Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > (Wenig) Neues zu Betriebsgenehmigungen für Modellflugverbände
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Oliver Arend

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Beitrag 7650757 , (Wenig) Neues zu Betriebsgenehmigungen für Modellflugverbände [Alter Beitrag19. November 2021 um 16:31]

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Offenbar hat es auf der Faszination Modellbau in Friedrichshafen ein Treffen von Verbandsvertretern aus Deutschland (DAeC, DMFV), Österreich und der Schweiz gegeben.

Hier relevante Auszüge aus den Artikeln des DAeC:
Zitat:
Chris Walther (DAeC) berichtet über das abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Der Antrag auf Betriebserlaubnis nach Artikel 16 ist nahezu fertig vorbereitet und wird in Kürze eingereicht.

Zitat:
Frank Tofahrn (DAeC) geht auf die Themen elektronische Sichtbarkeit und elektronische Identifikation ein. Momentan gibt es noch keine Informationen zum Thema Identifikation von Flugmodellen. Auch im Bereich U-Space liegen zurzeit noch keine Informationen vor, wie der Modellflug betroffen sein wird.

Zitat:
Chris Walther (DAeC) berichtet über den aktuellen Stand bei der Implementierung des EU-Rechtes in Deutschland. Das BMVI hat jüngst informiert, dass das LBA als Antragsempfänger zuständig ist. Es wird in Kürze eine Abstimmungsrunde zwischen dem LBA und den Verbänden DMFV und DAeC/MFSD geben. In den Gesprächen zeigt sich deutlich, dass Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, damit die Verantwortlichen den Modellflug besser kennen lernen.

Sowie des DMFV:
Zitat:
Während die beiden Verbände in Deutschland einen Antrag auf Betriebserlaubnis für ihren jeweiligen Verband und dessen Mitglieder an das Luftfahrtbundesamt stellen müssen, erfolgt die Betriebserlaubnis durch die Austro Control GmbH in Österreich geländebezogen für jeden einzelnen Verein. Bei den Eidgenossen wurde per Motion sogar die gesamte EU-Verordnung einstweilen zu Fall gebracht und muss nun vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in der Schweiz neu aufgearbeitet werden. Die dortigen Modellflieger betreiben ihre Modelle bis auf weiteres nach der bisherigen schweizerischen Gesetzgebung.

Zitat:
„Wir können mit der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung in unserem Land nicht unzufrieden sein.“ sagt DMFV-Präsident Hans Schwägerl, „Das Erlaubnisverfahren in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es den Mitgliedern beider Verbände, auch außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen ihrem Hobby wie gewohnt nachgehen zu können. Die strengen Regelungen der offenen und speziellen Kategorie der EU-Durchführungsverordnung greifen für DMFV- und DAeC-Mitglieder weder auf Fluggeländen noch auf der grünen Wiese. Das ist ein großer Erfolg, den die Kollegen im benachbarten Ausland erst noch aushandeln müssen.“

Als weiteren Themenschwerpunkt identifizierten die Verbandsspitzen die neuen EU-Regeln zum sogenannten U-Space – einer Art Managementsystem im unteren, unkontrollierten Luftraum. Im Mittelpunkt der von der EASA erdachten Regelungen steht hierbei die Sichtbarkeit aller Luftraumnutzer, die ihre Fluggeräte in diesem Bereich betreiben. Die Verbände erzielten Einigkeit darüber, dass die hierfür möglicherweise notwendige Technologie keinesfalls zu Lasten der Modellflieger in den Mitgliedsstaaten gehen und zu einer Verkomplizierung des Modellflugs führen dürfe.

Also für uns eigentlich gar nichts Neues: kein Wort über Raketen und keine Details zum Inhalt des Antrags für die Betriebsgenehmigung. Ich habe weiterhin die Hoffnung, dass man mit einer solchen Genehmigung die 20-g-Erlaubnispflicht lockern kann, aber darauf wetten würde ich nicht.

Oliver
AchimO

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Beitrag 7650758 [Alter Beitrag19. November 2021 um 17:44]

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Oliver, mal eine Frage: Irgendwann kam es mal hoch, dass du Mitglied im DAeC bist/warst.
Ist das im Rahmen der Motorfliegerei, im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder als Einzelmitglied?

Wenn man die Ausführungen der Verbände liest, könnte das ja auch für eine Einzelmitgliedschaft gelten.

