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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 10902 [Alter Beitrag09. März 2002 um 00:46]

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Ich kann schon lesen, allerdings scheint keines der handelsüblich verfügbaren Zündgeräte die T2-Auflagen zu erfüllen.

Oliver
Kai A.

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Kai A.

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Beitrag 10915 [Alter Beitrag09. März 2002 um 13:51]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Ich kann schon lesen, ...



Hi Oli!

War nicht bös´ gemeint, aber ich glaube Du magst diese Floskel auch, ne? wink

Die Zündgeräte müssen zwar nicht selfmade sein, aber wie Du schon sagst: Die käulichen Geräte sind nicht so ganz konform.
Ich baue deshalb gerade mein Quest-Zündgerät um (bzw. ein). Ich werde das Teil sozusagen als "Backbone" für mein Zündgerät nehmen und das austauschen und hinzufügen, was nötig ist, bzw. das Gerät verbessert.

Gruß,

Kai


Andreas H.

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Beitrag 10922 [Alter Beitrag09. März 2002 um 19:09]

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Hi Rocketeers,

hier mal ein Bild von meiner in Arbeit befindlichen Prüfungsrakete.

Grüße Andreas -
der mit dem Rak.-Gewicht kämpft und jetzt auch Fallschirme nähen kann

FRAGE: Können wir die HELDEN vorn zukleben oder muß ich die Motorhalterung dichtmachen, um keine Pulvergase in die Raketenzelle zu bekommen?

Folgende Datei wurde angehängt:

Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 10933 [Alter Beitrag09. März 2002 um 20:55]

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Planst Du, den Auswurf elektronisch zu steuern?

An sich kann man den Helden vorne mit Epoxy vergießen und so den Durchbrand nach vorne unschädlich machen.

Die Rakete sieht schon ganz ordentlich aus, man erkennt nur leider nicht ob es ein 30 oder 50 cm Lineal ist ;-)

Oliver
Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


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Stefan Wimmer

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Beitrag 10954 [Alter Beitrag09. März 2002 um 23:47]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
...allerdings scheint keines der handelsüblich verfügbaren Zündgeräte die T2-Auflagen zu erfüllen.

...Du meinst wohl die RAMOG-T2-Auflagen, denn im SprengG und den SprengVen habe ich zu dem Thema nichts dergleichen gefunden (vielleicht hab' ich's auch nur übersehen - kennt jemand die Stelle und zeigt sie mir?)

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Kai A.

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Kai A.

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Beitrag 10956 [Alter Beitrag10. März 2002 um 00:21]

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Hi!

Im "Schaltplan für Zündgerät"-Thread schreibt Herbert Gründler doch, was ein "konformes" Gerät leisten soll: Schlüssel (auch der Stift ist ein Schlüssel, wenn auch nicht so gut) und eine Kurzschlußmöglichkeit. Die einfachste Methode wurde von Andreas kurze Zeit später bildlich dargestellt.

Ich habe heute bei Conrad das Material für den Geräteumbau gekauft und der Verkäufer meinte, daß bei dem Strom, der da fließt, die 0,5A-Taster nur einmal schalten und dann hinüber sind.
Ich habe des Abends einige Versuche unternommen und sie leben noch. Versuch macht kluch big grin

Gute Nacht,

Kai


Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 10957 [Alter Beitrag10. März 2002 um 00:21]

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Ja, die meine ich. Ich glaube auch nicht, dass sowas im SprengG oder einer entspr. VO vorgeschrieben ist - aber in DL ist alles möglich, wenn nur § davor steht.

Oliver
Herbert

Epoxy-Meister

Herbert

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Beitrag 10959 [Alter Beitrag10. März 2002 um 09:22]

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hm, hm, räusper, räusper ....

Hallo Oliver,
Du solltest lieber Deine Dir übersandten Unterlagen etwas genauer studieren, bevor ....(den Rest der Bemerkung bewahre ich mir für Wertingen auf).

Und der andere Herr, der die RAMOG anscheinend nicht mag, hat offensichtlich schon wieder einiges vergessen, was er bei einem RAMOG-T2-Lehrgang gelernt haben sollte.

Diese Auflagen für die Zündanlage hat sich die RAMOG keineswegs aus den Fingern gesogen und selbst wenn es so wäre, dann wären die Auflagen immer noch sinnvoll.

Es gibt in den Vorbereitungsunterlagen aber die Richtlinien für Genehmigung von Raketenplätzen und da steht unter Ziff. 8 "Erfordernisse für den Betrieb" so einiges zum Ablauf eines Raketenstarts wie ihn sich das Bundesamt für Luftfahrt vorstellt. Unter anderem steht hier mehrfach (!) die Notwendigkeit des Kurzschlusses der Zündleitung.

