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Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 43645
, Re: Re: Chemie
[09. Februar 2004 um 17:42]
Zitat: Na ja, das stimmt so nicht: An der Uni kan man im Rahmen eines Forschungsvorhabens ohne irgendeine Erlaubnis nach §§ 7/27 forschen (siehe Gesetz oben). Kenne hier explizit zwei praktische, aktuelle und reale Beispiele. Desweiteren ist ja der Herstellerschein auch kein Privileg, sondern nur eine Frage der Ausbildung. Zitat: Nein, mit der entsprechenden Fachkunde incl. Fachkundezeugnis (Herstellen, Verarbeiten und testen) ist es jederzeit erlaubt. Der Begriff §27 ist hier fehl am Platze, vor allem, wenn man ihn nur im Zusammenhang mit Spielzeugraketen gebraucht. §27 bezieht sich auf den gesamten Bereich des SprengG, je nach Einschränkungen. Ist halt wie der Führerschein. Da gibt es auch verschiedene Einschränkungen. Wohl dem, der die Prüfung für alles abgelegt hat (I, II, III, IV, V usw.). Der Rest darf halt nur Auto fahren (=T2). Ohne darf man gar nix, äh Fahrrad fahren ;-) Denke aber, das weiß jeder. Eben nur für die, welchen das nicht so klar ist. Das Zauberwort heist eben immer "FACHKUNDE" und das ist gut so. |
Hendrik
Senior Pyronaut
Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Köln Verein: SOLARIS-RMB e.V., DGLR e.V., Aero Club Rheidt e.V. Beiträge: 2941 Status: Offline |
Beitrag 43649
, Re: Re: Re: Chemie
[09. Februar 2004 um 19:51]
Zitat: Hallo Rolf, die anfängliche Frage basierte darauf, ob man einfach als Chemielaborant mit seiner Ausbildung auch gleichzeitig den Freifahrtsschein zum Selbstbau von explosionsgefährlichen Stoffen hat. Und das mußt Du doch wohl ebenfalls verneinen. Natürlich kann man im Namen der Forschung und Lehre mehr tun und lassen. Jedoch hast Du als Chemielaborant Deine Ausbildung abgeschlossen, gehst nicht in die Uni und darfst zu Hause nichts mischen. Klar ist die Forschung an der Uni nicht an eine Erlaubnis nach §27 gebunden! Dennoch darf ein Privatmensch zu Hause wohl kaum was mischen, es sei den, er wohnt in einer sprengstoffrechlich abgesegneten Herstellungsstätte... blooooß, sollten dies nicht unbewohnte Räume sein?!!! Zitat: Wir reden hier von einem ganz normalen T2-Schein, wie ihn die meisten der Vergangenheit ausgestellt bekommen haben. Darin steht, "Umgang, ausgenommen Herstellen und Wiedergewinnen". Also, ein ganz normaler T2ler ohne jegliche weitere pyrotechnische Ausbildung darf noch nicht einmal rein rechtlich einen Motor testen, da er kein Testen drin hat. Klar kann man mit einer entsprechenden Fachkunde auch in D alles, bloß ist dies nicht das Thema hier. Hier geht es um den Chemielaboranten um die Ecke und ggf. um einen stinknormalen T2-Schein zum Kaufen und Fliegen von Motoren mit mehr als 20 g Treibstoff. Ich hatte mich in meinem Posting nicht klar genug ausgedrückt. Die Fachkunde, die ich meinte, ist die Fachkunde, die Dir z.B. die RAMOG auf einem ihrer Lehrgänge bescheinigt. Viele Grüße, Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 43650
, Re: Re: Re: Re: Chemie
[09. Februar 2004 um 20:07]
Zitat: Stimmt , war mir zwar klar, aber bestimmt nicht jedem. |