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Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 128758
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Hi,
naja, die Firma muss das irgendwie durch die Bücher bekommen. Das einfachste wird sein, das einer der Händler oder Personen die an Gas ran kommen, dieses zum Flugtag mit bringen. Es macht eh keinen Sinn sich die Flasche ein Jahr lang in die Ecke zu stellen. Die nutzt man nur zum fliegen oder zum testen. Geflogen wird meist auf Flugtagen. Das sollte kein Problem sein. Wer testet, könnte sich überlegen ob er nicht eine Firma gründet. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
RalfB
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Apr 2004 Wohnort: Verein: AGM, Tripoli L2 Beiträge: 2853 Status: Offline |
Beitrag 128760
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Hi,
das "durch die Bücher bekommen" ist überhaupt kein Problem. Die Firma stellt einfach einen Rechnung mit USt aus. Das Problem ist, dass der Mietvertrag der Flasche mit der Firma geschlossen wird. Es muss also ein großer Vertrauensvorschuss da sein, dass man die Flasche ach wieder zurück bekommt. Am besten ist es, wenn man ein Tauschsystem aufbauen könnte, wie es das für die großen Paintball Kartuschen gibt. Z.B. mit den großen Aluflaschen der Sodastreamer. Gruß Ralf #Don’t Look Up |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 128761
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Hi,
ich z.B. habe meine Flasche bei einem Gashändler bekommen. Das ist eine eigenständige Firma die unter anderem auch Hochdruckreiniger und Zubehör für Pneumatik und Hydraulik verkauft. Diese sind Vertragshändler von Air Liquide. Ich bestelle dort meine Flasche und hole diese auch ab. Einige Tage später bekomme ich dann Post direkt von Air Liquide. Die Firma wo ich die Flasche her habe hat damit nichts mehr zu tun. So in etwa muss das dann auch aussehen. Ein Händler müßte Vertragspartner von einem Gashersteller werden. Von dort beziehen wir die Flaschen und abgerechnet wird direkt mit dem Hersteller. Ich denke aber, das es noch eine rein theoretische Überlegung ist. Ein Vertriebsnetz ala Sodaflaschen ist bei der kleinen Anzahl von Raketenfliegern eher gering. Mir fallen gerade mal fünf Personen ein, die Hybridmotoren fliegen die so groß sind, das die mehr als eine Sahnepatrone Gas brauchen. Es gibt sicherlich einige die in den Startlöchern stehen und endlich auf Gas, GSE oder gut funktionierende Motoren warten. Aber das werden mit Sicherheit nicht so viele werden das sich ein Vertriebsnetz lohnt. Es wurde mal etwas von Lobbyarbeit gesprochen. Hier wäre ein guter Punkt das mal anzustreben. Wenn man ein Gasehersteller dazu bewegen könnte ein Rundschreiben an alle Vertragspartner heraus zu geben, das dort Raketenflieger sind die Gas brauchen, dann wäre das sicherlich eine große Hilfe. Da allerdings die momentane Situation in Deutschland so aussieht, das alle nur was böses befürchten (Drogenparties oder Anschläge), muss eine Art Vertrauensnachweis gegeben werden. Bei mir war es so, das der Personalausweis und der Vereinsausweis gereicht hat. Aber lohnt sich der Aufwand? Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Zaphod
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2007 Wohnort: Alsbach-Hähnlein Verein: TU-Darmstadt Beiträge: 425 Status: Offline |
Beitrag 128762
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Ich gehöre z.B. zu den Leuten die ne Flasche dauernd bräuchten. Allein die ganzen Testläufe für Zündprozeduren, Verbrennungsoptimierungen,etc.. Das Flüssigtriebwerk ist geparkt, solange ich kein festen Zugang zum N2O besitze.
