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Erwin Behner
SP-Schnüffler Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Bayern (nähe Augsburg) Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 765 Status: Offline |
Beitrag 37676
[16. Oktober 2003 um 22:46]
Hallo zusammen,
hier sind wohl ein paar Sachen durcheinandergeraden! Ich hoffe ich kann hier etwas zur Klärung beitragen. Durch eine Gesetztesnovelle der EU wurden vor ein paar Jahren die Raketenmotoren den Explosivstoffen zugeordnet. Das Zulassungverfahren wurde durch eine EU-Baumusterprüfung ersetzt. Für eine Übergangsfrist, die zum Ende des Jahres 2002 ausgelaufen war, waren noch die alten Zulassungen gültig. Im Gegensatz zur Pyrotechnik gibt es bei den Explosivstoffen keine Möglichkeit einer Ausnahme von der Zulassung! Deshalb gab es von diesem Zeitpunkt an, keine Möglichkeit mehr für die Veranstaltungen entsprechende Ausnahmen zu erwirken. Inzwischen hat sich dieser Trend wieder umgedreht. Zunächst hatte die BAM, mehr oder minder willkürlich, die Grenze der Raketenmotoren in der Pyrotechnik auf 75 Gramm gelegt. Durch Herbert's unermütliche Arbeit konnte er die BAM dazu erweichen diese Grenze auf die von der FAI vorgebene Grenze von 125 Gramm anzuheben. Es gibt künftig also drei Grenzen: T1 bis 19,99 Gramm - Erwerb ab 18 Jahren (wie gehabt) T2 ab 20 bis 124,99 Gramm - Erwerb nur mit Erlaubnis nach §7 bzw. §27 (bis zu dieser Grenze kann die BAM eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die jedoch strickter Reglementiert wird als bisher) RG ab 125 Gramm - Erwerb nur mit Erlaubnis nach §7 bzw. §27 (Explosivstoff) Viele Grüße Erwin P.S. Zum Rest äußere ich mich ein anderes mal... |
Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 37679
[16. Oktober 2003 um 23:04]
Zitat: Danke Erwin, jetzt ist die Welt wieder in Ordnung. Eine klare Definition, wie man es vom Gesetzgeber gewohnt ist. Dachte schon, die > 125 g sind irgendwo im Nirvana (was ja nicht möglich ist). Hab ich da nicht RG in meinem Schein stehen?... (Scherz am Rande) |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8333 Status: Offline |
Beitrag 37694
[17. Oktober 2003 um 14:55]
Sobald die Motoren ab 125 g eine Baumusterzulassung haben (also die großen Cesaroni oder Aerotech bspw.), kann ich sie mit meinem §27er doch aber immernoch erwerben, verwenden usw.? Nur eine Ausnahmegenehmigung kann für die großen Motoren nicht erteilt werden?
Oliver |
A10
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2003 Wohnort: Verein: Beiträge: 252 Status: Offline |
Beitrag 37704
[17. Oktober 2003 um 15:43]
Sport und Lehre
Im FAI-Raketemodellsport ist zum Beispiel die Größt mögliche Rakete 1000g Schwer und kann 2 X 80NS Motoren haben.( S7) -------------- Raketen über 1000g gehören zu : HPR ? Experimental? |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 37707
[17. Oktober 2003 um 16:35]
Hi,
jetzt hast du doch selber zugegeben das die FAI Regeln uns einschränken. Wäre es nicht toll in größeren Rahmen fliegen zu können? Z.B. EinScalemodell welches wenn es toll aussehen muss >1000g wiegt. Was wiegt Rollis Saturn V oder N1? Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 37730
[17. Oktober 2003 um 21:42]
Zitat: lt. www.rolfstabroth.de die Saturn 4860g und die N1 4000g - jeweils ohne Motoren. Wenn ich das nun richtig verstanden habe, könnte Rolli damit niemals an einem FAI S7 Wettbewerb teilnehmen (noch nicht mal bei der NAR in den USA wo die Grenzen bei 1500g und 125g Treibstoff liegen). Hmmm, was treibt Rolli denn nun da eigentlich? Sport ist es wg. o.g. Grenzen nicht. Modellbau dürfte auch keine anerkannte Forschungsrichtung (Dr. mod.bau?? ) sein, bleibt also nur noch Lehre? Für mich klingt das ein wenig so wie die Disqualifikation eines Hochspringers wegen eines zu hohen Sprunges... It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
Christian S.
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Köln Verein: Solaris-RMB / TRA #11159 L1 Beiträge: 1023 Status: Offline |
Beitrag 37731
[17. Oktober 2003 um 21:54]
Zitat: Hört mich denn keiner? Im Sinne aller deutschen Gesetze und ihrer Ausführungsbestimmungen betreibt Rolli ganz klar Modellsport (s.o). Er betreibt bloß keinen Wettbewerbssport im Sinne der FAI-Statuten. C. Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... |
Rolli
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Halberstadt Verein: AGM TRA#09555 L2, T2 Beiträge: 3005 Status: Offline |
Beitrag 37736
[18. Oktober 2003 um 00:37]
Zitat: Da bin ich ja erleichtert also betreibe ich ja doch was sinnvolles. Ich habe schon an mir gezweifelt... Meine Devise: Ich baue Raketenmodelle, und laß sie fliegen... dass ich mich darüber freue und auch den Zuschauern etwas Freude bringe, brauche ich wohl keinem erzählen Rolli |
Andi Wirth
Überflieger Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Winterthur/CH Verein: ARGOS, TRA, MGSU Beiträge: 1262 Status: Offline |
Beitrag 37737
[18. Oktober 2003 um 00:50]
Vorsicht, Rolli: Wenn's irgend jemandem Spass macht, ist es kein Sport mehr und darum auf jeden Fall verboten!
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Gruss Andi Lebenserfahrung ist die Summe der Fehler, die zu machen sich kein anderer gefunden hat. (Jules Romains) |
Tom Engelhardt
Überflieger
Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Göttingen Verein: RAMOG/TRA L3/Präfekt TRA 123 Beiträge: 1552 Status: Offline |
Beitrag 37774
[19. Oktober 2003 um 10:46]
Zitat: Naja, fast - Sport darf schon Spaß machen, nur reinen Spaß ohne Sport, Lehre, Forschung darfst Du (aufs Raketenfliegen mit Motoren >160 Ns Impuls in Deutschland jedenfalls) nicht haben. Satirischer Gruß, Tom aus Gö |