Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Wasserraketen > Raketenbau > Wasserrakete mit faltbaren/steckbaren Flossen: Aurora I/II, Minimi
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telejunky

Muffenschrumpf-Azubi

telejunky

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Beitrag 7058906 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 13:07]

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Da sich vllt nicht jeder den ersten beitrag durchlesen wird:

Schon komisch, wenn man eine normale (fantasie, ohne milit. Absichten, Modellbau halt) Wasserrakete schräg abschießen will, damit diese primär horizontale Strecke zurücklegen soll wird man dumm angeguckt. Wenn jemand eine V2 nachbaut, dann haben alle hohe Achtung... siehe http://www.raketenmodellbau.org/forum?action=viewthread&page=1&threadid=7018

Ich finde es aber als Modellbauer sehr beachtenswert, was der Herr da zustande gebracht hat!

Geändert von telejunky am 24. Juli 2009 um 13:07


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MarkusJ

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Beitrag 7058909 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 13:30]

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Naja, das hat etwas mit dem Sicherheitskodex zu tun und mit der Angst, dass irgendwelche übereifrigen Beamten oder ein profilierungssüchtiger Politiker anfängt, uns noch weiter einzuschränken.

mfG
Markus

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robby2001

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robby2001

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Beitrag 7058926 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 20:09]

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Moin!

Nanu, bist ja immer noch da!? Ich dachte, du wolltest gehen?

Zitat:
Schon komisch, wenn man eine normale (fantasie, ohne milit. Absichten, Modellbau halt) Wasserrakete schräg abschießen will, damit diese primär horizontale Strecke zurücklegen soll wird man dumm angeguckt. Wenn jemand eine V2 nachbaut, dann haben alle hohe Achtung



Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

ES IST VERBOTEN EINE WASSERRAKETE SCHRÄG
ABZUSCHIESSEN! Fertig aus. Daran gibt´s nichts zu diskutieren.

Im übrigen hat Kabelmann eine A4 nachgebaut und keine V2 wink

Und jetzt noch etwas zum Starten von Raketen aus Rohren.

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1.1 WaffG. sind "Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

Damit fällt also eine Wasserrakete, die aus einem Rohr gestartet wird unter das Schusswaffengesetz.
Der Erwerb, Besitz, Gebrauch und insbesondere der Bau von Schusswaffen erfordert eine entsprechende
behördliche Genehmigung.

Ein Verstoß gegen das Schusswaffengesetz ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und kann
mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das bedeutet für dieses Forum, dass hier keine Anleitungen bzw. Bauberichte solcher Schusswaffen
veröffentlicht werden.

Bedeutet kurz gesagt, du verstößt mit deiner Rakete 1. gegen unsere Sicherheitsrichtlinien und
2. gegen das Waffengesetz.


Ich möchte dir trotzdem nochmal die Frage stellen, was du hier möchtest!
Du solltest mittlerweile bemerkt haben, dass viele Mitglieder hier diesem Forum in Bezug auf Videospiele,
Raketen und Raumfahrtpioniere anderer Auffassung sind als du. Daran wirst du nicht viel ändern können.

Du solltest daher dich darauf konzentrieren deine (den Gesetzen und Richtlinien entsprechenden)
Raketen hier vorzustellen bzw. deine sachlichen Gedanken und Fragen hier zu veröffentlichen.

Ansonsten würde ich dir raten, ein anderes Forum zu suchen.

Gruß Robert


petsie95

Anzündhilfe

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Beitrag 7058930 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 22:59]

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Moin
starte die Rak doch einfach senkrecht miss die Höhe und dann müsstest du wissen ob die Rak über den Fluss(entschuldigt ich weis gerade nicht welcher es war) oder nicht.

Auf dem eigenen Grundstück dürfte man es doch eigl. machen oder?
mfg Peter
MarkusJ

Gardena Master of Rocketry


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Beitrag 7058932 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 23:42]

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Peter, dem Sicherheitskodex sind Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken absolut schnuppe.

mfG
Markus

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petsie95

Anzündhilfe

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Beitrag 7058934 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 00:04]

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Ich meine das Waffen gesetz
Ich meine man darf mit ein paar Waffen auf dem eigenen Grundstück machen was man will das Geschoss darf das Grundstück nur nicht verlassen.
mfg Peter
telejunky

Muffenschrumpf-Azubi

telejunky

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Beitrag 7058945 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 13:06]

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Danke robby das wusts ich nicht mit dem Gesetzestext.

