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Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 7100929
[09. Oktober 2009 um 09:11]
Hi,
euch ist schon klar das ihr da mit dem Waffengesetz in konflikt geraten könnt? Eine Zwille die eine mehrere kg schwere Rakete bescheunigen kann ist wohl zu stark als das man die nicht so ohne weiteres selber bauen darf. Im übrigen viel mir bei der Diskussion die Kürbiskanonen ein. Diese werden mit Druckluft betrieben und nicht mit einem gespannten Gummiband. Oder noch näher an der Problemstellung sind die Katapulte auf Flugzeugträgern. Auch diese werden mit Druckluft / Dampf angetrieben und nicht mit einem gespannten Federelement. Gruß Neil P.S.: Was ist die Einheit von Schmackes? Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Finn
PU-Meister Registriert seit: Feb 2009 Wohnort: Partenheim Verein: therocketboyzz (3 mitglieder) Beiträge: 369 Status: Offline |
Beitrag 7100932
[09. Oktober 2009 um 12:17]
Hmmmmmm stimmt auch wieder....
Immer dieses blöde Waffengesetz Wie darf ich das verstehn mit Druck bzw Dampf??? Bzw wie willst du das gleichschalten (also Auslösung und Katapult)??? Ps.: Gibt keine Einheit Eventuelle Rechtschreibfehler sind ein stiller Protest gegen die Zivilisation und dürfen ungefragt vervielfältigt werden |
Froeschchen
Wasserträger Registriert seit: Sep 2009 Wohnort: Drensteinfurt-Rinkerode Verein: Beiträge: 4 Status: Offline |
Beitrag 7100936
[09. Oktober 2009 um 17:57]
Gefährliche Überlegungen!
Mir ging es nicht so stark darum, die Rakete kompett zu beschleunigen, sondern ihr soviel Kraft wie möglich mitzugeben, um den Düsendurchmesser zu veringern (länger Schub). Das Problem bei Gummibändern ist meiner Meinung nach, dass sie einseitig ansetzen und so die Rakete in Schieflage versetzen. Kann mich aber auch irren. Froeschchen Eilige Sachen erledigen wir sofort, nur Wunder dauern etwas länger! |
Kabelmann
SP-Schnüffler Registriert seit: Sep 2005 Wohnort: im Norden, bei Lüneburg Verein: AGM e.V., TRA L2 Beiträge: 854 Status: Offline |
Beitrag 7105901
[13. Oktober 2009 um 10:26]
Hi zusammen
Waffengesetz mal außen vor. Prinzipiell: Startbeschleunigung (Boost) durch eine zweite, von außen zugeführte Energie, zusätzlich zur im Treibsatz (komprimierte in der Rakete enthaltene Luft) enthaltenen Energie, dürfte für ein deutliches mehr an Flughöhe sorgen. Punkt. Prinzipien sind bekannt, nur muß diese zusätzliche Energie auch ersteinmal erzeugt werden. Federn müssen gespannt werden, Dampf für druckbeaufschlagte Schlitten oder Katapulte muß erzeugt werden, usw. Meineswissen nutzen die Wettbewerbssmoker die austretenden Gase beim Start durch den Kolbeneffekt, indem sie die Rakete aus einem Rohr starten. Dürfte mit einer Wasserrakete sehr gut machbar sein, man würde zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, Energie effizient nutzen und für Startführung sorgen. Allerdings kommen da wieder die Begriffe "Lauf" und "Geschoß" ins Spiel. Ein leichtes anschieben würde ja physikalisch völlig ausreichen. Sicherlich "bringt es mehr" wenn die Vorrichtung alleine in der Lage wäre die trockene Rakete mehrere Meter in die Luft zu befördern, als Ihr einfach nur "über den Berg" zu helfen. Grau = Startführung / Startturm Gelb = Expandergummis / Spanngummis zB. für Gepäck. Rot = Launchtube Exemplarisch ist nur ein Gummi dargestellt, aber ich könnte mir vorstellen das vier Gummis in je eine Kerbe auf der Unterseite der Finnen fassen. Dürften natürlich nicht bis zum gehtnichtmehr gespannt werden, damit sich die Fuhre nicht schon auf der Rampe zerlegt...... Aber sie geben den gewissen Extrakick. Das wäre in meinen Augen am ehesten und am einfachsten praktisch umzusetzen. Vorteil: Man bräuchte keine zweite synchrone Auslösevorrichtung, alles wird durch die übliche Kupplung gehalten und ausgelöst. Nachteil: Alles wird durch die übliche Kupplung gehalten.... Ist sowas illegal? Waffengesetz. Gruß Jan |
