Neil
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Administrator

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Hi,
bei uns im Verein hat ma das Problem mit Gastfliegern. Diese müssen wenn sie fliegen wollen nachweisen, das sie eine Postzulassung für die Anlage haben und einen Versicherungsschutz. Dann muß der Vorstand informiert werden, und der Gastgeber muß gleichzeitig am Platz sein. So in der Art würde ich das auch mit T1 FLiegern machen die mal unter Aufsicht T2 fliegen wollen. Die müssen einen Versicherungsnachweis vorweisen können. Der T2 Inhaber weiß wie eine T2-Rakete gebaut sein muß, und hat dann denke ich das Wissen die Rakete zu bewerten. Dann kann er immer noch sagen ist nicht.
Gruß
Neil
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Thomas Glaser
Anzündhilfe
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Ok, das hab ich verstanden. Mit dem entsprechendem Wissen, einer brauchbaren Raketenkonstruktion und Verbindungen zu Vereinen lassen sich also T2 Flüge realisieren. Aber kann ich als nicht T2´ler den leeren Motor einfach erwerben? Ohne Treibsatz (den ich ja ohne T2 nicht erwerben kann), kann man ja keinen "Unsinn" veranstalten. Einen Radiosender darf auch jeder bauen, nur benutzen nicht. Ähnliches gilt für Autos, Motorräder, UL-Flugzeuge usw (ohne der jeweiligen Erlaubnissen). (is vieleicht ein bisschen hochgegriffen) Da müssen sich die Rechtevergeber noch mal Gedanken machen.
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Dennis T
Raketenbauer

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Ich denke, dass, wenn bei einem T2-Flug eines nicht T2lers etwas passiert, wobei eine Scheininhaber die Aufsicht geführt hat, der Scheininhaber zur Rechenschaft gezogen wird, weil er ja die Aufsicht führt und somit, so wie ich das sehe, die Verantwortung übernommen hat. Der Scheininhaber muss ja sagen, die Rakete taugt was, ich bin damit einverstanden. Also nimmt er quasi die Rolle eines Sachverständigen ein. Allerdings denke ich, dass man, wenn man schon in den T2, bzw. Experimental-Bereich reinkommt, dann doch eine Versicherung haben sollte.
Bush's on a highway to hell with the whole world blind, leading it straight into the flames.
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Erwin Behner
SP-Schnüffler
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Zitat: Original geschrieben von Thomas Glaser Aber kann ich als nicht T2´ler den leeren Motor einfach erwerben? Ohne Treibsatz (den ich ja ohne T2 nicht erwerben kann), kann man ja keinen "Unsinn" veranstalten.
Letztendlich liegt es an dem Hersteller und/oder gegebenfalls des Händlers ob er dir ein leeres Gehäuse verkauft. Aber was willst du mit diesem? Zum ins Regal stellen? Zum einpassen, damit der Motor später passt? Oder aber zur Zweckentfremdung mit Selbstgebasteltem... Letzteres wäre dann halt doch "Unsinn". Bezüglich der Haftung deckt sich meine Meinung mit der von Dennis. Nachdem der Motor auch in den Schein des Erlaubnisinhabers eingetragen ist kommt er zumindest in Erklärungszwang warum der geflogenen Motor nicht der ist, der in seinen Schein eingetragen ist. Viele Grüße Erwin
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Erwin Behner
SP-Schnüffler
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Zitat: Original geschrieben von Achim Haftet dann also "x" für den Schaden, da er ja als kompetente Person sein Einverständnis gegeben hat? Wenn ein Gutachter jetzt noch grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, falls z.B. gravierende Baumängel bestanden, die "x" nicht erkannt hat, dann sieht es vermutlich sehr schlecht für die Zukunft von "x" aus.
Die groben Baufehler müssten dann aber schon so groß sein, daß man diese auf jeden Fall beim Anblick des Modells sofort sehen kann. Und das Modell würde ich mir (als Erlaubnisinhaber) schon rein interessehalber vorher anschauen. Ich sehe hier kein unkalkulierbares Risiko für den Erlaubnisinhaber, weil die Baumängel wie gesagt sehr offensichtlich sein müßten um eine grobe Fahrlässigkeit zu begründen. Viele Grüße Erwin
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