Die rechtliche Lage der Raketeure in D ist...
Die Umfrage ist beendet.
... optimal!
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... ganz ok!
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... nicht so besonders gut!
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... miserabel!
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-sebA-

SP-Schnüffler

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Beitrag 34924 , Startgelände [Alter Beitrag31. August 2003 um 18:09]

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Man Man Man - Nur noch 1 Woche Ferien und immer noch kein passendes Startgelände gefunden!
Deshalb meine Frage an euch:

Braucht man unbedingt die Erlaubnis des Eigentümers auf dem Gelände fliegen zu dürfen? Oder muss man das Gelände nur verlassen, falls ein ausdrückliches Verbot vorliegt?

Gruß, Sebastian
Hermann

SP-Schnüffler

Hermann

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Beitrag 34926 [Alter Beitrag31. August 2003 um 18:19]

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So wie ich es weiß, braucht man die Erlaubnist des Eigentümers
oder Pächters.

Gruß aus GÖ / Hermann

Ps: Ist es ein neuer Trend, hier im Forum Umfragen zustellen wink
Es ist jetzt die Dritte in kürzerer Zeit.big grin

Risiko ist die Bugwelle des Erfolgs.

(Carl Amery)

MikeHB

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MikeHB

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Beitrag 34929 [Alter Beitrag31. August 2003 um 18:32]

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Hallo Sebastian.
Ich habe für "ganz OK" gestimmt. Warum?
Nun, so schlecht is die Lage doch nicht. Es ist doch selbstverständlich das ich die Genehmigung eines Grundbesizers einholen muss. Stell Dir mal vor Du hättest ein Grundstück und jeder würde da so einfach rauflatschen und Löcher in die Luft schießen...
Motoren und die T2-Hürde? Ist IMHO auch OK so. So ist der Raketeur regelrecht gezwungen klein anzufangen und sich mit der Materie von Grund auf vertraut zu machen. Stell Dir vor, jeder dürfte "aus dem Stand" F-Motoren kaufen und fliegen. Ich garantiere für Unglücke!
Also: Das ganze macht bei genauer Betrachtung doch Sinn, oder?

Gruß
Michael

"Clustern? Find' ich Clusse!"
(Von mir)
-sebA-

SP-Schnüffler

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Beitrag 34931 [Alter Beitrag31. August 2003 um 18:52]

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Zitat:
Original geschrieben von MikeHB
Stell Dir mal vor Du hättest ein Grundstück und jeder würde da so einfach rauflatschen und Löcher in die Luft schießen...

Solangs nur die Luft ist... *gg*
Zitat:
Original geschrieben von Hermann
So wie ich es weiß, braucht man die Erlaubnis des Eigentümers
oder Pächters.


Das Problem an der Sache ist, dass nicht jeder Bauer ein Schild mit seiner Telefonnummer und Anschrift auf seinem Acker stehen hat. Wie regelt ihr das mit dem Startgelände? Wo schießt ihr euere Modelle in die Luft? Wie findet ihr neue Startgelände? Gibt es schon Gelände, die nur dafür da sind, Raketen in den Himmel zu schießen? (Bei uns in D)

Muss mich eventuell mal bei meinen Freunden umhören, ob von denen einer einen kennt, der die Erlaubnis zum Raketenstarten rausrückt... *g*

Ich schätze das Problem des Raketenmodellbaus ist, dass eigentlich keiner so genau Bescheid weiß, insbesondere die Behörden.

Und nochwas: 2 von den 3 Umfragen schätz ich kommen von mir... fg

Gruß, Sebastian
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 34935 [Alter Beitrag31. August 2003 um 19:45]

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...also als ich vor ein paar Jahren mal "zufällig" mit ein paar Raketen in meiner alten Heimat (Allgäu) unterwegs war, bin ich - nachdem ich eine schöne Wiese gefunden hatte - einfach zum nächsten erkennbaren Gehöft gegangen und fragte, ob dort jemand den Eigentümer/Pächter davon kennt. Kein Problem - natürlich kannten die den und schickten mich mit einer genauen Wegbeschreibung zum entsprechenden Hof. Dort angekommen trug ich mein Anliegen vor, erklärte wie so eine Modellrakete funktioniert und bot gleich noch an, den anwesenden und vom Anblick der Raktete schwer beeindruckten Filius des Hauses mitzunehmen (und natürlich wieder zurückzubringen), woraufhin ich problemlos das OK für die Flüge bekam.

Sicher kann sowas auch anders ausgehen - aber schlimmer als eine mehr oder weniger (un)freundliche Ablehnung sollte man nicht zu kassieren befürchten müssen smile.

