Neil
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@ A10,
wenn du dir mal die Packung durchgelesen hast die du da abgebildet hast, steht da noch was neben dem Sport. Das ist Lehre. Also wenn tom kein Sport machen möchte, muss er das auch nicht machen, er kann immer noch dabei was lernen.
Was außer noch mehr Probleme bringt uns deine vorgeschlagene Regelung. Bitte mal ausführlich beschreiben was dich dazu bewegt sowas zu schreiben. Man könnte ja auch mal als Anforderung eine mehrseitige Arbeit fordern um festzustellen ob er überhaupt geistig dazu in der Lage ist zu verstehen was er da treibt. Die Sicherheit hängt ja nicht von der sportlichen Fähigkeit ab sondern viel mehr von dem Verständnis des Sportlers. Wie sieht es also damit aus, warum nicht so eine Abstufung machen?
Gruß
Neil
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Christian S.
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Zitat: Die Verwendgung.............
Genau. Lehr- und Sportzwecke im Raketenmodellsport. Und nicht "Lehr- und Sportzwecke im Raketenmodellsport entsprechend den Wettbewerbsstatuten des FAI-Reglements". Ich habe gerade mal ein wenig zum Sportbegriff insbesondere in behördlichem Blickwinkel recherchiert, mit einem sehr beruhigenden Ergebnis: Wenn ich Raketen auf der Wiese fliegen gehe, betreibe ich Modellsport. Wir müssen hier die Begrifflichkeiten der deutschen Sprache berücksichtigen. Diese kennt zum einen Modellbau, also das Anfertigen von Modellen. Wenn man ein Modell dagegen benutzt (fährt, fliegt, schippert, wirft usw.) dann beschreibt dies der übergreifende Begriff "Modellsport". Sport ist nicht nur Wettbewerbssport, sondern umfasst allgemein die körperliche und/oder geistige Ertüchtigung. Auch ein Schiffsmodellbauer, der sein Schiffchen einsam und allein übern See schippern lässt, betreibt Modellsport. Ebenso wie mein Onkel, der morgens nach dem Aufstehen 20 Kniebeugen macht, Sport treibt (natürlich keinen Modellsport). Und es gibt sogar den schönen Begriff "Denksport". Um damit die andere Diskussion in diesem Zusammenhang aufzugreifen: Die BAM-Ausnahmegenehmigung für Flugtage erstreckt sich im Gegensatz dazu vor allem auf den Wettbewerbsaspekt. Hier geht es darum, dass bestimmte internationale Wettbewerbsklassen nur mit nicht BAM/CE-zertifizierten Motoren betrieben werden können, so dass der sportliche Wettbewerb in den entsprechenden Klassen ohne Sondererlaubnis illegal wäre. Dass andere Sportler davon möglicherweise profitieren, weil sie auch die AT's mal endlich auf Heimatboden abfeuern können, ist ein Nebeneffekt. Mehr nicht. Ich hoffe, das hat jetzt der Aufklärung gedient C.
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Rocketom
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Tom, Christian, Neil: Brilliante Beiträge! 100% ACK! Besser hätte ich es nicht sagen können! DR. ROC! Waahh...*hosefesthalt*... !!!
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Dirk
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Zitat: Original geschrieben von pegi
Da steht auch drin, dass man die Dinger "nur mit der beiliegenden Sicherheitszündschnur" anzünden darf.
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Achim
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Allerliebster Josef,
wir alle wissen, wie sehr dir der sportliche Wettbewerb am Herzen liegt und die Tatsache, dass du dich unermüdlich darum bemühst uns zu sportlichen Aktivitäten "hin zu führen", ehrt dich.
aber bitte nicht so!!
Gebt doch mal allen die Möglichkeit, an Wettbewerben teilzunehmen, ohne sich gleich so tief in das Regelwerk der FAI einarbeiten zu müssen. Mit S1F wurde ein vielversprechender Anfang gemacht. Lasst uns jetzt die "Experimentalklasse" auf die Beine stellen. Und zwar so, dass man mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand und gängigen Modellen daran teilhaben kann. Wenn sich die Ausnahmebewilligungen auch auf die Aspekte "Forschung und Lehre" beziehen sollten, (ich weiss es nicht) so besteht hier doch eine wundervolle Mögichkeit, zunächst ohne den Zwangsrahmen der FAI, eine neue Wettbewerbsklasse ins Leben zu rufen, der bestimmt mit weniger Vorbehalten und Vorurteilen begegnet wird, als dies bislang der Fall ist. Ich bin mir sicher, dass hier mit grossen Teilnehmerzahlen gerechnet werden könnte. Auf dieser Grundlage liesse sich dann vielleicht mancher für FAI-konformen Modellsport begeistern. Ich denke, Raketenmodellsport muss einfach atraktiver gemacht werden und die Bereiche Forschung und Lehre wurden bislang sträflich vernachlässigt.
