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rocketgoe

Anzündhilfe

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Beitrag 7630704 , verschiedene motoren und rechtliches [Alter Beitrag08. April 2014 um 22:04]

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Hallo allerseits,

ich möchte mit ein paar Freunden eine eigene Modellrakete bauen. Bevor wir anfangen wollen wir uns allerdings mal bei euch schlau machen was das Rechtliche angeht. Ihr habt sicher schon viel Erfahrung damit und habt da ein paar Tipps für uns. smile

Die erste und wichtigste Frage ist für uns zunächst der Motorentyp. Soweit gibt es für uns wohl zwei Richtungen in die wir starten können: Feststoff oder Hybrid Motoren. Soweit wir bis jetzt wissen, dürfen wir keine Treibmittel über 20g verwenden. Dazu auch die erste Frage: gilt das auch für Hybridmotoren oder nur für Feststoffmotoren?

Moroteneigenbau: auch hier kommt eine Frage auf. Ohne spezielle Erlaubnis und Ausbildung darf man keine eigenen Raketenmotoren (wie zb. den Zuckermotor) herstellen - soweit ist das ganze klar. Wie ist das nun aber mit Hybridmotoren? Braucht man dazu auch diesen T2 Schein oder eine andere Ausbildung oder darf jeder einen solchen Motor bauen und verwenden?

Fliegen mit einem Motor von mehr als 20g: Wie genau ist das mir dem Koppeln von mehr als einem 20g Motor? Wenn wir zwei Feststoffmotoren zu je 20g koppeln brauchen wir eine Starterlaubnis. Das gilt nicht bei Flugtagen und man braucht auch keinen T2 Schein dafür. Ist das richtig?
Würden wir nun zb einen Hybridmotor mit 1Kg Treibmittel bauen, dürften wir den auf einem Flugtag einfach so starten?
Könnten wir einen Feststoffmotor mit 80g kaufen, dürften wir den auf einem Flugtag einfach so starten?

Viele Fragen ich weis. Aber es ist für uns wichtig die Grenzen abzustecken und uns gut zu Informieren BEVOR wir mit dem Projekt starten.

Besten Dank schon mal für eure Hilfe,
Team rocketgoe
thomasm

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Beitrag 7630705 [Alter Beitrag08. April 2014 um 22:46]

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Die 20g Grenze gibt es nicht mehr im Sprengstoffgesetz.
Frei könnt ihr alles an Feststoffmotoren kaufen, was die BAM als Klasse T1 oder Kategorie P1 einstuft.
Aktuell gibt es in der Klasse aber keine Motoren mit mehr als 20g Treibstoff.
Die größten frei erwerbbaren Motoren sind der D9 von Klima und der D12 von Estes.

Ihr dürft nichts herstellen was dem SprengG unterliegt.
Klassische Hybridmotoren, mit Lachgas und irgendeinem Kunststoffgrain fallen nicht unter das SprengG und können somit frei gebaut werden.
Man muss nur aufpassen, dass man nicht etwa ein Treibstoffgrain baut welches den SprengG unterliegt.
Einfaches Beispiel, wenn ihr auf ein Schwarzpulver Grain Lachgas blast und deshalb einen Hybriden habt, unterliegt der trotzdem dem SprengG.
Für Hybridmotoren braucht man keinen T2 Schein. Evtl. braucht man einen für die nötigen Anzündmittel.

Das bündeln von Motoren ist nicht verboten.
Die alten Weco Motoren haben als Auflage in der Zulassung, dass man sie nur mit T2 Schein bündeln darf.
Die neuen Motoren von Klima darf man ohne Erlaubnis bündeln.

Unabhängig davon braucht man ab 20g Treibstoff immer eine Aufstiegserlaubnis nach dem Luftfahrtgesetz.
Auf Flugtagen hat sich der Veranstalter um diese gekümmert.

Außerdem braucht ihr eine Haftpflichtversicherung die den Start von Raketenmodellen abdeckt.

Rechtlich dürft ihr den 1kg Hybriden auf Flugtagen starten. Allerdings wird der sicherlich vom Veranstalter kritisch geprüft werden um zu sehen dass er funktionsfähig ist, das ist immerhin ein K-Motor.

Einen Feststoffmotoren mit 80g könnt ihr aktuell ohne Erlaubnis nach dem SprengG (T2 / P2 Schein) aktuell nicht kaufen, weil es keine Motoren in der Gewichtsklasse gibt, die die BAM in P1 oder T1 zugelassen hat.