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Johannes (Axe) Haux

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Johannes (Axe) Haux

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Beitrag 34938 [Alter Beitrag31. August 2003 um 19:55]

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Zitat:
Original geschrieben von MikeHB
Hallo Sebastian.
Ich habe für "ganz OK" gestimmt. Warum?
...
Motoren und die T2-Hürde? Ist IMHO auch OK so. So ist der Raketeur regelrecht gezwungen klein anzufangen und sich mit der Materie von Grund auf vertraut zu machen. Stell Dir vor, jeder dürfte "aus dem Stand" F-Motoren kaufen und fliegen. Ich garantiere für Unglücke!
Gruß
Michael




Hi,

hier finde ich die Lage ueberreguliert.
Du brauchst hier fuer einen vollen D schon eine Erlaubnis nach §27 SprengG.
Die Erfahrungen in anderen Laendern zeigen, dass es kein Problem ist den gesamten Low/Mediumpower Bereich (A-G) weitgehend (nach SprengG) unreguliert zu lassen.

Es gibt IMO auch keinen Grund diesen Bereich im SprengG zu regulieren.
Raketentreibsaetze sind !konstruktiv! so ausgelegt, dass sie mit einer langsamen Rate abbrennen. Eine Explosion ist daher ausgeschlossen (vor allem bei AP). Bei AP ist sogar eine Rueckgewinnung nahezu unmoeglich.
Die erhoehte Brandgefaerdung kommt vor allem bei groesseren Treibsaetzen zum tragen. Eine gesetzliche Regelung im hoeheren Impulsbereich (H - O) ist absolut ok. Hier ist in einem Treibsatz so viel Material, dass durchaus Gefahrenpotential gegeben ist (keine Explosionsgefahr!).

Noch ein Kommentar zur allgemeinen Regelungslage.
Mit Gesetzen kann kein Attentat verhindert werden. Ebenso ist es unmoeglich einen wirklich entschlossenen abzuhalten.
Wenn die Gesetzeslage zu restriktiv ist, ist der Schwarzmarkt da.
Der Schwarzmarkt ist um so groesser/verbreiteter je restriktiver die Gesetze sind (historische Beispiel Nr. 1: Prohibition in den USA).

Ebenso habe ich festgestellt, dass bei unterschiedlichen Handhabungen der gleichen Gesetze in D-land sich bei restriktiveren Handhabungen die groessere Gefahr (wirklich Gefahr? Vielleich sollte ich eher schreiben 'Material in nicht erwuenschten Haenden' ergibt.
Beispiel: Mengeneintragung in der Erlaubnis nach §27 SprengG.
Hier im Sueden hat man allgemein eine offene Mengeneintragung (Ich z.B.: Gesamtmenge..nach Bedarf...Lagerrichtlinie ist zu beachten).
Im Norden wird (so wie ich festgestellt habe, es kann auch bundeslandspezifisch sein) durchaus eine konkrete Menge angegeben. Diese Mengenbegrenzung sorgt dafuer, dass der Erlaubnisinhaber peinlich darauf achtet, dass er diese Menge nicht wesentlich unterschreitet (wenn er vor hat die Erlaubnis verlaengert zu bekommen). Er fuerchtet eine weitere Beschraenkung wenn der 'Verbrauch' nicht stimmt.
Daher ist der 'beschraenkte' wesentlich leichter dazu bereit einem 'vertrauenswuerdigen' z.B. Schwarzpulver abzugeben (da damit sein Verbrauch steigt ohne die Kasse zu belasten) als ein 'unbeschraenkter' - der hat keine Vorteil davon - nur Nachteile (Risiko). Es ergibt sich ein gut gefuellter Schwarzmarkt und damit niedrigere Preise.

Gruss Johannes

PS: SebA, dafuer gibt es das Grundbuch. Das kannst Du auf der Gemeinde einsehen (zumeist reicht es jedoch den naechsten Bauern zu fragen - die wissen immer wem welches Stueck gehoert).

Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy)
Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway)
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto Fürst von Bismarck)
-sebA-

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Beitrag 34939 [Alter Beitrag31. August 2003 um 20:07]

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Jo, Danke für die Tips!
Ich werd morgen mal durch die Auen streifen... :P

Gruß, Sebastian
Frank Grajetzky

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Beitrag 34962 [Alter Beitrag01. September 2003 um 15:36]

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Hallo

Ich habe mit "ganz OK" gestimmt und kann mich der Meinung von Michael zu 100% anschließen. Wir können ja immerhin froh sein, daß es überhaupt einen Raketenmodellsport in Deutschland gibt. Die Herren an der Macht könnten ja auch sagen: "gibts net".

MfG
Frank

]
-sebA-

SP-Schnüffler

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Beitrag 34963 [Alter Beitrag01. September 2003 um 15:44]

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Wenn sie das sagen würden, wär's ja noch schöner...

Raketeure an die Macht! Mid-Power Motoren für alle (über 18)!

fg

Gruß, Sebastian
pegi

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Beitrag 34964 [Alter Beitrag01. September 2003 um 16:56]

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Was mich eigentlich mehr nervt als das Sprengstoffrecht (eine Regelung, die die überall außer in Dtl erhältlichen Estes-D-Motoren unter T1 einschließt, wäre ja ganz nett...) ist die luftrechtliche Seite: Dass man für einen 2A-Cluster eine Aufstiegsgenehmigung braucht, selbst wenn man im unkontrollierten Luftraum bleibt. mad
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