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Scorpion_XIII

Poseidon

Scorpion_XIII

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Beitrag 6987951 [Alter Beitrag24. März 2009 um 20:16]

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Die Zeitspanne der Erlaubnis ist glaube ich unterschiedlich, das kann ein Jahr oder auch mehrere sein.

Geändert von Scorpion_XIII am 24. März 2009 um 20:16


t(h)rust in GARDENA
muefel

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muefel

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Beitrag 6987953 [Alter Beitrag24. März 2009 um 20:17]

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hmm
naja macht ihr dass immer?
PyroHunter

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Beitrag 6987958 [Alter Beitrag24. März 2009 um 22:10]

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Da der Name des Themas Wara-Recht ist. Habe ich auch gleich mal eine frage. Wieviel Bar darf man eigentlich aufpumpen bevor der Raketentank vom TÜV abgenommen werden muss?

@ muefel bin zwar kein Wara Flieger aber es wird dir keiner so schnell nachweisen können ob du jetzt 30 oder 50m hoch warst. wink

Östlichster Raketenflieger Deutschlands.
Neil

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Neil

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Beitrag 6987959 [Alter Beitrag24. März 2009 um 22:20]

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Hi,

es gelten für WaRas das gleiche wie für Modellflugzeuge. Solange die unter 5kg wiegen und keinen Verbrennungsmotor haben, können diese überall gestartet werden, wenn man vorher den Grundstückseigentümer gefragt hat und man sich im richtigen Luftraum befindet. Dafür muss man allerdings auf einer Karte nachschauen.
Was allerdings etwas fraglich ist, sind die 20g Treibmittel. Die dürften bei einer WaRa deutlich überschritten sein. Allerdings scheint das aus dem Sprengstoffgesetz abgeleitet zu sein.
Ihr könnte ja mal bei eurer zuständigen Behörde nach einer Aufstiegsgenehmigung für WaRas nachfragen.

Zu dem Druck. Der TÜV ist eigentlich dafür nicht zuständig da es sich nicht um ein Druckbehälter handelt sondern Eher um ein Gerät. Da es aber ab 30m Flughöhe am Luftverkehr teilnimmt gelten eigentlich die Regeln für Druckbehälter oder Geräte in Fluggeräte.
Bei Druckbehälter die nicht in Fluggeräte eingebaut werden, müssen diese erst ab 250lbar geprüft werden.

Gruß

Neil

P.S.: Das alles ohne Gewähr!

Geändert von Neil am 24. März 2009 um 22:22


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Scorpion_XIII

Poseidon

Scorpion_XIII

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Beitrag 6987961 [Alter Beitrag24. März 2009 um 22:37]

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Wasserraketen sind begrifflich keine Flugmodelle (§16 1. LuftVO)
Es ist also egal ob sie unter 5kg wiegen, einen Treibsatz unter 20g haben oder sonstwas.

Sie sind somit fern- oder ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb (§16 5. LuftVO) und die sind generell erlaubnispflichtig.

t(h)rust in GARDENA
Neil

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Neil

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Beitrag 6988900 [Alter Beitrag25. März 2009 um 07:58]

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Zitat:
Wasserraketen sind begrifflich keine Flugmodelle (§16 1. LuftVO) Es ist also egal ob sie unter 5kg wiegen, einen Treibsatz unter 20g haben oder sonstwas.



Wenn du dir das Leben schwer machen willst und deine Raketen nicht Flugmodell nennst, bitte schön!
Dann erklär mir aber mal warum dann Smoker wiederum Flugmodelle sind. Das wurde ja weiter oben mal behauptet.

Gruß

Neil

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wolke

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Beitrag 6988902 [Alter Beitrag25. März 2009 um 13:50]

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Hi!

Falls jemand innerdeutschlands wohnt und wissen will, was für ein Luftraum über ihm ist, dann einfach eine Private Nachricht an mich, ich hab ganz Deutschland in Form von ICAO-Karten zu Hause liegen... (Segelflieger eben).

Grundsätzlich ist erstmal G die erste Schicht, in der Nähe von Verkehrsflughäfen (Hamburg, Hannover, Berlin etc.) trefft ihr auf D.

EDIT: Es gibt für GoogleEarth die Lufträume zum herunterladen: http://www.dfc-saar.de/index.asp?REDIR=http://www.dfc-saar.de/GPS/Luftraeume/luftraeume_garmin.htm
Spalte KMZ GE! Im Googleearth dann auf den entsprechenden Eintrag (in "Meine Orte") klicken (Lufträume Deutschland 2007), also auf das + und dann CTR und D auswählen!
Aber vorsicht: Lufträume sind sehr flach, mit vorsicht prüfen, wie tief sie runtergehen (normalerweise nur die Ctr). CTR ist aber immer D (in DE)!!

Grüße
Olli

Geändert von wolke am 25. März 2009 um 15:29


Je mehr Käse, desto mehr Löcher.
Je mehr Löcher, desto weniger Käse.
Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse.
rocketboyy

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Beitrag 6988907 [Alter Beitrag25. März 2009 um 19:42]

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Also ich habe mal iergendwie gehört dass mann wenn die Rakete über 5kg wiegt und eine Höhe von 150 m erreicht brauch man eine Erlaubnis, weil die Rakete sonst den Flugverkehr stören könnte .Keine Ahnung ob das stimmt aber es klingt Logisch


gruß Padi

Der Zweck hat den Zweck den Zweck zu bezwecken und wenn der Zweck den Zweck nicht bezweckt, dann hat der Zweck überhaupt kein Zweck
muefel

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Beitrag 6988908 [Alter Beitrag25. März 2009 um 20:55]

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sry hab kein GoogleEarth aber mein Vater mein bei uns ist die Flugzone C gibts das??
und wenn ja was heißt das?
kann man das nicht auch in der Gemeinde nachfragen???
Übrigens danke für die Antworten und Links

muefel

Geändert von muefel am 25. März 2009 um 21:02

Neil

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Neil

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Beitrag 6988910 [Alter Beitrag25. März 2009 um 21:28]

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Hi,

das beste ihr geht zum nächst gelegenen Flugplatz für Sportflugzeuge. Also nicht gerade Frankfurt International. Da könnt ihr nachfragen oder auf eine Karte schauen. Vielleicht findet ihr dort sogar einen der euch die Karte erklärt.
Schaut mal hier vorbei. Da ist das ganz nett erklärt.

Gruß

Neil

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