!
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8333

Status: Offline

Beitrag 7191904 [Alter Beitrag19. April 2010 um 10:57]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Am Samstag war in Kempten, Augsburg und Speyer (und sicher auch woanders) General Aviation-mäßig die Hölle los. Kolbentriebwerke haben entsprechende Luftfilter vor den Vergasern, so dass ein bisschen Asche (die ja auch nur in großer Höhe schwebt) kein Problem darstellt.

Die DFS schreibt dazu außerdem:
Zitat:
Die Aschewolke, die durch den Ausbruch eines Vulkans auf Island entstanden ist, hat sich auch im deutschen Luftraum ausgebreitet. Dadurch wird auch der Flugverkehr in Deutschland massiv beeinträchtigt. Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR-Flüge) sind nur im oberen Luftraum (ab sechs Kilometern Höhe) möglich. Im unteren Luftraum kann die DFS nach den vorliegenden Wetterdaten im Moment keine Freigabe für IFR-Flüge erteilen. Damit finden an den deutschen Flughäfen bis auf weiteres keine Starts und Landungen statt. Ausnahme sind Flüge nach Sichtflugregeln (VFR-Flüge), die in niedriger Höhe erfolgen. Solche Flüge, die nicht unter der Kontrolle der DFS stattfinden, sind nach wie vor möglich; das Risiko dafür trägt der Pilot.

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 19. April 2010 um 10:59

[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben