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Paul

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Paul

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Beitrag 7626231 , Aus für SRT [Alter Beitrag16. Juni 2013 um 12:53]

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Hallo,
ich bin zwar nicht derjenige der den SRT organisiert, aber unserer Verein hat ein Schreiben von der Landschaftsbehörde mit einem entsprechenden Hinweis bekommen.
Es handelt sich um das Gelände - Großendrescheid.

... Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Märkischer Kreis" ( LSchVO-MK) ist das abstellen von Motorfahrzeugen aller Art außerhalb befestigter Wege untersagt. Weiterhin ist es nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 der LSchVO-MK u.a. untersagt Plätze für den Modellsport zu schaffen, zu ändern oder Modellsport zu betreiben.

Insgesamt sind das zwei Seiten, die ich öffentlich nicht zugänglich machen will, aber wer Interesse hat kann sich mit mir in Kontakt setzen.

Grüße
Paul angry
Dino

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Dino

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Beitrag 7626232 [Alter Beitrag16. Juni 2013 um 17:37]

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Hallo,
mich würde eher die Vorgeschichte interessieren..confused
Was ist passiert, nachdem es 5 Jahre lang keine Probleme gab? frown

Gruß

Dino

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7626233 [Alter Beitrag16. Juni 2013 um 17:44]

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Die gesamte Verordnung findet sich hier:
http://www.schalksmuehle.de/buergerservice_politik/Satzungen_und_Verordnungen/3-12_Ordnungsbehoerdliche_Verordnung_zur_Festsetzung_von_Landschaftsschutzgebieten_MK.pdf

Offenbar besteht das Landschaftsschutzgebiet schon seit August 2006.

Man kann allerdings Ausnahmen beantragen, bei dem einen Tag im Jahr ließe sich das vielleicht machen, zudem ja nicht im entferntesten landschaftsverändernde Tätigkeiten stattfinden.

Oliver
Paul

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Paul

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Beitrag 7626234 [Alter Beitrag16. Juni 2013 um 19:15]

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Hallo,
Zitat:
mich würde eher die Vorgeschichte interessieren..



Es geht in erster Linie nicht um SRT. Es geht in dem Schreiben um jegliche Modellflug Aktivitäten und "aufgeflogen" ist das so .....

Zitat:
Im Zuge eines Außendiensttermines in anderer Sache am .......... um ......... konnte beobachtet werden, dass aus dem Kofferaum des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ........... ein größeres Modellflugzeug entladen wurde..... uzw.

Zitat Ende.

Wir dh. unserer Verein nutzen das Gelände seit ca. 20 Jahren. Ist wahrscheinlich keinem aufgefallen.
Jetzt werden wir auch versuchen eine Sondergenehmigung zu bekommen. Ob es klappt werde ich hier im Forum entsprechende Infos weiter geben.

Grüße
Paul
Oliver Arend

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Beitrag 7626235 [Alter Beitrag16. Juni 2013 um 19:28]

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Greift dann nicht §4 der Verordnung?

Zitat:
Unberührt von den Verboten des §3 bleiben
1. die bei Inkrafttreten dieser Verordnung durch behördliche Einzelentscheidungen rechtmäßig zugelassenen Nutzungen, ausgeübte Befugnisse (...)"

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 16. Juni 2013 um 19:28

Neil

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Neil

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Beitrag 7626241 [Alter Beitrag17. Juni 2013 um 09:49]

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Hi,

wie wäre es mit Gewohnheitsrecht. 20 JAhre lang klingt länger als ab 2006.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


DennisP

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DennisP

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Beitrag 7626248 [Alter Beitrag17. Juni 2013 um 20:28]

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Wollte mich auch mal kurz zum Thema äußern.
Ich finde es ein bisschen schade, das hier das Ende des SRT angekündigt
wird, bevor Wolfgang oder ich überhaupt wissen das es ein Problem gibt.

Fakt ist: Es gibt keinen direkten Zusammenhang mit den Flugtagen.
Wir haben von dieser Landschaftsschutzverordnung auch erst durch diesen
Thread erfahren. Eine Bedingung der Aufstiegsgenehmigung war immer die
Einverständniserklärung der zuständigen Ortsbehörde. Die wurde für jeden
Flugtag erteilt.

Das jetzt der Fliegerverein für sich eine Sondergenehmigung beantragen
möchte ist natürlich sehr verständlich, nachdem sie dort schon 20 Jahre fliegen.
Schöner wäre es gewesen wenn wir Raketenflieger uns daran hätten beteiligen können.
Auch hier wäre es hilfreicher gewesen wenn wir etwas früher vom Problem erfahren hätten,
bevor der Fliegerverein für sich alleine aktiv wird.

Viele Grüße
Dennis
Rocketboy25

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Rocketboy25

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Beitrag 7626318 [Alter Beitrag24. Juni 2013 um 14:03]

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Hallo,
ich würd auch erst einmal den Ball flach halten und abwarten....Landschaftsschutzgebiet ist kein Naturschutzgebiet. Die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen durch die untere Landschaftsbehörde gibt es theoretisch auch weiterhin!

Gruß Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
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