Geändert von thomasm am 08. April 2014 um 22:49

rocketgoe

Anzündhilfe

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Beitrag 7630707 [Alter Beitrag08. April 2014 um 23:33]

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Super,

danke für die Antwort. Das hilft schon sehr und wird einige Entscheidungen leichter machen

LG,
Team rocketgoe
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7630708 [Alter Beitrag09. April 2014 um 00:54]

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Das klingt alles sehr ambitioniert für jemanden, der keinen Namen und kein Alter hat. Vielleicht solltest Du, oder solltet Ihr, Dich/Euch mal etwas genauer vorstellen und Deine/Eure Erfahrungen mit Modellraketen schildern.

Für den Einstieg würden sich ein Bausatz und ein Feststoffmotor (zz. im Prinzip nur Estes und Klima als Optionen) anbieten, danach könnt Ihr immer noch so viel selbst entwickeln wie Ihr wollt.

Wenn "goe" darauf hindeutet, dass Ihr in Göttingen wohnt, gibt es dort jemanden, der sehr aktiv ist und unter anderem als Lehrer die Schüler-Ingenieurs-Akademie geleitet hat, die Raketen zum Thema hatte.

Oliver
rocketgoe

Anzündhilfe

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Beitrag 7630709 [Alter Beitrag09. April 2014 um 09:43]

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Hallo,

sorry du hast recht Oliver. Vorstellen wär gut gewesen. Also: wir sind eine Gruppe von etwa 10 Leuten (die Gruppe formt sich gerade also ist die Mitgliederzahl noch etwas am schwanken). Alle von uns sind angehende Wissenschaftler aus verschiedenen technischen Disziplinen die in Göttingen das Diplom/den Master oder das Doktorat machen. Wir haben vor nicht all zu langer Zeit einen Modellbausatz gekauft und gebaut um die ersten Grundlagen zu erlernen aber der Wissenschaftlergeist gibt sich eben nicht mit Bausätzen zufrieden wink. Daher zuerst mal die Rechtlichen Grundlagen klären, da keiner von uns Jurist ist big grin. Und es ist super, dass dieses Forum die Möglichkeit gibt Leute zu Fragen die es Wissen.
Die genannten Zahlen am Anfang waren nur Beispiele also keine Angst wir werden sicher nicht mit einem 1Kg Hybriden starten wink.

Kannst du uns vielleicht sagen wer in Göttingen aktiv ist. Es wäre prima wenn wir Kontakt herstellen könnten und von den Erfahrungen profitieren können.

Und noch eine Frage wegen dem Sprengstoffgesetz: Potassium nitrate (KNO3) oder auch bekannt als 'rocket candy' ist nicht erlaubt richtig? Ich frage weil 'nichts herstellen was dem SprengG unterliegt' ist noch nicht ganz eindeutig. Ein Ja es ist erlaubt oder ein Nein geht nicht wäre super zu wissen.

Danke für eure Unterstützung,
rocketgoe
Kabelmann

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Kabelmann

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Beitrag 7630710 [Alter Beitrag09. April 2014 um 10:36]

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Hi Ihr,

generell verbietet das Sprenggesetz erstmal alles, definiert dann aber,
unter welchen Bedingungen Ausnahmen zulässig sind.

Durch erwerben der entsprechenden Fachkunde ist die Erteilung einer Erlaubnis nach entsprechendem
Pragraphen des SprengG möglich, der auch das Herstellen und verändern umfasst und gestattet,
der sogg. Herstellerschein. Hier aus dem Forum besitzt zB Louis den.

Aber was Ihr da gedanklich abwägt, sind quasi 10 Schritte auf einmal.

Ein Motor der in der Lage ist beispielsweise zwei Kilogramm zu heben ist nicht ohne, zu einem Hybriden
kommt noch erschwerend dessen Komplexität dazu.

Dazu kommt das entsprechende Groundequipment wie Tankanlage oder Zündgerät.
Davon, das der Flugkörper den auftretenden Kräften widerstehen muss, aerodynamisch stabil ausgelegt
sein muss und sicher geborgen werden muß.

Alles in Allem ist das ein Berg von Erfahrung, den jeder hier nach und nach erworben/erfahren bzw. erflogen
hat. Sowas aus dem Nichts heraus zu realisieren, dürfte nachvollziehbar sehr schwierig sein.

