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Bäckchen

rauchender Poseidon

Bäckchen

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Beitrag 7626017 , Abwurf aus Rakete [Alter Beitrag20. Mai 2013 um 19:40]

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Hallo zusammen,
ich habe mal bei einer Rakete gesehen das Leuchtkugeln abgeworfen wurden.
Diese Idee fande ich so gut das ich jetzt plane das auch in eine meiner neuen Bauprojekte mit einzusetzen.
Aber bevor ich das jetzt umsetzte mal die Frage in die Runde, darf man das überhaupt ?
Gruß
Andreas

In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders !?
bully

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bully

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Beitrag 7626019 [Alter Beitrag20. Mai 2013 um 21:06]

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Zitat:
Original geschrieben von Bäckchen

Hallo zusammen,
ich habe mal bei einer Rakete gesehen das Leuchtkugeln abgeworfen wurden.
Diese Idee fande ich so gut das ich jetzt plane das auch in eine meiner neuen Bauprojekte mit einzusetzen.
Aber bevor ich das jetzt umsetzte mal die Frage in die Runde, darf man das überhaupt ?
Gruß
Andreas






Hi Andreas,

gehe nie zum Fürdt wenn du nicht gerufen wirst.
OK, Spaß beiseite. Ich bin mir da auch nicht 100% sicher, aber zu Sylvester bestimmt. Die Idee ist aber mal eine Recherche wert.

Gruß
Michael





Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!?
DennisP

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DennisP

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Beitrag 7626020 [Alter Beitrag20. Mai 2013 um 21:43]

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Hallo Andreas,

wir hatten darüber ja schon gesprochen. Meiner Meinung nach geht das wohl leider nicht:


Die LuftVO sagt:


§ 7 Abwerfen von Gegenständen

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/

Viele Grüße
Dennis

Geändert von DennisP am 20. Mai 2013 um 21:45

paulumbo

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paulumbo

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Beitrag 7626022 , Ernst [Alter Beitrag20. Mai 2013 um 22:46]

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Hallo Andreas,

ich habe so etwas 2010 gesehen.

In einer Rakete sitzt quer ein Alurohr, aus dem als technische Besonderheit am Gipfelpunkt zum Zeichen, dass der erreicht ist, eine kurzbrennende Leuchtkugel ausgestoßen werden kann. Ist ja durchaus interessant, diesen Moment einmal analog vom Boden aus zu erfassen.
Der Anblick war sehr beeindruckend!


Euch einen schönen Gruß, Alex

Geändert von paulumbo am 26. Mai 2013 um 23:30

Bäckchen

rauchender Poseidon

Bäckchen

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Beitrag 7626025 [Alter Beitrag21. Mai 2013 um 09:34]

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Hallo,
danke für euren Kommentar bzw. Recherche. Jetzt wo Alex es schreibt fällt es mir auch wieder ein das es wohl die Rakete von Ernst gewesen ist der die Rakete mit dem Spezialeffekt hat starten lassen.

Ist die Trennung von Booster und Oberstufe eigendlich auch ein Abwurf von Gegenständen confused

Der Aspekt das jemand von einem herumfliegenden Gegenstand getroffen wird ist klar nachzuvollziehen da muß man vorbereitungen treffen das alles funktionert bzw. die "Gegenstände" sicher landen.

Gibt es noch andere Meinungen ?

Gruß
Andreas

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7626026 [Alter Beitrag21. Mai 2013 um 09:53]

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Wenn die Leuchtkugel einem bestimmten Zweck dient, bspw. der besseren Verfolgbarkeit der Rakete bei großen Flughöhen, Du sie aus sprengstoffrechtlicher Sicht verwenden darfst, sichergestellt ist, dass sie bei der Landung bereits erloschen ist und somit keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, dann könnte sie unter "ähnliche Gegenstände" §7 Abs. (1) fallen.

Oliver
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Beitrag 7626030 [Alter Beitrag21. Mai 2013 um 20:51]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend

Wenn die Leuchtkugel einem bestimmten Zweck dient, bspw. der besseren Verfolgbarkeit der Rakete bei großen Flughöhen, Du sie aus sprengstoffrechtlicher Sicht verwenden darfst, sichergestellt ist, dass sie bei der Landung bereits erloschen ist und somit keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, dann könnte sie unter "ähnliche Gegenstände" §7 Abs. (1) fallen.

Oliver






Hallo Oliver,

ich/wir haben schon des öfteren Gegenstände, sprich Bonbons, kleine Stofftiere und kleine Fallschirmspringer, bei Modellflugveranstaltungen aus Höhe abgeworfen und alle waren begeistert bei diesen Abschlußflügen. Sollte dies nun heißen das es nicht Rechtens wäre? Was anderes sind doch Leuchtkugeln auch nicht denn diese sind ja längst erloschen bevor sie auf den Boden landen.

Gruß
Michael






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Dirk

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Beitrag 7626034 [Alter Beitrag22. Mai 2013 um 06:29]

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Sofern die Rakete richtig fliegt sollte der Stern erloschen sein, was aber wenn nicht? Dann ist es nicht kontrollierbar wo das Teil ausgeworfen wird.


Jörg

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Beitrag 7626035 [Alter Beitrag22. Mai 2013 um 10:45]

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Zitat:




Sollte dies nun heißen das es nicht Rechtens wäre?
Michael









Ja, Bonbonabwurf etc. ist klar geregelt verboten, s.o.!
Ebenso wie die ganzen Nachtflugshows "berühmter" Showpiloten vor z.T. tausenden Zuschauern mit Feuerwerk an RC-Helis und Flächenmodellen.
Von einer Strafverfolgung habe ich noch nie etwas gehört, aber auf jeden Fall wird sich die Versicherung im Schadenfall auf "grobe Fahrlässigkeit" berufen.

Vielleicht tut es statt einer Leuchtkugel auch eine ultrahelle LED-"Boje" an Schleppleine- die müßte man nur ersteinmal "erfinden"...

VG Jörg




"Der autonome, kritische Bürger ist nicht erwünscht. Er ist die größte Gefahr für all die alternativlosen Entscheidungskonsensknacker in ihren Bumsbuden der Politikverwaltung. Dummheit ist das Ziel." Hr. F. Schröder zum Thema Bildungssystem, G8, Bachelor & Co
tomcat

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Beitrag 7626036 [Alter Beitrag22. Mai 2013 um 11:21]

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Na ja, es scheint klar geregelt. Aber Strafverfolgung? Eher eine Ordnungswidrigkeit.

Grüße,
Thomas
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