Gruß Marco |
Lightning_Man
Raketenbauer Registriert seit: Jul 2007 Wohnort: ----- Verein: ----- Beiträge: 176 Status: Offline |
Beitrag 128763
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Hi Leute,
Zitat: Hier will ich mal ein bischen Klarheit schaffen, da ich im schweißtechnischen Handel als Techniker & Anlagenbauer arbeite. Miete gibt es NUR bei Mietflaschen. Firmen wie Linde verdienen gerne an der Miete. Blödsinn pur für jeden Privatmann! Man kann Flaschen auch in Form einer Pfandleihgabe machen. Ähnlich eben wie bei der Propanpulle im Baumarkt. D.h. Flasche einmal kaufen (10L so ca. 150 Euro) + Füllung. Danach leere Flasche einfach tauschen und nur Füllung bezahlen. Somit hat man auch keine Probleme mit TÜV, Wartezeiten (wie bei Eigentumsflaschen), usw. Das IST die beste Lösung für jeden Privatmann. Problem ist und wird das N20 bleiben. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Lachgas. Einmal das medizinische und dann noch das technische. Medizinisches darf selbst ich als Fachhändler NICHT einkaufen oder lagern. Weitergabe dieses Grades unterliegt dem Betäubungsmittel- gesetz. D.h. Einträge in sämtliche Bücher. Beim technischen darf ich es einkaufen und lagern. Die ABGABE sieht anders aus. Ich, als Händler, muß Prüfen für welches Einsatzgebiet das Gas genutzt wird. Firmen und Institute mit Verbrauchs genehmigung darf ich beliefern. Bei Privatpersonen müßte ich mich erst informieren, ob ich es überhaupt darf. Da daß N20 unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, habe ich da so meine Zweifel mit Abgabe an Privat. JEDER Händler der es anders macht, macht sich STRAFBAR! Unterschied vom technischen N20 zum N20 5.0 (reinst) ist eigentlich nur der Reinheitsgrad. Med ist halt 99,99% N20 und technisches ist mit Schwefeldioxid vergallt. Spielt für den Raketenmotor keine Rolle. Es gibt einen Hersteller der seit JAHREN daran arbeitet N20 fürs Autotuning hier in D-Land zuzulassen. Wenn UND falls er den TÜV segen bekommt, wird es einfacher an technisches Lachgas zu kommen. Geändert von Lightning_Man am 14. September 2007 um 10:13 viele internette Grüße, Reinhard if nothing else helps, just add a couple of kilovolts ![]() L1 TRA #: 11857 |
Zaphod
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2007 Wohnort: Alsbach-Hähnlein Verein: TU-Darmstadt Beiträge: 425 Status: Offline |
Beitrag 128766
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![]() Zitat: Damit wäre mir z.B. sehr gedient. Ich hab auch nix dagegen, wenn ich dafür Dokumente und/oder Nachweise liefern müßte. Hauptsache ich hab überhaupt die Möglichkeit an N2O zu kommen ohne mich oder andere strafbar zu machen. Gruß Marco Geändert von Zaphod am 14. September 2007 um 10:22 |
Lightning_Man
Raketenbauer Registriert seit: Jul 2007 Wohnort: ----- Verein: ----- Beiträge: 176 Status: Offline |
Beitrag 128770
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Hi Marco,
Zitat: Ich sprech nächste Woche mal mit unserem Großlieferanten. Evtl wollen wir auch noch später mit Air Liquid oder Widmann direkt zusammen arbeiten. Es kann also sein, daß sich noch weitere Möglichkeiten auftun. Wenn ich mich bis Mittwoch-Donnerstag nächster Woche hier nicht gemeldet habe, schick mir doch eine kurze PN Geändert von Lightning_Man am 14. September 2007 um 10:36 viele internette Grüße, Reinhard if nothing else helps, just add a couple of kilovolts ![]() L1 TRA #: 11857 |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 128775
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Hi,
ich habe da andere Angaben zu den Reinheitsgraden. Soweit ich die Datenblätter auseinander halten konnte ist mir folgendes aufgefallen: Technisches Lachgas: Fast rein, aber eben mit was doof schmeckendes ungenießbar gemacht. Medizinisches Lachgas: Reinheitsgrad so wie das technische aber ohne Vergällungsmittel. Lachgas für die Lebensmittelindustrie: Das ist das reinste was man bekommen kann. Das muss so rein sein, weil der CO2 Anteil der anderen Ausführungen die Sprühsahne stocken lassen würde. Wenn man also sein Triebwerk optimal nutzen will, dann dieses. So und jetzt komme ich mal zu der Frage, die das ganze Thema mit dem Betäubungsmittelgesetz unsinnig macht. Das reinste Lachgas, was man ohne Probleme zum Spaß haben entfremden könnte, bekommt man fast in jedem Supermarkt in kleinen 8g Kartuschen. Wenn ich es jetzt im Supermarkt bekomme, oder per Internet in 900er Gebinde, dann frage ich mich doch jetzt, warum ich es nicht in einer Flasche bekommen sollte? Macht doch keinen Sinn. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 128777
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Hi,
noch ein Nachtrag. Ich finde nur Hinweise darauf, das es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Falls einer eine Quelle nennen kann, wo man nachschauen kann, wäre ich dankbar. Dann noch was interessantes. Hier wird kurz beschrieben was für eine Reaktion N2O produziert. Es wird aber auch darauf hingewiesen, das es mächtig schief gehen kann. Achso, der Ausgangsstoff wird wohl auch etwas schwer zu bekommen sein. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Zaphod
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2007 Wohnort: Alsbach-Hähnlein Verein: TU-Darmstadt Beiträge: 425 Status: Offline |
Beitrag 128780
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Sollten sich Möglichkeiten ergeben legal N2O kaufen zu dürfen, werde ich den Aufbau des Flüssigtriebwerks wieder aufnehmen.
Gruß Marco |
