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Oliver Arend

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Beitrag 8593 , Wir sind nicht die Einzigen mit Problemen [Alter Beitrag28. Dezember 2001 um 20:49]

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Hier ein Zitat aus rconline.net. Übrigens, diese Boden/300 m-Grenze gilt auch für uns:

Zitat:
ich hab´s einfach mal probiert....

Zur Beschreibung der Situation:

Mein Gummihochstartseil-Modellfluggelände (auf welchem ich auch mit E-Seglern fliege) liegt genau an der Grenze zwischen Luftraum D (alles was fliegt braucht eine Freigabe des Towers) und Luftraum E (alles was höher als 300m fliegt braucht die Freigabe des Towers). D.h. Quer über die Wiese geht die Grenze der Lufträume.

Also habe ich Heute am Tower/Flugverkehrskontrollstelle Braunschweig angerufen um in Zone D eine Freigabe zu bekommen. Die Antwort war verblüffend:

"... diese Frage hat noch nie jemand gestellt, da muss ich erst mal im Gesetz nachlesen was dort steht ...
... Modellflugzeuge haben keinen Funkkontakt und bekommen daher keine Freigabe ....
... Rufen Sie bitte meinen Aufsichtsbeamten in Hannover an ...
... Für Kontrollzone D sind wir nicht zuständig, rufen Sie da bitte Bremen an ...
... Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich an uns, wir werden dann entscheiden ...
...
Geben Sie mir bitte Ihre Adresse: ich verbiete Ihnen hiermit den Flugbetrieb aufzunehmen!"

ok dachte ich mir, in Zone D ist derzeit nix zu machen, frage ich mal für Zone E, denn die beginnt am anderen Ende der Wiese. Ich habe beim zuständigen Tower/Flugverkehrskontrollstelle in Bremen angerufen wegen Fliegen höher 300m in Zone E:

"... so eine Frage hatten wir noch nie... stellen Sie einen schriftlichen Antrag ... fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter ... Telefonnummer...
... Da muß erst ein Verfahren zur Zulassung erarbeitet werden und dann wird es in den NOTAM veröffentlicht, wenn Sie oberhalb von 300m fliegen möchten...
... Sicherlich reicht eine schriftliche Anfrage (wenn das Verfahren exisitiert) einen Tag zuvor ...
... Wenn Sie Ihre Höhe nicht genau kennen (was wir verstehen können), dann gibts wirklich ein Problem...



Oliver
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Beitrag 8613 [Alter Beitrag29. Dezember 2001 um 17:46]

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Außerdem wird auf RCOnline geschrieben, dass im unkontrollierten Luftraum eine Höchstgeschwindigkeit von 250 kt gilt. Das kann doch nicht sein? Zumindest nicht für Raketen?

Gelten Raketen nach Brennschluss eigentlich als Modelle ohne Eigenantrieb? ;-)

Oliver
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Beitrag 8744 [Alter Beitrag03. Januar 2002 um 13:40]

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Also, hier die unglückliche Bestätigung:

http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftvo.pdf

Schaut mal auf Seite 46, für den Luftraum G (unkontrolliert) ist ernsthaft eine Höchstgeschwindigkeit von 250 Knoten für alle Luftfahrzeuge vorgeschrieben. Diese Geschwindigkeit wird bereits von einem 30 g leichten, 19 mm Durchmesser Modell auf C6 erreicht (142 m/s = 511 km/h, während 250 kt = 463 km/h).

Oliver
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Beitrag 8801 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 13:54]

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z. B.: ...

Raketenmodellbau möchte ich auch nicht in Frankreich betreiben.... wenn ich da an die Tatsache denke, daß man noch nicht einmal selbst einen ISARD in seine Rakete schieben darf, nicht zünden darf oder die Rakete selbst bergen darf, dann bin ich heilfroh hierzulande Raketen von der Werkbank bis zum Gras lücklos begleiten zu dürfen.

Viele Grüße,

Hendrik

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Beitrag 8806 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 14:42]

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Hallo alle!

@Oliver: Der §4a der LuftVo könnte doch aber so gedeutet werden, daß unsere "Luftfahrtgeräte" davon ausgenommen sind, oder?

Folgende Datei wurde angehängt:



Kai A.

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Beitrag 8807 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 14:53]

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Der §16 stimmt mich aber nachdenklich....
Ach so: Über 20g!


Oliver Arend

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Beitrag 8808 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 15:08]

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Mmh, die besondere Betriebsform vielleicht, aber dass unsere Raketen unbemannt sind, heißt noch lange nicht, dass für sie keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten...

Aber mein Luftamt hätte mich schon lange drauf aufmerksam gemacht, wenn unsere Raketen Geschwindigkeitsbegrenzungen (außer der Mach 1 Grenze nach § 11) einzuhalten hätten.

Oliver
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Beitrag 8810 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 15:21]

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Da greift vielleicht eher die Freistellung von der Verkehrszulassung.


Oliver Arend

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Beitrag 8811 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 15:46]

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Glaube kaum, ehrlich gesagt, weil ja dann auch alle Modellflugzeuge ausgenommen sein müssten. Warum aber sollten Modellflugzeuge ausgenommen sein, wenn normale Flugzeuge sich dran halten müssen? Und 500 km/h schafft ein gut gebauter Jet vielleicht schon...

Oliver
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Beitrag 8814 [Alter Beitrag04. Januar 2002 um 15:54]

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Naja, vielleicht sollten wir uns keine Probleme in §§§ hineininterpretieren, wo in Wirklichkeit keine sind. Denn die Raketenfliegerei in DL funzt ja. Und die LuftVO gibt es ja schon länger und wie Du schon sagtest, hätte Dich Dein Amt schon darüber aufgeklärt, wenn da was im Argen läge.


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