Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Erlaubnis nach §27 SprengG (T2-Schein): Formulierungshilfe
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Paul

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Paul

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Beitrag 93810 [Alter Beitrag17. Januar 2006 um 19:49]

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Hallo,
Wie soll ich z.B das verstehen?
Zitat:
In der Tabelle in Anschnitt I lasst ihr euch dann noch die benötigten Mengen Raketenmotoren, Treibladungen/Treibsätze, Schwarz-/NC-Pulver und Anzündmittel eintragen. Fasst dabei die Mengen nicht zu knapp, sonst müsst ihr zwischendurch nochmal (kostenpflichtig) aufstocken lassen.



Wenn ich zu Hause mein "Material" lagern will , bin ich sowieso eingeschrängt-Aufbewahrung "Kleiner Mengen"
Wenn Schwarzpulver dann max. 1kg. Ohne Schwarzpulver aber Treibladungen NC z.B Treibladungen für BC Motoren max. 3kg. Die 3kg kann ich dann mit Raketenmotoren kombinieren.

Paul

Geändert von Paul am 17. Januar 2006 um 19:52

Oliver Arend

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Beitrag 93816 [Alter Beitrag17. Januar 2006 um 20:28]

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Wenn Du nur 1 kg SP eingetragen hast, innerhalb der 5 Jahre aber mehr verbrauchst, dann kannst Du keins mehr kaufen sondern musst warten bis Du den Schein sowieso verlängerst, oder aber die Menge aufstocken lassen.

Oliver
Paul

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Paul

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Beitrag 93819 [Alter Beitrag17. Januar 2006 um 20:40]

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Soll das heissen, lagern ist eine Sache und das was in dem "Schein" eingetragen ist beziet sich nur auf den gesamten Verbrauch in den nächsten 5 Jahren?

Paul
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Beitrag 93823 [Alter Beitrag17. Januar 2006 um 21:01]

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Genau. Von daher übersteigen die Mengen, die im Schein eingetragen sind, idealerweise Deine Lagermöglichkeiten. Ob Dir der gute Mann nun aber 2 kg Schwarzpulver auf einmal verkaufen wird, weil 5 kg eingetragen sind, weiß ich nicht, weil Du damit ja fast mit Sicherheit die Lagermengen überschreitest.

Baden-Württemberg hat das ganze einfacher gelöst, da stehen keine Mengen drin, da muss man nur einfach selbst aufpassen dass man die Lagermengen nicht überschreitet. Verbrauchen kann man ja so viel man will (jeden Tag n 10x BC360-Cluster starten oder so...).

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 17. Januar 2006 um 21:02

Paul

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Beitrag 93831 [Alter Beitrag17. Januar 2006 um 21:50]

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Wer braucht schon 5 kg Schwarzpulver? Ich meine, ich komme mit 100g aus. Mit den Motoren muß aber genauer rechnen. Danke Oliver , hast du mir sehr geholfen.

Paul
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Beitrag 93849 [Alter Beitrag18. Januar 2006 um 06:36]

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Zitat:
Original geschrieben von Paul

Wer braucht schon 5 kg Schwarzpulver?



Hi Paul,

ich habe Flugtage erlebt an denen Tom nach einem halben Tag in seine SP Dose guckte und fragte wo alles (ca. 750 Gramm) hin ist.
Das war dann kollektiver Verbrauch weil sich jeder man bedient hat.
*nochmals "Danke" an Tom an dieser Stelle angel *

Der §27 regelt ja "Bedürfnisorientiert", d.h. das Du das bekommen sollst was Du benötigst.
Wenn nun z.B.: zwei Kg eingetragen sind und Du nach drei Jahren nichts mehr hast gehst Du zur Behörde und läßt Dir nochmals was eintragen.
Das kostet aber Geld.

Wenn Du z.B.: zehn Kg eingetragen hast und nach fünf Jahren bei der Verlängerung "nur" drei Kg verbraucht sind wird Dir der Sachbearbeiter für die kommenden fünf Jahre weniger eintragen weil Du offensichtlich keine zehn Kg verbrauchst (verbrauchen, benötigen, bedürfen --> Bedürfnis)
Das kostet zwar auch Geld aber die Bearbeitungsgebühren fallen ja eh an bei der Verlängerung.

Gruß Jens

Jetzt habe ich aber nochmal eine Frage auf die ich bis jetzt zumindest keine befriedigende Antwort erhalten habe: Das Überlassen.

Wenn mich jemand bittet ihm aus losgistishen Gründen ein Kg SP zum Flugtag mitzubringen welches ich vorher kaufe zusammen mit einem Kg welches für mich bestimmt ist bekomme ich vorort zwei Kg in meinen Schein eingetragen.
Wenn ich jetzt XY auf dem Flugfeld das "bestellte" Kg übergebe steht es ja noch in meinem Schein, nicht in seinem.
Frage: Was geschieht nun mit der "Buchhaltung"?
Streiche ich das Kilo bei mir raus mit dem Vermerk wer es wann bekommen hat und trage es bei ihm ein?
Oder trägt man es nur beim Empfänger ein und streicht nichts bei sich und hat Resourcen bei sich "verschwendet"?


Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Christian S.

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Beitrag 93855 [Alter Beitrag18. Januar 2006 um 09:45]

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Zitat:
Original geschrieben von J.Boegel

Jetzt habe ich aber nochmal eine Frage auf die ich bis jetzt zumindest keine befriedigende Antwort erhalten habe: Das Überlassen.

Wenn mich jemand bittet ihm aus losgistishen Gründen ein Kg SP zum Flugtag mitzubringen welches ich vorher kaufe zusammen mit einem Kg welches für mich bestimmt ist bekomme ich vorort zwei Kg in meinen Schein eingetragen.
Wenn ich jetzt XY auf dem Flugfeld das "bestellte" Kg übergebe steht es ja noch in meinem Schein, nicht in seinem.
Frage: Was geschieht nun mit der "Buchhaltung"?
Streiche ich das Kilo bei mir raus mit dem Vermerk wer es wann bekommen hat und trage es bei ihm ein?
Oder trägt man es nur beim Empfänger ein und streicht nichts bei sich und hat Resourcen bei sich "verschwendet"?




Du trägst das Kilo beim Empfänger ein und hast bei Dir Ressourcen "verschwendet". Der Schein kennt nur "rein" und nicht "raus". Gott sei Dank, würde ich sagen, denn wenn Du für jeden Motor auch noch die Verwendung eintragen müsstest, hättest Du Bürokratismus pur. Naja, und die Sache mit der Verschwendung ist relativ. Ich habe in meinem T2-Schein 10 Kilo eingetragen, da ist auch eine solche Aktion mit berücksichtigt.

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
J.Boegel

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Beitrag 93859 [Alter Beitrag18. Januar 2006 um 10:08]

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Moin,

das mit der "Verschwendung" ist nicht negativ gemeint, mir fiel lediglich kein anderes Wort ein.

Es ging einzig um die Verfahrensweise, zu klären wie ein solcher Fall gehändelt wird.

Aber schön wie schnell sich manches klärt!

Gruß Jens

Geändert von J.Boegel am 18. Januar 2006 um 10:10


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Beitrag 93881 [Alter Beitrag18. Januar 2006 um 16:12]

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> Wenn Du z.B.: zehn Kg eingetragen hast und nach fünf Jahren bei der Verlängerung "nur" drei Kg verbraucht sind wird Dir der Sachbearbeiter für die kommenden fünf Jahre weniger eintragen weil Du offensichtlich keine zehn Kg verbrauchst (verbrauchen, benötigen, bedürfen --> Bedürfnis)
Das kostet zwar auch Geld aber die Bearbeitungsgebühren fallen ja eh an bei der Verlängerung.

Naja, da wird man dem Mann doch sicher gut zureden können. So nach dem Motto "Habe ich eintragen lassen, weil anderswo ebenso praktiziert, ohne irgendwelche Probleme. Außerdem bin ich Student, hab wenig Geld, war zwei Jahre im Ausland usw., da verbraucht man eben sehr wenig."... Da würde ich mir gar nicht so die Sorgen machen, außerdem wird mein Schein das nächste Mal in Stuttgart verlängert, vllt. streichen die mir auch einfach die Mengenbegrenzungen.

Oliver
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Zitat:
Original geschrieben von J.Boegel



...nun macht euch mal nicht unnötige Sorgen!
In meinem Schein sind bei manchen Dingen 50kg eingetragen, die ich noch nie in einem 5-Jahren-Zeitraum ausgenutzt habe. Trotzdem wurde ich bei mittlerweile 3 Verlängerungen darauf noch nicht mal angesprochen, geschweige denn, dass die Behörde da etwas beschnitten hätte...

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
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