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AlexanderM

Epoxy-Meister

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Beitrag 106947 , Überlassen von T2-Kram [Alter Beitrag01. November 2006 um 01:11]

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Hallo Leute,
eine Frage bleibt für mich (und nicht nur für mich) bislang ungelöst:
Angenommen, jemand hat einen T2-Schein und dort ist etwas Erlaubnispflichtiges eingetragen (z.B. Motoren oder Pulver) und er überlässt es jemand anderem, der selbstverständlich ebenfalls einen T2-Schein hat. Wer soll dann wo was eintragen? Oder anders formuliert: Darf/muß ich in so einem Fall als Privatperson bei dem anderen das Produkt eintragen?
Die Behörden sagen da alle etwas unterschiedliches. Bei den einen heißt es "Um Himmels willen, Sie als Privatperson dürfen gar nix eintragen, nur autorisierte Händler dürfen das, wenn sie Ihnen etwas verkaufen". Die anderen sagen genau das Gegenteil ("Sie müssen das eintragen, damit es auch ordentlich vermerkt ist").
Also, wie ich unseren Herrn Gesetzgeber und seine nachgeordnete Bürokratie so kenne, ist's vermutlich folgendermaßen:
Es ist einem erlaubt, T2-Pflichtiges an einen anderen T2-er zu überlassen,
aaaber man ist verpflichtet, daß das dann dei dem anderen eingetragen wird, nur darf man es nicht selber machen. Und es ist auch niemand anderes dann für dei Eintragerei zuständig.
Das wäre dann mal wieder ein idealer Dilemma-Paragraph fg fg fg

Oder weiß es jemand besser?

Mit besten Grüßen,
Alexander
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 106948 [Alter Beitrag01. November 2006 um 08:05]

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Hallo Alexander,

das mit der Eintragerei hat ja den Sinn nachvollziehbar zu machen, welche erlaubnispflichtigen Artikel Du insgesamt erworben hast (Dies dient u.a. dem Nachweis Deines Bedürfnisses bei der Verlängerung).

Dabei ist es primär völlig egal, WER die Eintragung macht. Bei einer Kontrolle durch die Exekutive sollte nur JEDER erlaubnispflichtige Artikel, der bei Dir gefunden wird, im Schein eingetragen sein. Sonst gibt's böse Fragen und eine um so gründlichere Durchsuchung...

Wenn also irgendjemand Dir erlaubnispflichtige Gegenstände überlässt, muß dazu ein Eintrag gemacht werden. Vorzugsweise vom Überlasser, aber zur Not auch von Dir selber.

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Christian S.

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Beitrag 106977 [Alter Beitrag01. November 2006 um 14:10]

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Den Eintrag in den T2-Schein des Empfängers macht der Überlassende - und zwar unabhängig davon, ob er gewerblicher Händler oder ein anderer T2-Inhaber ist. Es handelt sich ja nicht um einen Kaufnachweis, sondern um den Nachweis einer legalen Überlassung.

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Achim

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Beitrag 106984 [Alter Beitrag01. November 2006 um 18:54]

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Muss der Überlasser den Artikel dann aus seinem Schein wieder streichen? Sonst wäre der gleiche Gegenstand ja 2x vermerkt.

Gruß,
Achim

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FabianH

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Beitrag 106985 [Alter Beitrag01. November 2006 um 18:57]

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Ich selbst habe ja noch keinen Schein, aber da es doch eigentlich nur darum geht, ob man den Schein verwendet, oder nicht, denke ich mal, das man da nichts streichen brauch, oder geht es um eigene Verwendung?

Mfg Fabian
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 106989 [Alter Beitrag01. November 2006 um 19:59]

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Zitat:
Original geschrieben von Achim

Muss der Überlasser den Artikel dann aus seinem Schein wieder streichen? Sonst wäre der gleiche Gegenstand ja 2x vermerkt.

Nein, gestrichen wird in der Erlaubnis nichts. Es geht rein darum, bei einer Kontrolle zu sehen, dass die Sächelchen legal erworben wurden, die da gerade bei Dir so herumliegen. Normalerweise macht den Eintrag ja der Abgebende, ich hatte nur öfters das Problemchen, dass ich bei eingeführten (verbrachten heisst das ja jetzt) Motoren der erste war, der die Dinger im Bereich des dt. SprengG in der Hand hatte. Also habe ich die Eintragungen selber vorgenommen denn nicht ist schlimmer als wenn bei einer Kontrolle Dinge bei einem gefunden werden, die nicht eingetragen sind!

Wenn im Schein mehr drinsteht als aktuell vorhanden ist, wurde die Differenz wohl offensichtlich verbraucht, an Berechtigte weitergegeben oder vernichtet - ne?

Geändert von Stefan Wimmer am 01. November 2006 um 20:00


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Beitrag 106994 [Alter Beitrag01. November 2006 um 22:07]

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Und es kommt noch dicker: Zugelassene T2 Motoren müssen überhaupt nicht eingetragen werden! Das hat mir mein zuständiger Beamter gesagt. Ich war da auch etwas überrascht, aber Herr Bayer hats nochmal nachgeprüft und bestätigt.

cheers
Oli4

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Beitrag 106995 [Alter Beitrag01. November 2006 um 22:51]

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Nicht müssen heißt aber ja nicht 'nicht dürfen'. Wenn ich z.b. nur BC215 fliege, habe ich im Extremfall keine Bewegung im Schein und bekomme ihn deswegen nicht verlängert obwohl ich regelmässig fliege. Also sollte man sich doch je nachAktivität auch zugelassene Motoren eintragen lassen. Wie handhabt Ernst das denn?

Mfg Fabian
AlexanderM

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Beitrag 106996 [Alter Beitrag01. November 2006 um 23:14]

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Hi Leutz,
erst einmal vielen Dank für die prompten Antworten. An dieser Stelle ein großes Lob für die Teilnehmer hier im Forum. So aktiv und kompetent ist man nicht überall smile

Oli4 schrieb:
Zitat:
Zugelassene T2 Motoren müssen überhaupt nicht eingetragen werden! Das hat mir mein zuständiger Beamter gesagt.


Also, mit den Aussagen zuständiger Beamter bin ich vorsichtig geworden. Leider wissen die oftmals auch nicht so genau bescheid, einfach weil unser Hobby so exotisch ist. Die haben mehr z.B. mit Sportschützen zu tun. Wenn man zugelassene T2-Motoren nicht eintragen bräuchte, bräuchte man auch kaum den Schein, denn auf das SP läßt sich notfalls noch verzichten.
Und nicht-zugelassene Motoren darf man sowieso nicht verwenden, auch nicht mit Schein.
Ich denke, es ist schon besser, wie Stefan es vorschlägt: Hauptsache ein Vermerk ist drin.
Vielleicht ist's auch einfach so, wie mein Ex-Chef mal sagte: "Bürokraten füttert man am besten mit Papier" cool

CU,
Alexander
Brzelinski

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Beitrag 107000 [Alter Beitrag02. November 2006 um 08:42]

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Die Motoren ( T2 ) muß man nicht eintragen lassen, wohl aber die Treibsätze dieser Motoren. Wenn ich aber einen Motor mit eingebautem Treibsatz erwerbe, dann ist es zweckmäßig den Motor mit Treibsatz eintragen zu lassen, zum Beispiel Estes E9.

Geändert von Brzelinski am 02. November 2006 um 08:50

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