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Rolf

Epoxy-Meister

Rolf

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Beitrag 43583 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 12:00]

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So, wie es Tomu beschrieben hat, ist es korrekt. Nur:
"...für wissenschaftliche, analytische, medizinische und pharmazeutische Zwecke..."
Das heist natürlich immer, dass es für die Forschung der Hochschule, den pharmazeutischen Betrieb usw. von Interesse sein muß. Desweiteren MUSS die entsprechende Firmenleitung, der Vorgesetzte usw. von dem Vorhaben informiert sein, da diese im Falle eines Unfalles HAFTEN. Treffen diese Bedingungen nicht zu, so ist es selbstverständlich illegal und ein Verstoß gegen das SprengG. Ein Student oder Chemielaborant, welcher an der Uni oder seinem Betrieb ohne direkten Auftrag für private Zwecke irgendwas zusammenrührt, handelt nicht gesetzeskonform. Eigentlich ist das mit dem normalen Menschenverstand leicht nachzuvollziehen, aber leider fehlt es daran manchen Pyromanen doch erheblich.
Felix N

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Felix N

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Beitrag 43584 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 12:07]

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Zitat:
Original geschrieben von emmpunkt


Was ist gefährlicher?
Der Versuch, dieses Wort auszusprechen oder der Besitz des Stoffes????big grin

Nee, im Ernst, was ist das?

Gruss M.




Ich glaub Nitropenta...

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Andreas H.

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Beitrag 43597 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 16:43]

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Zitat:

Original geschrieben von emmpunkt


Was ist gefährlicher?
Der Versuch, dieses Wort auszusprechen oder der Besitz des Stoffes????

Nee, im Ernst, was ist das?

Gruss M.



Ich meine, der Besitz - das Zeug ist auch als "Semtex" bekannt.

PETN
Nitropenta
Pentaerythrittetranitrat

chemisch stabil, hydrolisiert leicht, giftig

(Quelle: Zeman Explosivstoffe)

Folgende Datei wurde angehängt:

Felix N

Überflieger

Felix N

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Beitrag 43598 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 16:48]

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und davon 100gr!?!? Net schlecht, in einer Handgranate sind 80....eek!

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tomu

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Beitrag 43599 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 17:01]

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Bei Pentaerythrittetranitrat handelt es sich um einen brisanten Sprengstoff, der auch als PETN , PENTA, Nitropenta u. a. bezeichnet wird.

Die Ausnahmen die die 1. SprengV ausweisst, ermöglichen in deren Rahmen ein experimentieren auch in D. Und sind deshalb sehr interessant, weil eine Genehmigunig zur Herstellung von Explosivstoffen als Privatmann zu erhalten praktisch unmoglich ist, in jedem Fall aber einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordert und mit jeder Menge kostspieliger, unpraktischer und nervenzährenden Auflagen verbunden ist.

So fallen u. a. auch Heilpraktiker unter die Ausnahmen der 1. SprengV, auch gibt es rechtlich weitere Möglichkeiten z. B. ein eigenes Forschungslabor zu betreiben. Diese Schwellen sind in jedem Falle erheblich niedriger als eine Genehmigung zur Herstellung von Explosivstoffen.

Eine gute Möglichkeit bietet auch das Ausland z. B. im Urlaub eigene Festtreibstoffe/Grains herzustellen und zu testen, ganz spontan fallen mir da Norwegen und Finnland (sehr entspannt) ein, in den USA wird es z. Zt. als Ausländer zunehmend schwieriger. Andere schwärmen von Polen, da war ich aber selbst noch nicht.
Tom

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Tom

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Beitrag 43601 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 18:04]

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Zitat:
Original geschrieben von tomu
Die Ausnahmen die die 1. SprengV ausweisst, ermöglichen in deren Rahmen ein experimentieren auch in D. Und sind deshalb sehr interessant...



Weisst Du eigentlich was Du da schreibst ?

Ich möchte hier nur nochmal Rolf zitieren. Rolf ist vom Fach und kennt sich bestens mit der Rechtslage aus.
Und das steht im Widerspruch zu dem was Du schreibst:

Zitat:
von Rolf:

"...für wissenschaftliche, analytische, medizinische und pharmazeutische Zwecke..."
Das heist natürlich immer, dass es für die Forschung der Hochschule, den pharmazeutischen Betrieb usw. von Interesse sein muß. Desweiteren MUSS die entsprechende Firmenleitung, der Vorgesetzte usw. von dem Vorhaben informiert sein, da diese im Falle eines Unfalles HAFTEN. Treffen diese Bedingungen nicht zu, so ist es selbstverständlich illegal und ein Verstoß gegen das SprengG. Ein Student oder Chemielaborant, welcher an der Uni oder seinem Betrieb ohne direkten Auftrag für private Zwecke irgendwas zusammenrührt, handelt nicht gesetzeskonform.




tomu

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Beitrag 43612 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 20:19]

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Ja, ich weiss ziemlich genau was ich schreibe, den auch ich bin vom "Fach" zumindest Inhaber einer Erlaubnis nach §7 SprenG über den Umgang und Handel mit Explosivstoffen und Eigentümer einer entsprechenden Firma.