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 19. November 2021 um 17:44


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Oliver Arend

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Beitrag 7650760 [Alter Beitrag19. November 2021 um 19:41]

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Ich bin Mitglied im RMV und damit auch im DAeC über den Luftsportverband Bayern. Jetzt allerdings nur noch als Fördermitglied, ohne DAeC-Mitgliedschaft, da ich damit hier in den USA nichts anfangen kann.

Die Betriebsgenehmigung könnte auch für Einzelmitglieder, z. B. über den MFSD, gelten, ja. Ist denkbar.

Oliver
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Beitrag 7650972 [Alter Beitrag23. Dezember 2021 um 00:18]

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Der DAeC bzw. der MFSD hat nun den Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung auf Basis der Standardisierten Regeln für Flugmodelle eingereicht. Leider sind die StRfF weiterhin nirgends veröffentlicht (?).

Interessant auch
Zitat:
Die bisher bestehenden Genehmigungsvorbehalte für Raketenflugmodelle und den Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten werden sinnentsprechend im Entwurf fortgeführt.
Die insoweit etablierten Verfahren können auf diese Weise fortgesetzt werden. Der erreichte und sehr gut funktionierende Ausgleich von Modellfluginteressen mit den Belangen der Ungestörtheit von Wohngebieten wird auf diese Weise für die Zukunft gesichert.

aus einer Stellungnahme des DAeC in einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses im Bundestag. Hätte man auch anders sehen können ...

Oliver
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Beitrag 7653506 [Alter Beitrag13. Juli 2022 um 15:08]

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Vergangene Woche wurde dem MFSD (Modellflugsparte des DAeC) die Betriebsgenehmigung erteilt.

Mehr Infos findet Ihr unter Flugbetrieb im Verbandsrahmen, insb. die Standardisierten Regeln für Flugmodelle direkt. Es gibt auch einen eigenen Abschnitt für Raketenmodelle (7.6.1 bis 7.6.6). Wenn ich mir den Abschnitt 7.6.6 Genehmigungspflicht so anschaue, gibt es dort keine Vorteile:
Zitat:
Der Betrieb von Raketenflugmodellen mit einer Treibstoffmasse von mehr als 20 g bedarf der Genehmigung gem. § 21f Abs. 3 LuftVO durch die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Betrieb stattfinden soll.

Interessant ist jedoch dieser Abschnitt zum Thema Luftraum:
Zitat:
Der Betrieb von Flugmodellen findet gemäß den Sichtflugregeln der vorstehenden Ziffer 6.2.5. Abs. 2 dieses Regelwerks im Luftraum G (Golf) statt.

Das würde ich mal wohlwollend so interpretieren, dass die 120 m Maximalflughöhe dann nicht gelten, sondern entsprechend der Luftraumstruktur 305 m, 518 m oder 762 m.

Es gibt noch zahlreiche weitere relevante Punkte wie Anforderungen an Piloten, Kenntnisnachweis, Anforderungen an Raketenmodelle (müssen aerodynamisch stabil sein und ein Bergungssystem haben), ich habe jetzt nicht die ganzen StRfF durchgelesen.

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 13. Juli 2022 um 15:10

AchimO

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Beitrag 7653509 [Alter Beitrag13. Juli 2022 um 16:24]

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Zitat:
Der Betrieb von Flugmodellen findet gemäß den Sichtflugregeln der vorstehenden Ziffer 6.2.5. Abs. 2 dieses Regelwerks im Luftraum G (Golf) statt. Das würde ich mal wohlwollend so interpretieren, dass die 120 m Maximalflughöhe dann nicht gelten, sondern entsprechend der Luftraumstruktur 305 m, 518 m oder 762 m.




Hmm, was ist daran wohlwollend?

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 13. Juli 2022 um 16:27


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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Beitrag 7653514 [Alter Beitrag13. Juli 2022 um 17:52]

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Zitat:
Hmm, was ist daran wohlwollend?

"Optimistisch" wäre vielleicht der bessere Ausdruck. Will sagen, ich habe keine Ahnung ob es nicht woanders noch eine andere Regelung gibt, die es uns nicht so ohne weiteres erlauben würde, zwischen 120 m und Obergrenze Luftraum G zu fliegen.

Bitte beachtet, dass diese Regeln nur für den Flugbetrieb im Rahmen des MFSD/DAeC und seiner Mitgliedsvereine (die Landesverbände müssen wiederum einen entspr. Kooperationsvertrag mit dem MFSD abschließen) gelten.

Oliver
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