Herbert
Hendrik

Senior Pyronaut


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Hendrik

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Beitrag 10986 [Alter Beitrag10. März 2002 um 11:11]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan W
...Du meinst wohl die RAMOG-T2-Auflagen, denn im SprengG und den SprengVen habe ich zu dem Thema nichts dergleichen gefunden (vielleicht hab' ich's auch nur übersehen - kennt jemand die Stelle und zeigt sie mir?)




Hallo Stefan,

KEINE Auflagen der T2-Prüfung sind aus den Fingern gesogene RAMOG-Auflagen!

Die RAMOG ist, wie Du ja weißt, staatlich anerkannter Lehrgangsträger. So sind auch die gesamten Inhalte des Lehrgangs von amtlicher Seite her vorgeschrieben.

Soweit es mir bekannt ist, falls ich falsch liege bitte ich Herbert mich zu verbessern, aber soweit mir bekannt ist, ist die Kurzschlußeinrichtung eine Sicherheits"klausel", welche von Seiten des Gewerbeaufsichtsamtes in München vorgeschlagen wurde.

Des weiteren, zum leidlichen Thema, ob das Einkleben z.B. eines B4-4 in einen Held5000 unter Herstellung fällt oder nicht!?!? .
Die Praxis einen B- oder C-Motor in einen Helden einzukleben, ist von amtlicher Seite her genehmigt worden. Soll heißen, die entsprechende amtliche Anlaufstelle sieht das Einkleben eines B4-4 in einen H5k NICHT als eine derartige Veränderung am Treibsatz an, die unter die Herstellungsklausel fallen müßte. Die gesamte Charakteristik des H5k bliebe ja erhalten, würde lediglich durch Verzögerung und Ausstoß um einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsaspekt erweitert. Denn die Bergung ist ja, wie Du auch weißt, Auflage im Raketenflug.

Also schreibt bitte nicht von irgendwelchen schlecht nachzuvollziehenden, da Ihr die Sachen nicht in den Gesetztestexten findet, "T2-RAMOG-Vereins-Auflagen", wo doch so viele von Euch selbst Verfechter von "TRIPOLI-Vereins-Sicherheitsauflagen" sind.

Wer in Deutschland größere Raketen fliegen möchte, kommt um diese Auflagen nicht drum herum und deshalb erachte ich es auch als müßig darüber zu diskutieren. Sie sind aktueller Gegenstand, entstanden durch jahrelange Arbeit mit den Behörden und erlauben uns eine ganze Menge Freiheiten.

T2 ist kein ausgebrütetes Ei der RAMOG sondern das Baby des novellierten SprengG und gut ist!

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

http://solaris.raketenmodellbau.org
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Anzündhilfe

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Beitrag 10996 [Alter Beitrag10. März 2002 um 12:19]

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Hallo Hendrik,

wenn Du mal in Deine Vorbereitungsunterlagen reinschaust, so findest Du hinter der Grafik der Luftraumeinteilung die "Richtlinien für die Genehmigung für Raketenplätzen" vom 4.4.1968, veröffentlicht in den "Nachrichten für Luftfahrer Nr. I-111/68. Diese Richtlinien sind zwar schon etwas betagt, aber immer noch gültig.

Dort findest Du hinter dem Kapitel III "Geprüfte Raketen" einen neuen Absatz ohne Kapitelbezeichnung "Die Genehmigungsurkunde muß enthalten:"

Hier steht unter Nr. 8 sehr ausführlich, was man sich beim Luftfahrtbundesamt alles unter dem sicheren Betrieb eines Raketenflugplatzes vorstellt, so z.B. die Mindestentfernung vom Startplatz (bei Buchstabe C) oder die Vorschrift mit dem Kurzschluß des Zündkabels (bei den Buchstaben d und i, mittelbar auch bei Buchstabe k).

Zum allgemeinen noch eine Bemerkung:
Die staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger bekamen wir auch nicht deshalb geschenkt, weil wir die RAMOG sind, sondern weil wir viele Jahre sicheren Raketenbetrieb nachweisen konnten. Wir arbeiten schließlich mit den Gewerbeaufsichtsämtern schon seit dem Jahr 1972 zusammen, seit es die Möglichkeit des T2-Scheins überhaupt gibt. Vorher durften nur Sprengmeister mit größeren Raketenfeststoffmotoren hantieren.

Außerdem ist auch die Anerkennung als Lehrgangsträger nicht umsonst, sie kostet einige hundert Euro.

Herbert
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