Euer Mann in Göttingen wäre der User "Trevize" hier im Forum.

Gruß Jan

EDIT: Sorry für Schrift unf Form, hab das auf dem Handy getippt.

Geändert von Kabelmann am 09. April 2014 um 10:38

thomasm

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Beitrag 7630712 [Alter Beitrag09. April 2014 um 11:48]

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KNO3 unterliegt nicht dem SprenG da es kein Explosivstoff ist. Mischt man es aber mit Zucker, oder anderen Sachen wird daraus ein Explosivstoff.
Im Anhang zum SprengG gibt es eine Liste der Explosivstoffe:

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/anlage_iii_74.html

Wenn man privat eine größere Menge KNO3 kauft ist es auch ziemlich sicher, dass man eine Hausdurchsuchung bekommt, weil die Behörden annehmen, dass man damit verbotener Weise einen Explosivstoff herstellt.

Ansonsten die ERIG bietet einen Kurs an um den T2 Schein zu erlangen.
http://www.er-ig.de/cms/index.php?page=t2-schein
Tom Engelhardt

Überflieger


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Tom Engelhardt

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Beitrag 7630714 [Alter Beitrag09. April 2014 um 13:43]

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Moin zusammen!!

Rocket Candy ist schon das fertige Produkt (Salpeter und Zucker), Kaliumnitrat nur das Oxidationsmittel (also der Sauerstofflieferant).
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Ihr ohne entsprechende Befähigungen nichts pyrotechnisches herstellen dürft-noch nicht mal Anzündmittel. Außerdem braucht man ausser dem Befähigungsschein dann noch eine Herstellungsstätte, Geräte, ungefähr 100.000 andere Genehmigungen und Nachweis etc etc.

Hybride sind davon ausgenommen, Ihr müsst es nur schaffen, das Teil ohne Pyrotechnik zu zünden big grin

Poste doch mal ein paar Eckdaten über Eure Rakete und was Ihr so grob damit vorhabt - vielleicht kriegen wir ja mal ein Treffen in Göttingen hin?

VG (aus Göttingen),

Tom

Trevize

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Beitrag 7630715 [Alter Beitrag09. April 2014 um 14:48]

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Hallo rocketgoe,

Zitat:
Alle von uns sind angehende Wissenschaftler aus verschiedenen technischen Disziplinen die in Göttingen das Diplom/den Master oder das Doktorat machen



Das finde ich ja interessant. Schreib' 'mal ein paar Namen; die technischen Fakultäten sind recht klein in Göttingen und ich habe mit nahezu allen Instituten beruflich zu tun. Ich bin mir sehr sicher, dass ich jemanden aus eurer Gruppe kenne.

In welchem Institut arbeiten die Doktoranden unter euch?

Ansonsten kann ich mich Tom nur anschließen: Treffen sehr gerne - mit Sicherheit werdet ihr dort alle Informationen bekommen, die ihr euch wünscht.

Grüße,

Hagen
rocketgoe

Anzündhilfe

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Beitrag 7630723 [Alter Beitrag10. April 2014 um 10:07]

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Hallo Tom, hallo Trevize,

wir stehen noch ganz am Anfang. Die Gruppe bildet sich gerade und es ist noch nicht ganz sicher wie viele Leute wirklich mitmachen. Bis jetzt haben wir nur einen kleinen Modellbausatz gekauft und ausprobiert. Die Rakete ist ca 40cm groß und wird mit Schwarzpulvertreibsätzen beladen (die Motornummer war C6-5). Nach dem Bausatz wollen wir jetzt mal selbst in das Thema Raketenantrieb einsteigen und sehn was da so möglich ist. Heute ist ein Gruppentreffen angesetzt und ich dachte es wäre gut schon mal ein paar rechtliche Infos für alle zu haben. Daher habe ich hier mal nachgefragt. Die meisten von uns sind Astrophysiker (ich bin aber kein Fan von Namen oder Kontaktdaten im Internet) aber unsere Gruppenmail ist rocketgoe@gmail.com. Schreibt uns doch bitte eine Mail. Ich denke alle von uns würden sich über ein Treffen und Input von euch freuen.

Ein großes Danke schon mal an euch. Ich hoffe es ergibt sich was.

Ciao,
rocketgoe (Flo)
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