Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Wasserraketen > Allgemeines > Rechtliche Lage
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (3): [1] 2 3 »

Autor Thema 
surfer

Wasserträger

Registriert seit: Sep 2010

Wohnort:

Verein:

Beiträge: 1

Status: Offline

Beitrag 7248983 , Rechtliche Lage [Alter Beitrag14. September 2010 um 19:29]

[Melden] Profil von surfer anzeigen    surfer eine private Nachricht schicken   surfer besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von surfer finden

Hallo,

ich hab vor 2 Jahren angefangen WaRas zu bauen und habe vor kurzem dieses tolle Forum entdeckt!
Trotz der ganzen Informationen konnte ich aber leider nichts bezüglich der rechtlichen Lage beim Start von Wasserraketen finden! Habe selber schon mehrere Emails geschrieben, aber entweder keine oder nur unzureichende Antworten gekriegt! Weiß von euch vielleicht jemand mehr?

Vielen Dank schonmal

Felix

Achim

Moderator


Moderator

Achim

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Deutschland 91088 Bubenreuth

Verein: Solaris & RMV

Beiträge: 3029

Status: Offline

Beitrag 7248984 [Alter Beitrag14. September 2010 um 21:40]

[Melden] Profil von Achim anzeigen    Achim eine private Nachricht schicken   Besuche Achim's Homepage    Mehr Beiträge von Achim finden

Hi Felix,
Wasserraketen unterliegen meines Wissens keinerlei rechtlicher Verordnungen wie SprengG, Druckbehälterverordnung, ect. (zumindest nicht bis zu einer gewissen Größe)
Das einzige was du brauchst ist die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstückes vom dem du starten willst.
Eine Haftpflichtversicherung schadet darüber hinaus auch nie.

Gruß,
Achim

Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
DennisP

SP-Schnüffler

DennisP

Registriert seit: Mär 2010

Wohnort: Gießen

Verein: AGM, Solaris, Tripoli Rocketry Association (L2)

Beiträge: 807

Status: Offline

Beitrag 7249939 [Alter Beitrag16. September 2010 um 19:48]

[Melden] Profil von DennisP anzeigen    DennisP eine private Nachricht schicken   DennisP besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von DennisP finden

Hi, Felix!

Meines erachtens nach macht der Gesetzgeber in den luftrechtlichen Bestimmungen bei der Höhenbegrenzung für Raketenflugkörper keinen Unterschied ob sie mit Wasser, Feststoff, oder anderem angetrieben wird. Entscheidend ist hier also auch die Flughöhe. Das bedeutet, dass auch eine Wasserrakete nicht ohne Genehmigung im kontrollierten Luftraum fliegen darf. Rein rechtlich gesehen musst du also auch für eine Wasserrakete eine Aufstiegsgenehmigung haben wenn sie in eben diesen Luftraum eindringt.

Geändert von DennisP am 16. September 2010 um 19:50

Achim

Moderator


Moderator

Achim

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Deutschland 91088 Bubenreuth

Verein: Solaris & RMV

Beiträge: 3029

Status: Offline

Beitrag 7249945 [Alter Beitrag16. September 2010 um 22:09]

[Melden] Profil von Achim anzeigen    Achim eine private Nachricht schicken   Besuche Achim's Homepage    Mehr Beiträge von Achim finden

Naja, der kontrollierte Luftraum beginnt in der Regel bei 300m und liegt damit meist ausserhalb der Reichweite einer WaRa...
In unmittelbarer Nähe von Flugplätzen sieht das natürlich anders aus.

Gruß,
Achim

Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
Waterrocket1995

Anzündhilfe

Registriert seit: Mai 2011

Wohnort:

Verein:

Beiträge: 4

Status: Offline

Beitrag 7410921 [Alter Beitrag04. Mai 2011 um 14:31]

[Melden] Profil von Waterrocket1995 anzeigen    Waterrocket1995 eine private Nachricht schicken   Waterrocket1995 besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Waterrocket1995 finden

Weiß einer von euch wie weit man von einem Segelflugplatz weg sein muss ( bei mir in der nähe ist ein Segelflugplatz) ? Oder vlt. nen guter Link wo man das nachlesen kann smile ?