Gruß, Achim
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A10
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Zitat: Original geschrieben von Achim Allerliebster Josef,
wir alle wissen, wie sehr dir der sportliche Wettbewerb am Herzen liegt und die Tatsache, dass du dich unermüdlich darum bemühst uns zu sportlichen Aktivitäten "hin zu führen", ehrt dich.
aber bitte nicht so!!
Hallo Achim ............Hintergrund Es gibt die Gedanken das es bei 75g Gesamtgewicht des Treibsatzes (der Rakete) auf hört. Wobei ich immer der Meinung war man sollt doch wenigstens die 125g wie sie im FAI-Sport vor kommen weiter verfolgen. Man sollte Ihnen ein Mehr an Sicherheit dafür bitten, zum Beispiel Qualifizierungsstufen.
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Neil
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Hi,
mal eine Frage: Warum brauchen wir mehr Sicherheit? Ist schon jemals was schlimmes passiert mit mehr als 75g Treibstoff?.
Gruß
Neil
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Achim
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Zitat: Original geschrieben von A10
Hallo Achim
............Hintergrund
Es gibt die Gedanken das es bei 75g Gesamtgewicht des Treibsatzes (der Rakete) auf hört. Wobei ich immer der Meinung war man sollt doch wenigstens die 125g wie sie im FAI-Sport vor kommen weiter verfolgen. Man sollte Ihnen ein Mehr an Sicherheit dafür bitten, zum Beispiel Qualifizierungsstufen.
Hi Josef, versteh ich nicht. Gilt diese Begrenzung auf 75 bzw. 125g vermutlich nur für FAI? Welchen Sinn würde dann noch T2 machen, der ja beliebig große Treibstoffmengen zulässt? Man kann doch davon ausgehen, dass FAI Sportler ausreichend auf Sicherheit bedacht sind. Weshalb sollten grade die Sportler dann begrenzt werden, der "Nichtsportler" (Freizeitflieger gibts ja nicht) aber nicht, der dann T2 voll ausschöpfen könnte. Oder bezieht sich diese Begrenzung nur auf die Ausnahmebewilligung für nicht zugelassene Motoren im Rahmen des Wettbewerbs? Auch das wäre aber unlogisch, da von der sicheren Bergung der Rakete mit einem nicht zugelassenen Motor nicht mehr Gefahr ausgeht als von einer mit zugelassenem Motor. Beziehen sich die Vorbehalte aber auf die Gefahr die vom Motor selbst ausgeht, so würde das Qualifizierungsprinzip auch nichts nützen, da es sich logischerweise nicht auf die Sicherheit der Motoren beziehen kann. Kann es sein, dass da niemand mehr so wirklich durrchblickt? Gruß, Achim
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Christian S.
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Zitat: Original geschrieben von Achim
Weshalb sollten grade die Sportler dann begrenzt werden, der "Nichtsportler" (Freizeitflieger gibts ja nicht) aber nicht, der dann T2 voll ausschöpfen könnte.
Es gibt keine "Nichtsportler" (siehe oben). C.
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Rolf
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Zitat: Original geschrieben von A10 Es gibt die Gedanken, das es bei 75g Gesamtgewicht des Treibsatzes (der Rakete) auf hört.
??? Was soll nun das? Der private Modellbereich ist ein Bruchteil des SprengG, der Sport noch weniger. Die T2-Zulassung kann man höchstens für den Sport/Privaten beschränken. Da Tx eine Zulassung für technische Zwecke ist, so kann höchstens die Zulassung von Treibsätzen nach BAM-T2 (oder wie auch immer) auf max 75g beschränkt werden. Was ist dann mit den größeren Motoren? Wenn man eine Zulassung braucht, wirds eine neue Klasse geben, für welche es wieder einen Lehrgang gibt. Sonst kann man manche Firmen gleich schließen. Zur Not ists dann Klasse IV, und wenn man die entsprechende Fachkunde hat, ists auch kein Problem. Leider schränkt der Gesetzgeber Teilbereiche immer wieder ein, wenn zuviele eine Berechtigung dafür haben (siehe SP- und Phon-Begrenzung in Klasse II-Böller oder die Qualitätsprüfvorschrift für Klasse IV). <Ironie> Im Eigeninteresse ist es fast nicht ratsam, den Raketenmodellbau in der Öffentlichkeit zu fördern </Ironie>, man beschneidet damit immer seine eigenen Rechte (traurig, aber war). Bleibt wohl in Zukunft nur noch die Möglichkeit, den Herstellerkurs in Laubach zu besuchen (solange es nicht jeder macht).
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