Neil
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Hi, als ich das gelesen habe vielen mir direkt die Blasrohre ein die man so als Kind mal gebaut hat. Fallen die schon unter das Waffengesetz? Folgende Stelle gibt Auskunft: Zitat: 1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;
Wenn also die kleine Rakete nicht in der Lage ist diese 0,16 J/cm² aufzubringen, so ist alles okay? Dann mal ran ans rechnen. Gruß Neil
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FabianH
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Blasrohre bekommt man soweit ich weis im Handel nur ab 18 Jahre wegen dem Waffengesetz. Abgesehen von denen die von der Konstruktion her als Spielzeug ausgewiesen sind.
Ich denke es wäre wesentlich simpler einfach ne gescheite Rakete zu bauen, anstatt Gesetzeslücken zu suchen, und Wochenlang rumzuprobieren weil es doch nicht richtig klappt. Von der Sicherheit mal ganz zu schweigen.
Gruß Fabian
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RalfB
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Hallo Neil,
die Deffinition ist fließend. Ein Blasrohr kann .m.E. schon als W. an zusehen sein. Es gab darüber schon ersthafte Diskusionen, sogar von öffendlicher Stelle. Bei der Betrachtung wurde dann noch mit einbezogen, dass das Gerät vom Wesen her deutlich den Spielgeräten zugeordnet werden konnte. Nimmst Du aber ein vernünftiges Rohr, einen spitzen Pfeil und eventuell noch Druckluft hast Du eindeutig eine Schusswaffe und somit einen verbotenen Gegenstand. Ich wollte auch über das Thema keine Diskusion beginnen sondern nur anregen solche Spielereien nicht unbedingt öffendlich Kund zu tun weil man sich damit selbst ein Ei legen kann.
Gruß Ralf
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Oliver Arend
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Andersrum gefragt: Wo ist der Unterschied zwischen einer Rakete, die aus einem Rohr gestartet wird, und einer Rakete, die an einer Schiene gestartet wird?
Oliver
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RalfB
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Hallo Oliver,
technisch gesehen kein Unterschied. Praktisch gesehen kannst Du e.v. Problem mit "Anscheinswaffen-Paragraphen" bekommen, wenn dein Startgerät z.B. so aussieht, als wenn es auf die Schulter zu legen ist... Ich denke das es alles eine Sache der Konzeption und Flugrichtung ist. Also eine Vorrichtung um Raketen zu starten ist OK um Raketen ab zu feuern nicht OK.
Gruß Ralf
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Finn
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Dann könnte es auch zu Problemen führen wenn ihr einen Smoker starten lasst und in der nähe ein Kampfjet unterwegs ist der diesen als Boden-Luft Abwehrrakete siet oder???
Gruß Finn
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Neil
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Hi,
du solltest eigentlich nur dann starten wenn du einen freien Luftraum hast. Ergo ergibt sich die Situation mit dem Kampfjet nicht. Es soll aber schon Pasanten gegeben haben die sowas vermutet haben und die Polizei gerufen haben. Nur weil einer seine 50cm Papprakete hat fliegen lassen. Dieh aben darin einen bevorstehenden Terrorakt gesehen.
Gruß
Neil
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rocketboyy
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Oh mein gott Leute gibts die gibts garnicht also so ähnlich Leute kenn ich auch ,denken wir rauchen an unserem Startplatz Shisha (an die die es vielleicht nicht wissen shisha ist eine art von Zigaretten) manche haben einfach keine Ahnung. Haben nämlich unsere Startrampe mit ner Shisha verwechselt Shisha: Startrampe: gibts da éine Ähnlichkeit??? Gruß Padi
Geändert von rocketboyy am 27. März 2009 um 14:08
Der Zweck hat den Zweck den Zweck zu bezwecken und wenn der Zweck den Zweck nicht bezweckt, dann hat der Zweck überhaupt kein Zweck
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Neil
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Hi,
mit der Shisha evtl. nicht, aber mit so selbst gebauten Blubbern. Die werden ja teilweise aus PET Flaschen hergestellt und haben unten einen Schlauch dran. aber es ist trotzdem weit hergeholt. Daher immer offen sein zu Passanten und deren Fragen. Aufklärungsarbeit ist angesagt. Meist beruht deren Verhalten auf unkenntnis und dagegen können wir was unternehmen.
Gruß
Neil
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rocketboyy
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Genau sind eigenlich auch immer hilsbereit und erklären den Leuten alles manche sind sogar auf You Tube gegangen um unsere Videos anzuschauen.
Kommen aber glaube ich immer weiter vom Thema ab
Gruß Padi
Der Zweck hat den Zweck den Zweck zu bezwecken und wenn der Zweck den Zweck nicht bezweckt, dann hat der Zweck überhaupt kein Zweck
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