Die Frage ob ich weiss was ich da schreibe, finde ich eine ziemliche Unverschämtheit, vorallem von jemand der ganz offensichtlich selbst in der Materie nur oberflächlich bewandert ist.

Ich würde Dir empfehlen die von mir genannte 1.SprengV durchzulesen, dann weisst auch Du um was es geht, bevor Du irgendwelche unterschwelligen Vorwürfe machst. Dort steht nähmlich nochmehr drin, als der gepostete Auszug.

Darüberhinaus zeige ich nur Wege auf die unter den Vorrausetzungen gangbar sind, die man aber nicht gehen muss.

Übrigens auch Dänemark hat einen sehr entspannten gesetzlichen Umgang mir Amateur-Raketentechnik.
Rolf

Epoxy-Meister

Rolf

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Beitrag 43624 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 21:27]

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Ups... entspannt Euch mal ;-)

Denke, wir meinen beide das Gleiche. Die Haftungsfrage steht aber immer im Vordergrund. Erlaubnisscheininhaber haften sogar immer (auch wenn ein anderer was verbock, z.B. Absperrung).

Als Laborinhaber tut man sich auch leichter, da man keine weitere verantwortliche Person hat. Allerdings sollte man dann aber auch die passende Haftpflichtversicherung besitzen. Soll ja auch so Jungunternehmen geben, welche Ihre Versicherung nur für eine Veranstaltung abschließen um Kosten zu sparen. Wenn denen dann das Lager abbrennt, fehlt die Deckung. Da hörte ich doch von einer Feuerwerksfirma, welche Ihren Helfern empfohl, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, da sie bei der Arbeit nicht mitversichert sind.

Möglichkeiten gibt es viele, wie es tomu oben treffend beschreibt. Die Frage ist, wie man es in der Praxis umsetzt. Ein Unfall wegen unzureichender Fachkenntnis ist einer zu viel. Ob in der BRD oder im Ausland.
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 43635 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 22:56]

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Zitat:
Original geschrieben von Rolf
...Da hörte ich doch von einer Feuerwerksfirma, welche Ihren Helfern empfohl, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, da sie bei der Arbeit nicht mitversichert sind.

...das höre ich jetzt schon zum zweiten mal. Bisher wollte ich es ja nicht glauben, dass es sowas gibt, aber wenn Du jetzt auch schon davon anfängst...

Wie heisst der Laden? (Damit ich einen möglicht weiten Bogen darum machen kann!)

Fassungslos,
Stefan
whoa

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Hendrik

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Beitrag 43643 , Re: Chemie [Alter Beitrag09. Februar 2004 um 09:35]

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Hallo tomu!

Zitat:
Original geschrieben von tomu
Ja, ich weiss ziemlich genau was ich schreibe, den auch ich bin vom "Fach" zumindest Inhaber einer Erlaubnis nach §7 SprenG über den Umgang und Handel mit Explosivstoffen und Eigentümer einer entsprechenden Firma.

Die Frage ob ich weiss was ich da schreibe, finde ich eine ziemliche Unverschämtheit, vorallem von jemand der ganz offensichtlich selbst in der Materie nur oberflächlich bewandert ist.





... was nun impliziert, daß Du bestens Bescheid weißt über das Gesetz, seine Kommentierung und wie man sich gesetzlich abgesichert bewegt.
Naja, wenn Du doch so bewandert bist, dann frage ich mich, warum Du folgende Frage aus Realitätsgründen nicht mit Nein beantwortest hast:

Zitat:
Original geschrieben von Mock
Hallo zusammen
Meine Mutter ist Chemieschelaborantin und da wollte ich wissen
ob sie Treibsätze bauendarf





Es ist richtig, das das Gesetzt für Forschung und Lehre einige Türen öffnet.
Es ist richtig, das einige Chemiefirmen Akademikern unter Vorlage des Diploms etc. mehr Chemikalien verkaufen als an Nicht-Akademiker.

Glaube mir eines, tomu, wenn jede(r) Chemielaborant(-in) erlaubt wäre 300 g Nitropenta herzustellen, dann stünde schon längst im SprengG oder der ersten SprengVO:

..... ausgenommen jegliche Art von Chemielaboranten(-innen).