Lavalle
Epoxy-Meister Registriert seit: Mär 2008 Wohnort: Germany Verein: RAMOG / TRA 11185 - L2, Präfekt. Beiträge: 308 Status: Offline |
Beitrag 7106900
[13. Oktober 2009 um 11:28]
Kurz und knapp:
************* Waffengesetz - WaffG Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind ****************************************** Wichtig ist ³ 1 Abs. 2 Nr. 2a und 2b. Sind Euere Konstruktionen ... dazu bestimmt.....oder von Handhabung oder Wirkung her geeignet....? Und im Gesetz sind ergänzend nur noch Messer, Schlagringe, u.ä. genannt. Also: macht Euch nicht in die Hose. Dass immer gleich gefragt wird:" ist das auch erlaubt?" ist wohl typisch deutsch. Im Ausland heißt es. " Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist." VG R. Nachtrag: Dann könnte man auch einen Tennisschläger + Ball als Waffe bezeichnen. Ein gut gesetzter Aufschlag mit 190 kmH auf die Stirn des Gegners... - bumm Geändert von Lavalle am 13. Oktober 2009 um 11:39 Wer Wahrheit in Tücher wickelt wird sie irgendwann nicht mehr erkennen. |
JKH
PU-Meister Registriert seit: Apr 2007 Wohnort: Darmstadt Verein: Beiträge: 297 Status: Offline |
Beitrag 7106925
[13. Oktober 2009 um 22:45]
@Lavalle
Ganz meiner Meinung! Eine Waffe ist, was als Waffe verwendet wird. Das kann alles Mögliche sein. Ob man jetzt absichtlich jemanden einen Tennisball oder eine WaRa an den Kopf haut, macht keinen grossen Unterschied. Böse enden kann beides und in beiden Fällen ist man als Täter dafür verantwortlich. Einzig könnte man noch zu seiner Tat hinzu wegen illegalem Waffenbesitz angeklagt werden... Vor einiger Zeit hatte ich mal diese beiden Zeichnungen gemacht: Erstes ist das bereits erwähnte à la Kürbiskanone. Das Zweite ist ein Katapult mit Flaschenzug und Gewicht. Grüsse, JKH |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 7106928
[13. Oktober 2009 um 22:55]
Der erste Vorschlag ist nach aktueller Rechtsprechungslage allerdings definitiv ein Verstoß gegen das WaffG, vgl. Kartoffelkanone.
Ansonsten bin ich auch Deiner Meinung, was den Zweck einer Waffe nicht erfüllt, ist keine Waffe. Und die meisten Richter in diesem Land dürften noch etwas mehr gesunden Menschenverstand besitzen als ein gewisser Herr S. im Ministerium des I. Oliver |
wolke
PU-Meister Registriert seit: Okt 2006 Wohnort: Hannover Verein: Cumulus Beiträge: 473 Status: Offline |
Beitrag 7107903
[16. Oktober 2009 um 20:12]
Hi,
JKH, ist das zweite System mit den Flaschenzug nicht etwas zu träge? Ich denk da grad eher an eine Art Wippe, auf deren eine Seite das Gewicht drauffällt und die Rakete auf der anderen Seite hochkatapultiert. Aber war ja sicherlich auch nur so eine grobe Idee von dir . Gruß Olli Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse. |
JKH
PU-Meister Registriert seit: Apr 2007 Wohnort: Darmstadt Verein: Beiträge: 297 Status: Offline |
Beitrag 7110931
[19. Oktober 2009 um 18:24]
@wolke,
hast Du schon mal so eine Wippe gesehen? War nur so eine Idee, ja. Bei grösserer Auslegung aber bestimmt eine mit ordentlich Wums Gruss, Jonathan |
Homergun
Wasserträger Registriert seit: Okt 2006 Wohnort: Birke Verein: Beiträge: 6 Status: Offline |
Beitrag 7113900
[24. Oktober 2009 um 15:16]
Mal davon abgesehen, dass die Variante mit dem Haarspray von JKH womöglich illegal ist müsste sie, wenn man sie technisch geschickt umsetzt, doch extrem gut funktionieren. Es muss halt gewährleistet sein, dass die Druckkammer für die Explosion nicht platzen kann. Und das Gardenasystem darf durch die ruckartige Beschleunigung nicht überbelastet werden.
Gruss Homergun |