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Autor Thema 
Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 26648 , Wiederladelehrgang! [Alter Beitrag25. Februar 2003 um 09:19]

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Hallo zusammen!

Zuerst eine gute Nachricht:
Der Wiederladelehrgang ist extrem stark frequentiert.

Nun die schlechte:
Er ist ausgebucht, so daß Herbert Anmeldeschluß verkünden muß!

Hier nun die Agenda des RAMOG-Wiederladelehrganges, organisiert von den RAMOG-Gründern H. Gründler und E. Maurer, unseren staatlich anerkannten Lehrgangsträgern nach § 32 Abs. 1 der 1. Sprengstoff-Verordnung

Programm
zum Sonderlehrgang für das Wiederladen von Feststoff-Raketenmodellmotoren mit mehr als 20 Gramm Treibstoffinhalt in Wertingen vom 07.- 08. März 2003


Datum 07.03.2003

Uhrzeit Thema Referenten

13.45 Begrüßung, organisatorische Einweisung; H. Gründler

14.00 Raketenmodellantriebe und Anzündmittel, Grundlagen; E. Maurer

15.15 P a u s e

15.30 Praktische Demonstrationen; E. Maurer

17.00 Praktische Unterweisung zum Wiederladen von wiederaufladbaren Motorensystemen; E. Maurer

19.15 Pause zum Abendessen; H. Gründler

20.00 Rechnerische Darstellung der kinetischen Energie beim unkontrollierten Absturz von Raketenflugkörpern; E. Maurer

20.30 Aktuelle technische Neuerungen im Raketenmodellbau; H. Gründler, E. Maurer


Datum 08.03.2003

08.00 Rechtsvorschriften zur Benutzung des Luftraumes durch Raketenflugmodelle -Kurzwiederholung der Lerninhalte des Grundlehrganges + aktuelle Änderungen-; H. Gründler

09.00 P a u s e

09.10 Rechtsvorschriften zum Sprengstoffgesetz -Kurzwiederholung der Lerninhalte des Grundlehrganges + aktuelle Änderungen- ; H. Scheck

10.45 Behandlung offener Fragen

11.15 Praktische Prüfung mit mündlichen Fragen; H. Scheck, E. Maurer, H. Gründler

12.30 M i t t a g s p a u s e

13.15 Fortsetzung der praktischen Prüfung; H. Scheck, H. Gründler, E. Maurer

16.30 Voraussichtliches Ende der praktischen Prüfung, Verabschiedung der Lehrgangsteilnehmer; H. Gründler

- Änderungen sind vorbehalten -


Anbei noch weiterführende Hinweise:

Teilnahmebedingung ist eine bestehende Erlaubnis nach den §§ 7 oder 27 Sprengstoffgesetz (sog. T2-Schein). Dies zieht nach sich, daß die Teilnehmer KEINE neue Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen müssen.Den T2-Schein oder die §7-Erlaubnis bitte unbedingt mitbringen.

Es nicht erforderlich, ein Modell mit Zündanlage mitzubringen. Trotzdem würden die Lehrgangsträger gerne sehen, welchen Entwicklungs-Fortschritte Sie gemacht haben gemacht haben.

Es findet eine praktische Prüfung ohne schriftlichen Teil statt. Lehrgangsteilnehmer müssen aber damit rechnen, dass Ihnen während der praktischen Prüfung zum Lehrgangsstoff auch mündliche Fragen gestellt werden.

Unterkunftsmöglichkeiten:

Wir haben unseren Vorbereitungskurs und die Prüfung im
Hotel-Gasthof „Zum Hirsch“, in 86637 Wertingen, Schulstr. 7, Tel. 08272/805-0
In diesem Hotel ist auch die Unterkunft möglich und wird empfohlen!

Am Ort und in benachbarten Orten bestehen weitere Hotels und Unterkünfte, die auch über das Hotel Hirsch vermittelt werden. Bei der Anmeldung sollten Sie mitteilen, dass Sie zum
Raketenkurs der RAMOG kommen.


Also, liebe Kameraden, ran an die Schulbank, büffeln, den Fragen stellen und nach dem Lehrgang mehr dürfen als vorher!

Euer Hendrik

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Herbert

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Beitrag 26676 [Alter Beitrag25. Februar 2003 um 23:44]

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Hallo Guido,

wir werden auf jeden Fall eine Luftraumfreigabe von der Flugsicherung einholen, da doch der eine oder andere T2-Start notwendig werden wird.

Das gilt auch für die anderen an diesem Wochenende. Es ist allerdings am Samstag nachmittag ganz bestimmt noch Prüfungsbetrieb und damit sind Starts nur eingeschränkt möglich.

Herbert
Wombat

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Beitrag 26710 [Alter Beitrag27. Februar 2003 um 10:06]

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Das ist sehr schön!

Vielleicht komme ich dazu.

Mit ich meine ich mich, WOMBAT und nicht diesen Guido!

