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Thomas

Raketenbauer

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Beitrag 7058908 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 13:23]

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Muss man eigentlich Raketenstarts auch anmelden?

Da steht ja:

"Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klassen III, IV oder T ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen,"


Oder sind Raktenmotoren keien Feuerwerk?

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7058911 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 15:22]

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Sind kein Feuerwerk. Zumindest nicht bis zum 1. Oktober, hab mir Deinen Link noch nicht angeschaut.
Raketenstarts muss man ab 20 g Treibstoffmasse beantragen, §16 LuftVO.

Oliver
Andreas B.

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Beitrag 7058935 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 01:17]

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Hallo Leute,

vielen Dank für eure zahlreichen Infos, leider bin ich da jetzt immer noch hin und her gerissenfrown !?

Da mir aber jetzt die Zeit bis zum geplanten Termin etwas "davon rennt" sehe ich mich gezwungen,
noch einen zweiten (natürlich kostenpflichtigen) Antrag auf Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
beim zuständigen Ordnungsamt nachzureichen....frown

Ok, ich werde das jetzt wohl erst mal etwas "zähneknirschend" hinnehmen mussen aber für die Zukunft
hätte ich dann doch gern mal gewusst, ob ich Klasse II Feuerwerke so einfach in meinen Schein
nachtragen lassen könnte oder ob ich da wirklich noch mal einen extra Lehrgang besuchen müsste?
Und wenn ja, wie sollte dieser konkret aussehen?

Für mich persöhnlich stellt sich das jetzt einfach mal so dar, ich darf zwar einen großen 40 Tonner
LKW ( nennen wir ihn einfach mal BC-1800) durch alle deutschen Straßen lenken, aber wenn ich mit meinen kleinen Moped ( nennen wir es mal Klasse II Minivulkan) eine Dorfstrasse überqueren möchte,
brauch ich eine Sonderfahrerlaubnis.....

Sorry, aber trauen uns die zuständigen Behörden nach ausgibiger induvidueller Prüfung wirklich nur so wenig Verantwortungsbewustsein zu....?


Andreas


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Lavalle

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Lavalle

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Beitrag 7058936 [Alter Beitrag25. Juli 2009 um 06:03]

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Rocketboy25 wird schon Recht haben.

Bei uns machte das ein gewerbsmäßiger Pyrotechnikbetrieb.
Der gab mir eine Liste was, wie hoch und mit welchem
Abstand zum Publikum fliegen würde. Dieses Formular als Mitteilung
zur Kenntnisname an die Stadtverwaltung geschickt - fertig. Kostete nichts.
Info-Brief, nach dem Motto: "Hallo Leute, dann und dann macht PyroFirma das und das" fertig.
Das Ordnungsamt wollte eigentlich nur das angemeldet haben,
für den Fall, dass sich da mal ein Anlieger beschweren würde.
Zu genehmigen war da nix, eine Gewerblicher darf immer!
Das Einzige: bei uns informieren wir telefonisch freiwillig netterweise die Flugsicherung
von Weeze / Ryanair, damit die keinen Schrecken kriegen. fg

edit:
@ Andreas
Nimm dir einen Gewerbsmäßigen als Paten,
und schon ist die Sache gegessen. Denn der braucht es
nur Anmelden, bzw. Anzukündigen, s.o..
Tom Engelhardt mit Firma Pyrodingsda? Oder Oli4 mit Firma Mxyz?
Wo ein Wille...

Geändert von Lavalle am 25. Juli 2009 um 06:26


Wer Wahrheit in Tücher wickelt
wird sie irgendwann nicht mehr erkennen.

Tom Engelhardt

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Tom Engelhardt

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Beitrag 7058980 [Alter Beitrag27. Juli 2009 um 02:03]

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Hi Andi,

leider muss ich dem Ordnungsamt (wenn auch zähneknirschend) recht geben. roll eyes (sarcastic)

Bist Du ein Pyrotechniker mit entsprechender Sachkunde (also Inhaber einer Genehmigung nach §7, 20 oder 27 wohlgemerkt für Großfeuerwerk), dann musst Du ein Feuerwerk nur anzeigen, nicht genehmigen lassen. Natürlich kann Dir das Amt soviele Auflagen erteilen, was dann quasi einem Verbot gleichkommt, aber egal. Abbrennen darf es dann auch nur der §20 Scheini, wenn er denn beauftragt wurde (vom 7er Scheini) und dort angestellt ist mit Vetrag, Meldung an die BG, Versicherung bla blub schwall.
Der 27er Scheini darf auf eigene Rechnung, aber ohne Gewinnabsichten feuerwerken.
Und ja, es gilt tatsächlich das, was im Schein steht. Schön sind die lobenswerten Ausnahmen, wo die Damen und Herren vom Amt den Schein sehen, nachdenken und dann genehmigen, aber streng genommen gehts eigentlich nicht. Dein Schein berechtigt Dich zwar zum Umgang mit M-Motoren (wenn mans mal streng sieht), aber nicht zum Umagn mit einem Kl. II Vulkan vor dem 31.12.

Als Normalbürger bleibt dir nur, eine Sondergenehmigung einzuholen, Geld dafür zu löhnen und dann fröhlich zu zündeln....

Viele Grüße aus dem Nachtdienst
(geht grad mit Arbeitsaufkommen),

Tom

Andreas B.

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Beitrag 7059900 [Alter Beitrag27. Juli 2009 um 16:43]

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@ Tom, vielen Dank für die Info.
Um aber noch einmal auf meine Frage nach dem Eintrag von Klasse II Feuerwerk in
meinen 27'er Schein zurückzukommen, geht das und was müsste man dafür machen?
Zu Silvester 10 Batterien anzünden und sich das von einem Profifeuerwerker bestätigen
lassen....roll eyes (sarcastic) fg ???

Ne, mal im Ernst, hat das hier schon mal jemand gemacht oder kommen die Ordnungsämter
mit so einer "Sonderreglung" garnicht klar?

Andreas

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Dirk

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Beitrag 7059902 [Alter Beitrag27. Juli 2009 um 17:44]

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Hi Andreas,

frag mal diesbezüglich bei Robert Klima nach.
Der hatte mir beim RJD glaube ich soetwas erzählt mit Kl2 und T2 Schein?!
Genaueres kann ich Dir aber leider nicht sagen.


Gruß Dirk

PS.: T- 6 Wochen fg

Geändert von Dirk am 27. Juli 2009 um 17:47



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Beitrag 7060949 [Alter Beitrag29. Juli 2009 um 20:02]

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Das würde mich auch mal interessieren, Andy, falls Du da etwas heraus findest, melde das bitte hier :-)

Louis

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Beitrag 7062992 [Alter Beitrag03. August 2009 um 19:34]

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In Berlin kostet auch eine normale Anzeige 30 € ohne Ortsbesichtigung.
Das nennen die Bearbeitungsgebühr.
Dirk

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Beitrag 7062998 [Alter Beitrag03. August 2009 um 19:55]

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Ah ... da lässt Du also immer unser Geld fg


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