Trevize
SP-Schnüffler
Registriert seit: Jan 2008
Wohnort: nahe Gö
Verein: Solaris, TRA (L1), AGM
Beiträge: 930
Status: Offline
|
Hallo Thomas,
hat er allen Ernstes "Umgang" gesagt? Umgang ist nach SprengG definiert als:
"Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie (...)"
In deinem Schein wird der Umgang beschränkt sein (z.B. ohne "Herstellen").
Damit hättest du schon Umgang, wenn du einen P2-Gegenstand aufbewahrst oder ihn von A nach B verbringst. Was die zuständige Person in deiner Behörde genau meinte, bleibt unklar; man kann nur mutmaßen, dass sie auf das "Verwenden" aus war.
Mein Vorschlag wäre, den Verein deines Vertrauens um ein Schreiben zu bitten, in dem (wahrheitsgemäß) steht, dass du aktives Vereinsmitglied bist, jährlich an <Zahl> Flugtagen teilnimmst, davon <Zahl> selbst organisierst und in diesem Kontext Umgang im Sinne des Textes deines P2-Scheins mit P2-Gegenständen hast. Stempel, Unterschrift.
Das Sprengstoffrecht ist keine einfache Materie, da ist es verständlich, dass eine Behörde kein Risiko eingehen möchte. Konfrontation bringt nichts, Vertrauen bilden ist wichtig - allerdings auch durchaus auf das hinweisen, was dir erlaubt ist bzw. sein sollte und nicht ohne weiteres darauf verzichten. Man macht ja auch keine BCE-Fahrprüfung und lässt sich nach dem Bestehen nur einen Autoführerschein ("B") ausstellen.
Grüße
Hagen
|