Es wird Deiner Mutter, mock, schwer fallen, trotz ihrer Ausbildung, ein wissenschaftlich technischen Bedürfnis nachzuweisen. Auch einfach nur ein Institut zu gründen reicht nicht, da nicht nur eine gewisse akademische Deckschicht mit sprengstoffrechtlicher Fachausbildung+UVV nachgewiesen werden muß sondern zudem bauliche Gegebenheiten geschaffen werden müssen.
Dein zitierter Paragraph in der 1. SprengVO, tomu, wird oft fehltinterpretiert. Für unsere Hobbyzwecke ist er nahezu irrelevant. Diesbezügliche Anträge einer Privatperson würden bei den Behörden sofort abgeschmettert werden auch wenn Du eine §7-Erlaubnis hast, die habe ich nämlich auch, daran zu kommen ist nicht sonderlich schwer!

Aber in Abetracht dessen, dass ich von den Behörden weiß, dass sie hier mitlesen, würde ich mir nun an Deiner Steller eher darüber Gedanken machen, dass Du Dich in deren Fokus gerückt hast. Würde mich nun nicht wundern, wenn Du in den nächsten Monaten von Deinem zuständigen Beamten des Stattlichen Amtes für Arbeitsschutz und -sicherheit mal einen Anruf bekommst und er Dich nach Deinen gewerblichen §7-Aktivitäten fragt.

Es sei denn er kennt Dich und Du bist vielleicht Inhaber einer tollen großen Pyrotechnik-Firma.
Dies würde aber eigentlich meinem 2. Zitat dieses Postings entbehren...

Insofern würde ich weder Dir, tomu, noch Deiner Mutter, mock, empfehlen sich sprengstoffrechtlich in die Nesseln zu setzen.
Trotz einer normal-typischen §27-Erlaubnis fürs Raketenfliegen mit Treibsätzen über 20 g Treibmittelgewicht bzw. einer §7-Erlaubnis, die Dir den Handel mit z.B. Held5000 erlaubt, darfst Du noch lange nicht das Herstellen explosionsgefährlicher Stoffe betreiben. Reale und ausgestellte Ausnahmen sind mir diesbezüglich auch nicht bekannt, unabhängig von der SprengVO.

Denke mal realistisch:
Rein rechtlich dürfen wir noch nicht einmal, auch mit Fachkundezeugnis und Erlaubnis gemäß §27, nur einen einzigen Motor auf einem Prüfstand abbrennen, geschweige denn am Boden. Dies wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die Verwendungsbestimmungen des Motors. Denn dieser erhielt seine Zulassung rein rechtlich nur unter der Verwendungsauflage: Nur zum Aufstieg von Raketen-Flugmodellen!

Also nicht muß Standschubmessung.
OK., natürlich hat jeder §27er auch das Vernichten im Schein stehen.
Jedoch versteht das SprengG zum Bsp. unter den ordnungsgemäßen Vernichten eines nicht sicher funktionierenen Schwarzpulver-Treibsatzes dessen Auflösung in Wasser und dann ab aufs Feld. Das gilt für SP allgemein.

Und Du denkst nun wirklich an einen realen Freifahrtsschein für alle Chemielaboranten, bzw. Akademiker oder einer privaten Gruppe gem. Deines zitierten Paragraphen in der 1. SprengVO...???

Ich denke, das kann nicht von Dir ernst gemeint gewesen sein.
Bestellt Euch lieber einen Motor von NORIS oder t-rocketry oder bei irgendeiner anderen Fa. Eures Vertrauens. Damit seid Ihr bestens sprengstoffrechlich abgesichert und könnt weder Euch noch anderen Schaden zufügen und ggf. selbst noch zusätzlichen juristischen Repressalien vorbeugen.


Viele Grüße,

Hendrik

PS.: Anbei der Verweis auf unseren Disclaimer:

DISCLAIMER

Raketenmotoren zu bauen gehört sicher zu den anspruchvollsten Aufgaben eines Raketenfliegers. Die auftretenden Kräfte im voraus zu berechnen und sie zu berherrschen, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Leider ist der Selbstbau von Feststoffraketenmotoren in Deutschland streng reglementiert und ohne entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis strengstens verboten.

Das RMB-Team weist deshalb darauf hin:

Die Herstellung von Treibstoffen für Feststoffraketenmotoren (sprengstoffrechtlich Pyrotechnische Gegenstände oder Explosivstoffe) oder kompletten Raketenmotoren ist nur für Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem SpengG zulässig. Die Herstellung darf nur an dafür vorgesehen Arbeitsstellen unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt werden.

Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung sind definitiv Straftaten (keine Ordnungswidrigkeiten!).
Bei Unfällen wird dies mit einer Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr, in besonders schweren Fällen (bei leichtfertiger Gefährdung von Menschenleben) mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Fragen zu Theorie der Raketenmotoren, Berechnungen, Konstruktion etc. sind gerne gesehen, und werden so umfassend wie möglich beantwortet. Fragen nach "Kochrezepten" und konkreten Herstellungsanleitungen werden nicht beantwortet, und das Posting wird nach Mailkontakt mit dem Fragensteller gelöscht.

In diesem Sinne, fly safe!

Für das gesamte RMB-Team,

Tom Engelhardt
Hendrik Lau



SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

http://solaris.raketenmodellbau.org
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