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eha

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Beitrag 7614 , T2-Schein [Alter Beitrag04. November 2001 um 17:11]

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Hallo Leute

lese gerade in der "Luftsport" 8/2001, dass auch die Ultraleichtflieger einen T2-Schein brauchen, wenn ihr Rettungssystem durch einen Raketenmotor ausgelöst wird. Da heisst es, "Ein Inhaber eines Luftfahrerscheines für Luftsportgeräteführer muss dann eine pyrotechnische Einweisung nachweisen können...." Könnte das auch eine Möglichkeit für uns sein? Denn in dem Artikel heisst es weiter, dass eine entsprechende Eintragung in den Luftfahrerschein gegen eine Gebühr von DM 29.- vorgenommen werden kann. Das Antragsformular gibt es als Download unter www.daec.de/downfiles/lsgb/antragpyrotechnik.pdf

angel Engelbertangel
der alles nur mit rechts macht
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7615 [Alter Beitrag04. November 2001 um 19:13]

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Ich hab mich auch gewundert. Aber ich denke, dass der T2-Schein dann auch wirklich nur für raketengetrieben Rettungssysteme an Segel- und UL-Flugzeugen gilt, und nicht für Modellraketentreibsätze insgesamt.

Oliver
eha

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Beitrag 7616 [Alter Beitrag04. November 2001 um 19:30]

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T2 ist gleich T2 - oder nicht?
Was eingetragen wird, kann man dabei doch selbst wünschen - so war es jedenfalls bei mir.

angel Engelbertangel
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Stefan Wimmer

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Beitrag 7618 [Alter Beitrag04. November 2001 um 20:45]

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Tja, schön wär's, wenn man so leicht an eine Erlaubnis nach §27 SprengG ("T2-Schein") käme.
Aber es handelt sich (wie schon erwähnt) nur um eine Unterweisung, die die nötige Fachkunde für die Verwendung von etwas größerer Pyrotechnik (>20g) IM NOTFALL. So etwass gibt es auch für Sportbootführer, die dann IM NOTFALL große Leuchtkörper und Raucherzeuger verwenden dürfen. (Wird solche Pyrotechnik in anderen als in Notfällen verwendet (z.B. "Entsorgung" abgelaufener Gegenstände zu Sylverster...), verstoßen diese Leute gegen das SprengG.)

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Beitrag 7620 [Alter Beitrag05. November 2001 um 08:08]

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Bei Sportschützen ist es doch ähnlich.
Die haben auch das grüne Büchlein nach §27 SprengG, jedoch mit anderen Eintragungen.

Die Scheine sind , wie beispielsweise auch die Antriebe, zweckgebunden. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, das man damit "billig" an einen T2 Schein kommt. Außerdem, wenn ich den Bericht richtig interpretiere, geht diese Regelung nur im Zusammenhang mit dem "Führerschein" für deren Vehikel.

Tom
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Beitrag 7622 [Alter Beitrag05. November 2001 um 09:44]

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Hallo,

soweit ich weiß beherbergen die UL-Flieger eine abgespeckte Version des BC360 als Raketenmotor für den Fallschirmauswurf...

VG,

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Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Beitrag 7639 [Alter Beitrag06. November 2001 um 13:10]

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Wo bekommt man einen T2-Schein???

Hier!

http://www.raketenmodellbau.org/showthread.php?s=&threadid=592

Alles über Fragen, Hilfe und Infos!

Viele Grüße,

Hendrik

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