Aber dann warum wurden solche konstruktionen bei den freestyle physics 2007 erlaubt?


Fairerweise müsstet ihr den Autor Stefan23 bitten diese Bilder von aus dem Archiv zu entfernen. Da diese ebenfalls einen lauf haben-

Was ist die Definition von Lauf? Geschlossenes Rohr/etwas? Die Führung mittels dreier kleinerer Rohre?

Fakt ist: Ich falle nicht unter das Schusswaffen gesetz:

"Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden"
Lauf ja, den hat sogar vermutlich jede Rakete mit den drei startstäben zur stabiliesierung, da diese ja das gleiche Prinzip verfolgen.

Aber nun dazu: warum falle ich nicht drunter? Die zweite Bedingung war dass es ein Geschoss sein muss.
"es hat keinen eigenen Antrieb, sondern wird von außen beschleunigt. Dabei wird dem Körper eine Initialenergie zugeführt" in dem Falle traue ich Wikipedia, da keine Anmerkung zur Unvollständigkeit da steht > klick <. Eine Rakete hat einen eigenen Antrieb. Ist demnach kein Geschoss smile


Geändert von telejunky am 25. Juli 2009 um 13:06


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MarkusJ

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Beitrag 7058947 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 13:29]

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@Peter: Ich glaube dass es dem Staat überhaupt nicht egal ist, wenn du auf deinem Grundstück mit selbstgebauten Kanonen rumballerst.

Ich muss zugeben, ich halte die Argumentation mit der Schusswaffe für etwas weit hergeholt halte ...

Im übrigen, Bilder bitte ins Forum und nicht auf Imageshack oder andere Imagehoster oder Webspace hochladen - sonst haben wir in ein paar Jahren Threads ohne wirklichen Sinn.

Im übrigen ist die Diskussion imho relativ müßig, zumindest für mich ist der Hauptkritikpunkt eigentlich der horizontale Abschuss der in krassem Kontrast zum Kodex steht.
Der Start aus der Röhre weckt halt gewisse Assoziationen, die nur bedingt förderlich für unser Hobby sind.

Die Frage nach einer Mechanik zum ausklappen der Fins halte ich zumindest für technisch interessant.

mfG
Markus

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tr0815

Raketenbauer

tr0815

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Beitrag 7058948 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 16:51]

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@Robert

Du begründest, warum eine (Wasser-)rakete nicht aus einem Rohr gestartet werden kann mit dem WaffG.
Das Verbot des schrägen Starts sollte ebenso gesetzlich begründet sein, sonst hat Dein Diskussionverbot
einen komischen Beigeschmack (insbesondere für Neulinge im Forum).
Zitat:
ES IST VERBOTEN EINE WASSERRAKETE SCHRÄG ABZUSCHIESSEN! Fertig aus. Daran gibt´s nichts zu diskutieren.



Zum angeführten Paragraphen des WaffG:
Zitat:
"... zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."


Die Rakete wird nicht durch einen Lauf getrieben! Das Rohr dient lediglich der Führung.
Geschosse müssen in den Lauf eng einpasst sein, weil anderenfalls die Treibladung am Geschoss vorbeiströmen würde. Da bei Schusswaffen im Sinne des WaffG nichts von der Treibladung vorbei strömen kann, wird das Geschoss aus dem Lauf getrieben.

Christoph

Geändert von tr0815 am 25. Juli 2009 um 16:52

MarkusJ

Gardena Master of Rocketry


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Beitrag 7058952 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 17:11]

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telejunky hat mich bereits bezüglich des Kodex angeschrieben, ich verlinken ihn hiermit aber nocheinmal.
Dieser Kodex ist eigentlich für Smoker gedacht, viele Punkte (speziell die Materialwahl und Startbedingungen) sind auch für uns relevant.

Ob es bezüglich des Startwinkels gesetzliche Einschränkungen gibt, und wie diese Aussehen, ist mir nicht bekannt.

mfG
Markus

Geändert von MarkusJ am 25. Juli 2009 um 17:12


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