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Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


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Stefan Wimmer

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Beitrag 68535 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 02:09]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4
Zitat:
(4) § 15 Abs. 1 und 6 und § 27 des Gesetzes, soweit es sich um das Aufbewahren und
Verwenden handelt, sind nicht anzuwenden auf das Einführen und Verbringen von

...
2. Modellraketen in einer Menge bis zu 25 Stück zu je maximal 20 g Treibsatz
durch im Geltungsbereich des Gesetzes nicht ansässige Mitglieder von
Raketensportclubs, zur Teilnahme an sportlichen oder Brauchtumsveranstaltungen,
sofern die Teilnahme durch eine Einladung der veranstaltenden Vereinigung
nachgewiesen wird und das nicht verbrauchte Pulver oder die nicht verbrauchten
Modellraketen spätestens innerhalb eines Monats vom Zeitpunkt der Einfuhr an
gerechnet wieder ausgeführt werden.

Obiges bedeutet: Die Zulassung ist überhaupt nicht nötig! Noch nicht mal eine Ausnahme ist nötig. Das bedeutet auch: Jeder T2-Schein Inhaber darf im Rahmen eines Flugtages alle AT RMS 18 oder 24 bis 20g Treibmittel fliegen ohne eine Ausnahme der BAM, die ihm von jemandem der NICHT ANSÄSSIG ist (z.B. Jürg) "überlassen" wurde.

...dummerweise gilt dies aber nur für SPORTVERANSTALTUNGEN (unter Brauchtum fallen wir leider (noch?) nicht) - und die richtet im Raketenmodellsport immer noch der DAeC nach den FAI-Richtlinien aus. Irgendein Flugtag, zu dem wir Jürg (oder wen auch immer) aus dem Ausland einladen reicht leider nicht!

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Brzelinski

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Beitrag 68542 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 10:03]

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Ist das richtig:

1) BAM, Treibstoffmenge < 75 g : Pyrotechnischer Gegenstand.

2) Treibstoffmenge > 75 g: Explosivstoff
Rocketboy25

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Rocketboy25

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Beitrag 68544 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 11:46]

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Nach Ansicht der BAM schon.

Abstürzende Einbauten:#43251
Christian S.

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Christian S.

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Beitrag 68545 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 11:56]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan Wimmer
...dummerweise gilt dies aber nur für SPORTVERANSTALTUNGEN (unter Brauchtum fallen wir leider (noch?) nicht) - und die richtet im Raketenmodellsport immer noch der DAeC nach den FAI-Richtlinien aus. Irgendein Flugtag, zu dem wir Jürg (oder wen auch immer) aus dem Ausland einladen reicht leider nicht!



Auch da würde ich die Definition in Frage stellen. Ich habe da auch schon mit unserem leider verstorbenen Obersportler A10 schon einmal eine Diskussion geführt. Sport ist nicht identisch mit Wettbewerb.

Wenn ein Leichtathletikverein einen Volkslauf ohne Zeitmessung veranstaltet, bei dem es allein um die Fitness geht, ist das ganz eindeutig ebenso eine Sportveranstaltung wie eine Kreis-, Landes- oder sonstige Meisterschaft. Sport ist jede Ausübung einer sportlichen Betätigung - auch ohne Leistungsmessung.

In der deutschen Sprache existiert der Begriff Modellsport für jenen Umgang mit Modellen, der über den reinen Modellbau hinausgeht. Wenn ich also ein funktionstüchtiges Modell fliege, fahre, schwimme oder sonstwas, betreibe ich Modellsport. Auch wenn ich meine Rakete zum Vergnügen fliege oder meinen Heli über die Felder scheuche.

Im übrigen ist Vergnügen durchaus ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Sportbegriffs. Ohne Spaß kein Sport. Leider auch nicht ohne Quälerei. Und da wird es für uns sogar gefährlich: In der eher theoretischen wissenschaftlichen Diskussion um den Begriff "Sport" wird nämlich aktuell der Modellbereich explizit vom Sportbegriff ausgeschlossen - und zwar einschließlich aller Wettbewerbe. Es wird allgemein in Abrede gestellt, dass die Beeinflussung eines motorisierten oder nicht motorisierten technischen Geräts durch eine Fernsteuerung eine sportliche Tätigkeit darstellt. Und wir haben für unsere Raketen nicht einmal eine RC-Anlage, sondern nur einen Startknopf.

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Brzelinski

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Beitrag 68548 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 12:39]

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Christian Schims,

was machen wir da. Das ist doch etwas das man klären kann. Soll ich mal an die Bam schreiben und um Klärung bitten. Oder willst du das machen, oder ein anderer?

Ich denke, daß die Bam zur Klärung solcher Fragen zuständig ist und das, bei richtiger Fragestellung, auch gerne macht.
Brzelinski

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Beitrag 68554 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 14:29]

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Für das Einführen, Verbringen von Explosivstoffen ist ein Antrag auf Verbringungsgenehmigung von Explosivstoffen nach Art. 9 der RL 93/15/EWG oder nach §25a der 1. SprengV erforderlich.
Dieser kostet 10,23 - 15,34 Euro. Gewerblich 30,68 - 153,39 Euro.
Verbracht werden können alle CE- zugelassenen Explosivstoffe also Stoffe mit EG-Baumsterprüfbescheinigung.

Merkblatt
www.bam.de/service/amtl_mitteilungen ...

Für Pyrotechnische Gegenstände ist sie nicht erforderlich!

Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 68556 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 14:51]

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Was ist erforderlich? Dein Link ist kaputt.

Oliver
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oliver

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Beitrag 68559 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 15:37]

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Zitat:
Im übrigen ist Vergnügen durchaus ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Sportbegriffs. Ohne Spaß kein Sport. Leider auch nicht ohne Quälerei. Und da wird es für uns sogar gefährlich:...........



Hi Christian,

die Raketenfliegerei ist weltweit als Sport anerkannt. Von der Ecke brauche wir uns keine Sorgen machen.

Meines Wissens können wir auch als Verein einen sportlichen Wettbewerb initieren, so z.B. geplant für dieses Jahr der BC80 und BC125-Cup.

@Gert : Danke für Dein Angebot, aber ich glaube, dass scon einige Personen mit der BAM in mehr oder weniger direkten Kontakt stehen.

ciao
Oliver

Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken.
- Pythagoras -

Modellbau-Factory
Brzelinski

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Beitrag 68560 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 16:02]

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Stehe ich auch. Nur in letzter Zeit nicht mehr. Ich habe auch schon einen angeschrieben.

Ich warte auch noch eine weile. Hoffe, das sich einer findet.
Christian S.

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Christian S.

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Beitrag 68561 [Alter Beitrag15. Februar 2005 um 16:10]

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Zitat:
Original geschrieben von oliver
die Raketenfliegerei ist weltweit als Sport anerkannt. Von der Ecke brauche wir uns keine Sorgen machen.



Hallo Oliver, ich wollte nur verdeutlichen, dass man die Begrifflichkeiten hinterfragen muss. Sport ist nicht nur Wettbewerb und nicht jeder Wettbewerb ist automatisch Sport. Wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir den Sportbegriff selbst enger auslegen als eigentlich notwendig und üblich. Jeder Flugtag ist Sport, egal ob mit oder ohne Leistungsvergleich.

Noch ein Beispiel: Ein Sportfischer bleibt (sogar in behördlichen Regelungen) ein Sportfischer, auch wenn er rein zu seinem Vergnügen angeln geht.

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