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michael123

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Beitrag 117294 , Gesetze? [Alter Beitrag08. April 2007 um 22:33]

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Hallo,

habe gerade mal im Forum gestöbert. Bin da im Allgemeinen Teil auf das gestoßen.
Darin wird sich nicht wirklich über Wasserraketen geäusert. Auserdem habe ich nach dem $16 LuftVZO gegooglet und festgestellt das es diesen Paragraphen gar nicht mehr gibt.
Wie hoch darf ich mit WaRas fleigen und welches Startgewicht düfen die haben?
Muss ich irgedwelche Genehmigungen einholen?

wäre dankbar für eure Hifle


mfg
Michael

Geändert von michael123 am 08. April 2007 um 22:34


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andreasweber

Poseidon

andreasweber

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Beitrag 117298 [Alter Beitrag08. April 2007 um 22:40]

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Der Antrieb von Wasserraketen ist im Allgemeinen von keinem Gesetz eingeschränkt, sofern 5kg Gesamtmasse nicht überschritten werden! Wenn aber eine Flughöhe von 30m über Boden überschritten wird handelt es sich um einen "sonstigen Flugkörper". Allerdings würden die Druckkörper mit einem Druck-Volumenverhältnis ab 200 Literbar unter die Druckbehälterverordnung fallen. Die maximale Höhe ist ortsabhängig! Wenn du in deiner Nähe einen Flughafen hast dann sicher nicht so hoch wie irgendwo im nirgendwo. Näheres dazu findest du sicher in einer entsprechenden Karte. Falls du um einen Weltrekord zu brechen mal in höhere Höhen vordringen musst dann würde sich aber sicher mit einem kurzem Telefonat ein temporäres Startfenster vereinbaren lassen.

Gruß Andy


Geändert von andreasweber am 08. April 2007 um 22:41


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MarkusJ

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Beitrag 117320 [Alter Beitrag09. April 2007 um 12:07]

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Einspruch, die Druckbehälterverordnung gilt schon lange nicht mehr!

mfG
Markus

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michael123

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Beitrag 117321 [Alter Beitrag09. April 2007 um 12:32]

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Hallo,

was heißt genau "sonstiger Flugkörper"?

Mal ein Beispiel: Habe eine Rak die 4 kg mit Wasser und allem Was dazu gehört wiegt. Der Simulator rechnet 250 m Flughöhe aus. Druck ist 10 bar Volumen der Rak ist 9 l. Elaubte Flughöhe ist bei mir 450m.
Das Ding draf ich also ohne genehmigung und alles Starten.

mfg
Michael

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Beitrag 117322 [Alter Beitrag09. April 2007 um 12:38]

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@Markus: Sorry wusst ich nicht!
@Michael: Jop, die darf rauf und zwar ohne Genehmigung. Wenns jemand besser weiß bitte melden!

Gruß Andy

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michael123

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Beitrag 117326 [Alter Beitrag09. April 2007 um 13:18]

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Hallo,

und was ist wenn sie 5kg überseigt?
(Denke da grad an Batikers 3 stufiges Ding)

mfg
Michael

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andreasweber

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Beitrag 117327 [Alter Beitrag09. April 2007 um 13:27]

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Hi,

lies dir diesen Artikel mal aufmerksam durch! Da steht einiges dazu drinnen: Link

Gruß Andy

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michael123

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Beitrag 117328 [Alter Beitrag09. April 2007 um 13:40]

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Hallo,

erstmal danke für deine Antwort. Über deinen Artikel bin ich irgendwie zum Luftfahrtsamt München (Südbyern) gkommen und habe folgenden Artikel gefunden:

Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle

Zitat:

Eine Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen brauchen Sie,

wenn Sie im Zuständigkeitsbereich des Luftamtes Südbayern (Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern und Schwaben)

* Flugmodelle, die schwerer als 5 kg sind
* Flugmodelle mit Verbrennungsmotor (auch unter 5 kg Gesamtgewicht) in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum nächsten Wohngebiet (mindestens 3 Häuser mit mindestens 10 erwachsenen Bewohnern)
* Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen

betreiben wollen.

Keine Erlaubnis brauchen Sie,

* wenn Sie nur Segelflug- oder Elektromotormodelle mit einem Gesamtgewicht von unter 5 kg
* wenn Sie Flugmodelle mit Verbrennungsmotor und einem Gesamtgewicht unter 5 kg in einer Entfernung von mehr als 1,5 km von Wohngebieten

betreiben wollen.

Das müssen Sie tun:

* Bei einer Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen über 5 kg:

Formloser Antrag bei der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - 80534 München
* Bei einer Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung
von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten:

Formloser Antrag bei der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - 80534 München
und Gutachten eines Modellflugsachverständigen über die Eignung des Geländes

In allen auftretenden Fragen beraten wir Sie gerne.





So hoffe mal das da alles Drin steht was ich brauche. Der Artikel sagt mir, dass ich bei mir auf der nächsten Wiese getrost starten kann.

mfg
Michael

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