Zitat:
Original geschrieben von Erwin Behner
Verstehe ich jetzt nicht. "Modellraketen" sollen doch nur noch bis 20g Treibstoff gehen, wo liegt der Vorteil?
Außderdem die bevorstehenden Änderungen betreffen doch das SprengG nicht die LuftVO, oder hab ich da etwas falsch im Hinterkopf? Und da gibt es wie Tom schon sagte derzeit die Grenze 20g. Für das TRA-Modell wären weitere Unterteilungen also Beschränkungen nötig und da frage ich mich wozu?
Hi Erwin,
sorry, ich war einen Tag offline.
Modellraketen gehen AFAIK bis G.
Das waehre fuer uns schon ein grosser Fortschritt.
Das T2-Aequivalent gibt es in USA auch. Dort ist es die LEUP (low explosives user permission (aus dem Kopf!)).
Diese LEUP steht ganz unabhaengig vom Levelsystem der TRA/NAR.
Jeder der grosse Raketenmotoren lagern will braucht diese LEUP.
Um Motoren ueber die Staatengrenze zu bekommen braucht man die LEUP.
Die LEUP ist fuer den Staat die Bestaetigung, dass der Inhaber mit 'potentiell sprengfaehigen Gemischen' umgehen kann.
Wenn wir ein System entsprechend dem US-System einfuehren wueder das bedeuten:
Modellraketen bis zu einer bestimmten Grenze (anzustreben 'G') sind so frei zu fliegen wie heute '20g'.
Darueber hinaus will der Staat wissen, dass die Jungs das auch koennen und es ist ein §27 notwendig der <b>alleine Sprengstoffwissen</b> beinhaltet.
Diese grundsaetzliche Wissen kann ueber Schulen (wie z.B. Dresden) oder staatlich anerkannte Kurse (z.B. von Vereinen) vermittelt werden.
Das raketentechnische Wissen ist in Vereinshand und wird dort weitergegeben. Die Vereine verpflichten sich dem Gesetzgeber gegenueber entsprechende Kurse und Schulungen abzuhalten und den Zugang zu begrenzen.
Diese Grenzen sind natuerlicherweise H-I, J-L und M-.
Diese Stufen sind nicht aus 'Spass so' sondern vernuenftig.
H-I sind 161 - 640Ns, also Schub bis ca. 50Kg.
Dass das nicht so ohne weiteres zu beherrschen ist leuchtet ein - denke ich.
J-K sind 641 - 5120 Ns, das sind Schuebe im mehrere 100Kg Bereich, wirklich eine andere Klasse. Pappe ist hier z.B. absolut fehl am Platz. Metall ist Pflicht.
M- sind Schuebe von mehreren 100kg bis in den Tonnenbereich - ich denke, auch unstrittig, dass das eine eigene Klasse ist.
Das US-System ist eben zweigeteilt. Ein LEUP-Inhaber kann nicht K fliegen. Ein Level 2-Flieger ohne LEUP die Motoren nicht lagern.
AFAIK ist eine LEUP jedoch nicht notwendig wenn der Haendler den Motor auf das Flugfeld bringt und ihn bei 'Nichtverbrauch' wieder mitnimmt (das waehre auch eine schoene Sache, leider glaube ich kaum dem deutschen Gesetzgeber 'verklickerbar').
Dazu kommt noch das Flugrecht. Hier gehoert auch die 'G' Grenze rein. Darueber hinaus ist es (glaube ich) unstrittig, dass eine Luftfreigabe wirklich sinnvoll und notwendig ist.
Ich hoffe zu Klaerung beigetragen zu haben, Johannes