Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Nutzung von Bundeswehrgeländen
Du kannst keine neue Antwort schreiben


Autor Thema 
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8328

Status: Offline

Beitrag 8504 , Nutzung von Bundeswehrgeländen [Alter Beitrag21. Dezember 2001 um 18:02]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Lt. SprengG (http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Spreng/1-1.pdf) §1, Abs. 4, Satz 1 gilt das SprengG nicht für die Bundeswehr, entsprechend nicht auf derem Gelände. Dies wird bereits erfolgreich in Deutschland ausgenutzt, um legal nicht zugelassene Antriebe zu verwenden. Ebenso würde es die Möglichkeit geben, selbsthergestellte Treibsätze zu nutzen (wenn man die Hürden der legalen Herstellung überwunden hat).

Ich habe bereits mit der Leitung unseres Standortes gesprochen, sowohl der Standortfeldwebel als auch unser Kommandeur befürworten die Nutzung des Standortes (bzw. haben nichts dagegen), es liegt jetzt jedoch noch an der (teilw. zivilen*) Standortverwaltung und dem Wehrbereichskommando. Wir haben allerdings dasselbe WBK wie Braunschweig, von daher müssten die Erfahrung haben... Größte Hürde werden wohl die Naturschützer sein, da Teile des Übungsplatzes Naturschutzgebiet sind - hier dürfen wir z.B. keine Munitionsteile hinterlassen, Stellungen graben o.ä...

Weiterer Vorteil ist, dass in unserem Fall bis zu einer Flughöhe von (nur) 200 m (aber besser als gar nichts) keine Aufstiegserlaubnis einzuholen ist, da dieser Luftraum direkt der Bw untersteht und zum militärischen Sperrgebiet gehört. Die Dimensionen unseres Standortübungsplatzes lassen speziell bei stärkerem Wind allerdings kaum höhere Flüge zu (egal, baut man einfach ne größere Rakete!). Ansonsten gelten Sichtflugregeln, hin und wieder tauchen bspw. Bw-Hubschrauber auf.

Eine Nutzung wäre bei Anwesenheit eines Bundeswehrangehörigen (Thomas E., ich) nach Absprache möglich, ohne große Bürokratie.

Auch wenn der Standort 2003 schließt, denke ich, können wir diese Möglichkeit noch nutzen, bis zugelassene Antriebe in größerem Umfang zur Verfügung stehen.

Oliver
Oli4

Überflieger

Oli4

Registriert seit: Sep 2000

Wohnort: Fulda

Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2

Beiträge: 1598

Status: Offline

Beitrag 8510 , Vom Fach! [Alter Beitrag21. Dezember 2001 um 22:43]

[Melden] Profil von Oli4 anzeigen    Oli4 eine private Nachricht schicken   Besuche Oli4's Homepage    Mehr Beiträge von Oli4 finden

Moien Oli!

Da Du ja (noch) vom Fach bist...kannst Du Dich mal schlau machen, ob ähnliches auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken möglich wäre.

Meine Bemühungen sind leider im Sand verlaufen...

Gruß, Oli4

AGM e.V., TRA #9082 L2

http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne

[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben