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oliver

SP-Schnüffler

oliver

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Beitrag 68469 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 14:03]

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Hi Oli4,

da Du auch sehr fit auf dem Gebiet bist, siehst Du eine Möglichkeit diese ganze Thematik in eine Matrix zu bringen ? nach dem Motto :

<= 20gr, mit BAM ohne BAM
< 20gr >75gr mit BAM, ohne BAM, mit Ausnahme ohne Ausnahme
> 75gr. Konformitätsnachweis
zzgl. Verweis auf Gesetztestext ?? usw. usw.

wäre glaube ich eine Supersache, und macht das Ganze transparenter

ciao
Oliver

Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken.
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Oli4

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Oli4

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Beitrag 68470 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 14:09]

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Zitat:
Original geschrieben von Brzelinski
Ich habe ein Schreiben von Dr. H. Michael-Schulz, Oberregierungsrätin, Leiterin der Laboratoriums II.32 "Treibmittel, Munition" vom 8.September 2000. Ich zitiere:


Sehr geehrter Herr Brzelinski,

mit Inkrafttreten des geänderten Sprengstoffgesetztes zum 1.September 1998 wurde die Richtlinie 93/15/EWG in die nationalen Vorschriften übernommen. Raketenmotoren und Raketentreibsätze sind im Sinne der Richtlinie 93/15/EWG bzw. des Spregstoffgesetztes nunmehr Explosivstoffe.

Hilft dieser Text weiter?




Mhmm, ich würde sagen, dass sich da deine Oberregierungsrätin irrt. Laut Definition §3 SprengG wo es um die bestimmungsgemäße Verwendung und Begriffsbestimmung geht, steht unter Abs.1 Satz 2 nämlich folgendes:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes



2. sind pyrotechnische Gegenstände solche Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische (pyrotechnische Sätze, Schwarzpulver) enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen,


Explosivstoffe sind das also nicht, denn die sind in Satz 1 geregelt!

cheers,
Oli4

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Brzelinski

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Beitrag 68473 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 15:36]

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Zusammenfassung T2 Treibsätze. Ich lasse BAM-PT2-0023 weg und schreibe nur 0023.


0023 Schubrakete 5000
0024 Raketenmotor
0055 Raketenmotor Flugrettungssystem
0058 D12-5 (Estetes)
0061 Raketenmotor Flugrettungssystem
0080 Raketenmotor RDS 285
0098 Raketenmotor Flugrettungssystem FRS-AM3
0106 Raketenmotor Magnum 450
0119 Raketenmotor UPI-PFE-200
0120 Paketenmotor UPI-PFE-400
0157 Held 5000
Neil

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Neil

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Beitrag 68489 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 18:43]

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Hi,

ich meine mal gehört zu haben, das Händler in den USA keine Raketenteile mehr an das Ausland verkaufen darf wenn es für Terror oder anders Böses verwendet werden kann.
Das wie gesagt irgendwann mal gehört. Könnte das evtl. der Heckmeck sein mit dem militärischen Treibstoff?

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Andreas H.

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Beitrag 68491 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 18:52]

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Wen es interessiert, der kann bei der BAM ein wenig nachlesen zum Thema Explosivstoffe, Pyrotechnik, etc.
Da sind Raketenmotoren in beiden Kategorien drin!

Gruß Andreas
Andreas H.

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Beitrag 68519 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 22:02]

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Gesetzliche Prüfung von Raketentreibstoffen führen auch diese Kollegen durch. Vielleicht auch ein Weg?

Gruß Andreas
Brzelinski

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Beitrag 68523 [Alter Beitrag14. Februar 2005 um 23:51]

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Zusammenfassung T1 für T2 Scheininhaber.

Auf deutschen Flugtagen sind bei richtiger Auslegung der Gesetzte alle Treibsätze, egal wer der Hersteller ist, geflogen werden. ( Oli4 ) Sie müssen nur weniger als 20 g Treibmasse enthalten. Und zwar ohne Ausnahmegenehmigung. Ohne BAM! Einfach nur zur Freude.




O b i g e s b i t t e s t r e i c h e n

Flugtage richtet der DAeC nicht aus, sondern nur Sportveranstaltungen. ( Stefan Wimmer )
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 68526 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 01:17]

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Das täuscht, Gert. Da gibt noch einige Haken und Ösen, wenn Du Dir den von Oli4 zitierten Text nochmal durchliest.

Deine Liste reduziert sich außerdem auf drei Motoren, von denen zwei nicht erhältlich sind, wenn Flugrettungssysteme ausschließt. Diese werden wir wohl kaum im Sinne ihrer Zulassung in unseren Modellen verwenden dürfen.

Oliver
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 68528 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 01:33]

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Zitat:
Original geschrieben von Tom
Hat sich an dieser Situation eigentlich etwas geändert ?

Ja, einiges:
AT gibt es nicht mehr, dafür wurden die Rechte von Gary aufgekauft und er gründete die Firma RCS. RCS ist nun nicht mehr direkt mit ISP verknotet wie AT es früher wohl war.

Und Jürg hat die Zusage von Gary auf volle Unterstützung (zumindest was Unterlagen etc. angeht - Sponsoren dürfen sich sicher weitehin so zahlreich melden - ähhh) . Habe ich selber bei einem der letzten ALRSe zufällig mitgehört... wink

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Stefan Wimmer

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Beitrag 68533 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 01:53]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4
Gert, wer sagt denn das ein Motor ein Explosivstoff ist?

Ich bin zwar nicht Gert, aber in der EU-Richtlinie wird ein Bezug auf UN-Klasseneinteilungen und -Nummern genommen, für die das Konformitätsverfahren nun gilt. Und da stehen dummerweise die 300er Nummern für Raketenmotoren mit drin. Sicher hatten die Bürokraten dabei die großen Dinger von den Militärs etc. im Blick, aber dummerweise gibt es für unseren "Kleinzeugs" keine eigenen Nummern.

Zitat:
Folge: Die BAM ist nicht das Maß aller Dinge. Wo genau ist bitte die 75g Grenze geregelt? Nirgendwo! Also ist es kein Gesetz, sondern "nur" eine (willkürliche) Weisung der BAM!

Genau. Und die BAM hat diese willkürliche Regelung eingeführt, um überhaupt noch Raketenmotoren irgendwie als Pyrotechnik einordnen zu können. Für die Explosivstoffe sind in den EU-Richtlinien nämlich KEINERLEI AUSNAHMEN vorgesehen und die BAM hätte uns somit keine Ausnahmebewilligungen für unsere letzten Flugtage mehr ausstellen können. Das ganze ist nicht durch EU-Recht gedeckt und die BAM bewegt sich hier (zu unseren Gunsten) auf relativ dünnem Eis.

Zitat:
Wo ist geregelt was Explosivstoffe und was ein pyrotechnischer Gegenstand ist?...im Sinne der "Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen ueber das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen fuer zivile Zwecke"? - In deren Kapitel 1, Ziffer (2) und (3):

"(2) Explosivstoffe sind Stoffe und Gegenstaende, die gemaess den "Empfehlungen der Vereinten Nationen ueber die Befoerderung gefaehrlicher Gueter" als solche betrachtet werden und in der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind.
(3) Diese Richtlinie gilt nicht
- fuer Explosivstoffe einschliesslich Munition, die gemaess dem einzelstaatlichen Recht zur Verwendung durch die Streitkraefte oder die Polizei bestimmt sind;
- fuer pyrotechnische Erzeugnisse;
- fuer Munition, jedoch mit Ausnahme der Artikel 10, 11, 12, 13, 17, 18 und 19."


Wie geschrieben: Raketenmotoren sind dummerweise in genau den "Empfehlungen der Vereinten Nationen..." aufgeführt und fallen deshalb nach dem (durch die Harmonisierung innerhalb der EU in das SprengG übernommenen) EU-Recht leider NICHT unter die in (3) aufgeführten pyrotechnischen Erzeugnisse.


Quelle: Mehrere Unterhaltungen zwischen mir und Mitarbeitern der BAM anlässlich der Frage, woher plötzlich die 75g-Grenze bei den letzten Ausnahmebewilligungen herkam.

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