Herbert, ich hoffe nicht, Du verwechselst mich mit Guido, diesem dicken und faulen DAeC-Funktionär!

W O M B A T

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Stefan Wimmer

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Beitrag 26712 [Alter Beitrag27. Februar 2003 um 10:39]

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Hallo,

prima, daß wieder so ein "Ergänzer" zusammenkommt.
Ich hätte mal ein Frage dazu:

Weiter oben steht ganz allgemein "Praktische Unterweisung zum Wiederladen von wiederaufladbaren Motorensystemen" (Plural!).
Ich denke mal, das ist ganz bewußt nicht auf ein bestimmtes Motorensystem (wie z.B. von BC) eingeschränkt. Aber kommen denn andere Systeme (die ja irgendwann auch mal hierzulande zugelassen sein sollen - AT, Cesaroni, Kosdon) auch zur Sprache oder sind dafür dann (wenn es sie tatsächlich gibt) wieder eigene Kurse zu besuchen?

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Peter

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Beitrag 26723 [Alter Beitrag27. Februar 2003 um 17:10]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan Wimmer
prima, daß wieder so ein "Ergänzer" zusammenkommt.

Wieder ist gut! Meines Wissens ist dies der allererste Reload-Lehrgang in Deutschland, der in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt stattfindet. Da haben Herbert und Ernst wieder mal echte Pionierarbeit geleistet, und dies wäre ohne die langjährige, hervorragende Zusammenarbeit von Ramog und Gewerbeaufsichtsamt so nicht möglich.

Zitat:
Weiter oben steht ganz allgemein "Praktische Unterweisung zum Wiederladen von wiederaufladbaren Motorensystemen" (Plural!). Ich denke mal, das ist ganz bewußt nicht auf ein bestimmtes Motorensystem (wie z.B. von BC) eingeschränkt. Aber kommen denn andere Systeme (die ja irgendwann auch mal hierzulande zugelassen sein sollen - AT, Cesaroni, Kosdon) auch zur Sprache oder sind dafür dann (wenn es sie tatsächlich gibt) wieder eigene Kurse zu besuchen?

Natürlich wird die allgemeine Fachkunde gelehrt und geprüft, und die ist -wie schon beim T2 Lehrgang an sich- nicht von bestimmten Fabrikaten abhängig. Sonst hätten wir ja schon für den Held5000 damals einen Ergänzungslehrgang benötigt.
Stefan Wimmer

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Beitrag 26727 [Alter Beitrag27. Februar 2003 um 17:38]

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Zitat:
Original geschrieben von Peter Quartier
Wieder ist gut! Meines Wissens ist dies der allererste Reload-Lehrgang in Deutschland, der in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt stattfindet.


Ach ja, stimmt - die letzten Wiederlader-Erlaubnisse wurden ja im Rahmen des §27-er Kurses vergeben.

Ich nehme also hiermit das "wieder" offiziell zurück! smile


Zitat:
Sonst hätten wir ja schon für den Held5000 damals einen Ergänzungslehrgang benötigt.


...wieso? Wird der jetzt auch schon wiedergeladen?? big grin

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Winfried

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Beitrag 26730 [Alter Beitrag27. Februar 2003 um 18:58]

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Hallo zusammen,

eine gewisse Anzahl SALT-3/LCD Versionen ist verfügbar.
Diese werde ich zu dem Ergänzungslehrgang mitbringen.
Wer einen bestellt hat kann ihn dort in Empfang nehemen.
Wer kommt alles? Am besten per email an mich melden.

Gruß
Winfried
Herbert

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Herbert

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Beitrag 26852 [Alter Beitrag05. März 2003 um 00:12]

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Durch den krankheits- und geschäftsbedingten Ausfall von angemeldeten Teilnehmern am T2-Ergänzungslehrgang sind einige Plätze freigeworden.
Nachdem der Lehrgang ganz ohne "Vorarbeit" besucht werden kann, können sich noch Interessenten bei mir melden. Teilnahmebedingung ist aber ein gültiger T2-Schein.

Herbert
Erwin Behner

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Beitrag 26929 [Alter Beitrag08. März 2003 um 19:49]

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Der 1. Wiederladelehrgang für Raketenmotoren in Deutschland ist zu Ende gegangen. Neben der eigentlichen Lehrgang (mit anschließender praktischer Prüfung) gab es noch neueste Informationen über aktuelle Entwicklungen Rund um SprengG und LuftVG etc.

Darüber hinaus konnten die ersten ihren Salt-3 bei Winfried und Peter abholen. Auch das fliegen kam am heutigen Nachmittag nicht zu kurz. Eine wirklich schöne und interessante Veranstaltung mit zahlreichen netten Gesprächen.

Also mir hat's wirklich super gefallen! Wer nicht dabei war hat mal wieder etwas verpasst!

Viele Grüße
Erwin
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 26934 [Alter Beitrag08. März 2003 um 20:23]

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Hallo Erwin (und alle anderen die dabei waren),

was gibt es bei LuftVG etc. denn für neue Entwicklungen?

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