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Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 39619 [Alter Beitrag21. November 2003 um 00:17]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4
Jaja, wenns hier nach ein paar Leuten ginge, könnte ich gleich zur Wohlfahrt gehen! wink


...nein, nein, das sind doch alles Werbungskosten smile fg

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A10

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Beitrag 39621 [Alter Beitrag21. November 2003 um 08:07]

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Hallo Rocktry

Aerotech Reloads und Single Use Motoren sind in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung der BAM verwendbar..


Diese Aussage ist so nicht RICHTIG.
MikeHB

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MikeHB

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Beitrag 39623 [Alter Beitrag21. November 2003 um 08:22]

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Hallo Oli.
Bei "Elektronik" zeigst Du den Tiny Timer und den Doppeltimer. Wer sich da nicht auskennt ist evtl. verwirrt. Hast Du den Doppeltimer auch im Angebot? Preis?

VG
Michael

"Clustern? Find' ich Clusse!"
(Von mir)
Oli4

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Beitrag 39644 [Alter Beitrag21. November 2003 um 18:29]

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Zitat:
Original geschrieben von A10
Hallo Rocktry

Aerotech Reloads und Single Use Motoren sind in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung der BAM verwendbar..


Diese Aussage ist so nicht RICHTIG.




Netter Einwurf, A10! Wie wäre es denn RICHTIG? wink Ich korrigiere das dann auch sofort...

cheers,

Oli4

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Dirk

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Beitrag 39647 [Alter Beitrag21. November 2003 um 19:46]

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oja! Und ich bestelle dann sofort ... bounce


A10

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Beitrag 39655 [Alter Beitrag22. November 2003 um 08:54]

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Text für Rocketry


...............Die Ausnahmebewilligung der BAM umfaßt T1- und T2-Motoren. Letztere gehen nach dem neuesten Verständnis der BAM nur bis 75 Gramm Treibstoffgewicht. Damit fallen größere Aerotech-Motoren schon nicht mehr unter diese Ausnahmebewilligung.




Nochmals die Zusammenfassung:

Ausnahmegenehmigung für überschaubare und klar abgrenzungsfähige Veranstaltungen für einen überschaubauen und klar abgrenzungsfähigen Personenkreis

Für die Veranstaltungen gilt:
Es müssen Veranstaltungen sein, die klar mit den FAI-Bestimmungen d.h. mit dem Raketenmodellsport in Einklang zu bringen sind. Also nichts mit "High-Power und kiloweise Startgewicht".

Für den Personenkreis gilt:
Anmeldung in der DAeC-Sportleistungsgruppe der Klasse S (Raketensportmodelle), Zahlung des Startgeldes und Teilnahme an den Wettbewerben ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme.

Es gibt aber noch einen weiteren Personenkreis, der zwangsläufig auch mit berücksichtigt werden mußte. - Es sind die sog. Sportzeugen, die im Veranstaltungsablauf mit den Motoren "in Berührung kommen", sei es als Wettbewerbsleiter oder als Zeitnehmer oder sonstige unterstützende Personen z.B. bei der Modellkontrolle. Wer zu diesen Sportzeugen gehört, regeln die Landesluftsportverbande. In der Regel ist aber ein Kurs und eine Prüfung erforderlich.

Wer möchte da noch zu Hause bleiben ?

von H.G.
Oli4

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Beitrag 39661 [Alter Beitrag22. November 2003 um 13:16]

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Zitat:
Original geschrieben von A10

Text für Rocketry


...............Die Ausnahmebewilligung der BAM umfaßt T1- und T2-Motoren. Letztere gehen nach dem neuesten Verständnis der BAM nur bis 75 Gramm Treibstoffgewicht. Damit fallen größere Aerotech-Motoren schon nicht mehr unter diese Ausnahmebewilligung.


Nochmals die Zusammenfassung:

Ausnahmegenehmigung für überschaubare und klar abgrenzungsfähige Veranstaltungen für einen überschaubauen und klar abgrenzungsfähigen Personenkreis

Für die Veranstaltungen gilt:
Es müssen Veranstaltungen sein, die klar mit den FAI-Bestimmungen d.h. mit dem Raketenmodellsport in Einklang zu bringen sind. Also nichts mit "High-Power und kiloweise Startgewicht".



von H.G.




Moin,

wie NEU ist denn nun das Verständnis der BAM? Auch wenns hier jetzt in offtopic abgleitet, aber die Diskussion "Sport und/oder Spass" hatten wir hier doch schon in einem anderen Fred...ich glaube das war der EAGLE1, oder?

Dazu würde ich gerne mal Hendriks Meinung hören! Erde an Henni? big grin wink

Grüsse,

Oli4

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Stefan Wimmer

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Beitrag 39664 [Alter Beitrag22. November 2003 um 17:38]

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Zitat:
Original geschrieben von A10
Aerotech Reloads und Single Use Motoren sind in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung der BAM verwendbar..

Diese Aussage ist so nicht RICHTIG.





...das kann man so pauschal aber nun auch wieder nicht sagen.

DERZEIT sind in D die Aerotechs sicher nur mit Ausnahmegenehmigung verwendbar.

Es gibt aber nun eine Reihe verschiedener Ausnahmegenehmigungen:
- Zum einen mal die für unsere beim DAeC organisierten Sportler, die aber die oben von A10 für H.G. veröffentlichten Einschränkungen hat.
- Dann kann man begrenzt für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen bekommen, die diese Einschränkung nicht haben müssen, dafür eben zeitlich auf die Veranstaltung (plus ggf. Ausweichtermin) begrenzt sind.
- Und schließlich kenne ich mindestens 2 Personen, die für die ATs eine Erprobungsgenemigung haben (oder hatten, die ist nämlich auch zeitlich begrenzt), damit darf man die dann - wie eben der Name schon sagt - zu Erprobungszwecken ohne andere Einschränkungen verwenden. Das soll dazu dienen, solche Antriebe mal legal auszutesten, bevor man dann ggf. eine Zulassung beantragt.

Für Forschung und Lehre (z.B. ERIG und andere einer Uni angeschlossene Vereinigungen) gelten schon lt. SprengG einige Ausnahmen, die nicht extra beantragt werden müssen.

Ich hoffe, nicht weiter zur Verwirrung beigetragen zu haben,
Stefan

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Beitrag 39677 [Alter Beitrag23. November 2003 um 07:52]

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Hallo Stefan

Zitat:
Original geschrieben von Stefan Wimmer


- Dann kann man begrenzt für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen bekommen, die diese Einschränkung nicht haben müssen, dafür eben zeitlich auf die Veranstaltung (plus ggf. Ausweichtermin) begrenzt sind.





........die Zeit für solche Ausnahmen soll abgelaufen sein.



Dirk

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Beitrag 39678 [Alter Beitrag23. November 2003 um 08:03]

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Zitat:
........die Zeit für solche Ausnahmen soll abgelaufen sein.



Na dann wollen wir mal das beste hoffen.
Hoch lebe die eintönig... *ahem* Einmotorigkeit


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