Danke schon mal
FabianH

Grand Master of Rocketry


Supervisor

FabianH

Registriert seit: Okt 2003

Wohnort: Gevelsberg

Verein: Ramog, Solaris-RMB, FAR

Beiträge: 4123

Status: Offline

Beitrag 7410922 [Alter Beitrag04. Mai 2011 um 14:49]

[Melden] Profil von FabianH anzeigen    FabianH eine private Nachricht schicken   Besuche FabianH's Homepage    Mehr Beiträge von FabianH finden

Schau mal bei dem Flugplatz vorbei, die haben in der Regel eine ICAO-Karte aushängen auf der man sehen kann wo welcher Luftraum anfängt.

Gruß Fabian
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 4337

Status: Offline

Beitrag 7413900 [Alter Beitrag05. Mai 2011 um 09:55]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Segelflugplätze haben keine speziellen Lufträume, die meisten Verkehrslandeplätze auch nicht. Als Grundregel 1,5 km (Quelle habe ich leider gerade keine), sowie besonders genaue Luftraumbeobachtung. Ich habe allerdings feststellen müssen, dass man auch für T1-Starts, ebenso wie jede Art von Modellflug, auf Flugplätzen eine Genehmigung braucht.

Oliver
Aircommando Walldorf

Muffenschrumpf-Azubi

Aircommando Walldorf

Registriert seit: Aug 2013

Wohnort: Walldorf

Verein: AcW-Rockets

Beiträge: 73

Status: Offline

Beitrag 7626700 [Alter Beitrag03. August 2013 um 09:36]

[Melden] Profil von Aircommando Walldorf anzeigen    Aircommando Walldorf eine private Nachricht schicken   Besuche Aircommando Walldorf's Homepage    Mehr Beiträge von Aircommando Walldorf finden

Also Leute hallo erst malzusammen smile
Ich kenne dieses Thema leider zugut den ich habe so eine Aufstiegserlaubniss mir hohlen müssen weil ich in der Nähe eines Flughafens wohne. Segelflugplätze gehören zu allgemeinen Flugplätzen und man muss innerhalb eines Radiuses von 1,5 km um den Flughafen nicht höher als 30 Meter fliegen es sei den man hat diese Genemigung. Des weiteren gilt eine einfache Wasserrakete als Luftfahrzeug und ist so einem A380 vom Gesetzt her gleich gestellt. Auch wenn es verrückt klingt aber das ist leider so. Das gilt ab dann wenn die Rakete höher fliegt als diese besagte 300m Grenze, nur in bereichen die nicht im Radius von 1,5 km eines Bemannten Flughafens sind dazu zählen auch die Verkehrslandeplätze !

Auch wenn dieses Thema etwas älter ist musste ich noch etwas ergänzen smile

Gruß Timo
WARAausKIEL

Wasserratte

WARAausKIEL

Registriert seit: Feb 2013

Wohnort: Kiel

Verein:

Beiträge: 776

Status: Offline

Beitrag 7627792 [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 09:42]

[Melden] Profil von WARAausKIEL anzeigen    WARAausKIEL eine private Nachricht schicken   Besuche WARAausKIEL's Homepage    Mehr Beiträge von WARAausKIEL finden

Guten Morgen zusammen,

ich habe mich in den vergangenen Tagen auch mal mit diesem Thema beschäftigt. Hier in Kiel (Schleswig-Holstein) ist es so, dass für Raketen mit einer Flughöhe ab 100m eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich ist.

Auskunft von der Luftsicherheitsbehörde/Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein:
Solange Sie sich nicht in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz bzw. in den An- oder Abflugbereichen eines Flugplatzes bewegen bzw. Ihre Wasserraketen nicht eine Höhe von 100 m überschreiten erfordert dieses weder nach § 15a noch nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eine Erlaubnis.


Bezüglich des Versicherungsschutzes einfach mal gucken, ob das von der Haftpflicht mit abgedeckt wird.
Bei mir ist das so.

Marcel


If You Don't Try, You'll Never Know
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 4337

Status: Offline

Beitrag 7627794 [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 11:34]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Ich frage mich zwar, wo die ihre 100 m hernehmen, aber wenn Du das schriftlich hast ...

> Bezüglich des Versicherungsschutzes einfach mal gucken, ob das von der Haftpflicht mit abgedeckt wird.
> Bei mir ist das so.

Da würde ich mich wiederum nicht allzu sehr drauf verlassen. Aber das mag bei Wasserraketen wieder anders sein als bei Rauchern.

Oliver
Seiten (3): [1] 2 3 »
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben