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Blackpuma

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Blackpuma

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Beitrag 124054 [Alter Beitrag27. Juni 2007 um 20:32]

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OOHHH!!

Is ja arg! Ihr dürft unterm Jahr nicht schießen! Is ja schlimm! Na das wür nix für mich! *g*

LG
Blackpuma

Einmal Weltraum und zurück!

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PyroHunter

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Beitrag 124055 [Alter Beitrag27. Juni 2007 um 20:50]

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Doch Kl1 hehe.

Na gut ist jetzt hier langsam Off Topic.


Zurück zum Thema.
Twist in Österreich ist es also so das du ab 18 Jahre Motoren bis zu einen Satz Gewicht von 50g Fliegen kannst.

In Deutschland kannst du ab 18 Jahre Motoren fliegen die T1 sind.

Es gibt also innerhalb der Motoren keine Altersunterschiede. Wenn es größere Motoren sein sollen braucht man den T2 Schein. (In Österreich auch? oder da den Kl3 Schein?)

Gruß
Sven

Östlichster Raketenflieger Deutschlands.
Blackpuma

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Beitrag 124057 [Alter Beitrag27. Juni 2007 um 21:11]

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In Österreich ist das mit dem Raketenmotoren nicht geregelt. Aber ich halte es so bis 50g Klasse II also darf es verwendet werden.

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Turambar

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Beitrag 124059 [Alter Beitrag27. Juni 2007 um 21:20]

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Weder noch. T1 und T2 gibts wie gesagt in Österreich nicht.
Zitat:

Mittelfeuerwerk
§5. (1) Zur Klasse III gehören pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von mehr als 50g bis 250g.
(2) Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse III sind nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig; diese Gegenstände dürfen nur dem Inhaber einer solchen Bewilligung überlassen werden. Als Bewilligung im Sinne dieser Bestimmung gilt auch eine Bewilligung nach §6 Abs. 2.
(3) Auf Grund einer Bewilligung nach Abs. 2 dürfen auch zulässige pyrotechnische Gegenstände der Klasse II verwendet werden.
(4) Die Bewilligung nach Abs. 2 ist auf Antrag Personen zu erteilen, die
a) das 18.Lebensjahr vollendet haben und
b) die Annahme rechtfertigen, daß sie pyrotechnische Gegenstände nicht mißbräuchlich oder leichtsinnig verwenden werden, mit solchen vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese bis zu ihrer Verwendung sorgfältig verwahren werden, (...)





So wie ich das mitbekommen habe ist die gängiste Methode ein Lehrgang, sowie das mitwirken an 10 Mittelfeuerwerken. Damit hast du dann deine deine Bewilligung nach §5 Abs.2 SprengG.
Das bringt dir aber wie schon desöfteren gesagt im Bezug auf Raketenmotoren gar nichts, da unklar ist ob diese überhaupt als "Feuerwerk" anzusehen sind.

Geändert von Turambar am 27. Juni 2007 um 21:21


Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: Die Schwerkraft und der Papierkrieg.
Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.
- Wernher Freiherr von Braun

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MfG
Stefan
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